Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 47 (23.11.1917)
- Date
- 1917-11-23
- Page
- Seite 509 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 47 Das Jüdische Echo 509 m pgenutnr „S'4ittatt=3rbfl[ mnhenöitur.!ii ärntlalrm bittet für feine ©efcpftsleitung: ^eanhfurta. SDl. Sßoftfdjedtfconto 3tr. 7785 5rhft. o. 951. Organifation rein europäifd) SfoUerpufer für Slnftecfcenbe $ö(bfte SUterfeeitnung alter 93et)örben 2lufttaf)me mtterfdjtebslos für 21 He #ält ficb für geroiffenpfte Uebernabme tum Stiftungen empfohlen! betten — 3tmmer - Sapäeit — ©ebenhtafet — Stiftungen. 3Kan forbere bie Q3ebingungen ein. Briefe m rieten naef) 9töberbergroeg 63. boot“, „Meziehe — — Das Leben im Schützengraben“, „Chamer-Der Kriegskorrespondent“, „Meschugge — Die kriegführenden Länder“, „Ganef — — Das neutrale Land“, „Oser — — Der Frieden“. Der „Homme enchaine“ fügt hinzu: „Das riecht deutlich nach Spionage. Es ist klar, daß ein Verräter, der sein Handwerk versteht, sich bei der Korrespondenz mit dem Feinde nicht eines Schlüssels bedienen wird, da jeder Schlüssel entzifferbar ist, sondern einer verabredeten Sprache. Das vorliegende Dokument scheint nichts anderes zu sein.“ Die Entdeckung des Clemenceauschen Blattes ist in der Tat ungemein interessant. Indessen, der Pariser Rabbiner Doktor Louis-Germain Levy, hat sich doch bewogen gefühlt, in einem Briefe Herrn Clemenceau darauf aufmerksam zu machen, daß er einen Scherz mißverstanden und aus einem jüdischen Witz ein Geheimwörterbuch für Spionagezwecke gemacht habe. Der Rabbiner kannte nun freilich Clemenceau sehr schlecht — wenn Clemenceau, den man etwas zu schmeichlerisch den „Tiger“ nennt und der jetzt eher einem bissig herumschnappenden alten Hofhunde gleicht, einmal einen Knochen entdeckt hat, läßt er ihn nicht leicht wieder los. Clemenceau führt im „Homme enchaine“ vom 9. November den Rabbiner gründlich ab. Er erklärt, dieser Versuch der „Synagoge“, Margulies reinzuwaschen, komme ihm nicht unerwartet, da Margulies selber zur jüdischen Religion gehöre. Niemand werde ihn, Clemenceau, glauben machen, daß man das Wort „Chuzbe“ für Unterseeboot gebrauchen könne, ohne im Dienste der deutschen Spionage zu stehen. Das „Wörterbuch“ hat, wie manchem bekannt sein dürfte, in den ersten Kriegsmonaten auch außerhalb Frankreichs zirkuliert — es ist ein Witzfabrikat, gegen dessen Verbreitung in Berlin g erade von jüdischer Seite, nicht mit Unrecht Einspruch erhoben wurde. Grenzschluß? Unter den Antworten, die der Deutsche Reichstag letzthin auf einige kleine Anfragen erteilt hat, befindet sich eine, die für die Frage der Einwanderung aus Polen von besonderem Interesse ist. Auf eine Anfrage des Antisemiten Werner wurde nämlich geantwortet: „Aus zwingenden kriegswirtschaftlichen Gründen wird die Beschäftigung polnisch-jüdischer Arbeiter in heimischen gewerblichen Betrieben nach Prüfung ihrer Einigung zugelassen. Einen dauernden Zuwachs der h e i m isc h e n B e v ö 1 k e r un g bilden diese Ausländer nicht.“ Diese Antwort ist schwerlich anders aufzufassen als daß beabsichtigt wird, diese Arbeiter nur vorübergehend in Deutschland zu beschäftigen und sie später wieder abzuschieben. Sie bedeutet also einen klaren Hinweis auf einen beabsichtigten Grenzschluß gegen die Juden der besetzten Gebiete. Es wäre gut, wenn alle jüdischen Gesellschaften in Deutschland diesem Bescheid ihre Aufmerksamkeit zuwenden wollten! Welt-Echo Der neue Kultusvorstand. In der am 18. Nov. stattgehabten Sitzung des Verwaltungsausschusses der Israelitischen Kultusgemeinde München wurde anstelle des verstorbenen langjährigen 1. Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herr Landrat Michael Nußbaum zum 1. Vorstand der Gemeinde gewählt. Von der Wahl eines 2. Vorsitzenden soll, wie wir hören, vorläufig Abstand genommen werden. Die Versicherung der Kultusbeamten. Der Israelitische Lehrerverein für das Königreich Bayern versendet den folgenden Aufruf: An die bayer. Kultusgemeinden. Nach einer halbamtlichen Mitteilung ersetzt der Bayerische Versorgungsverband den angeschlossenen Gemeinden neun Zehntel des Ruhegehalts ihrer Angestellten, der Sterbegehalte, Witwen- und Waisengelder von Hinterbliebenen, sowie der Unterhaltungsbeiträge und Abfindungen, wenn die Versorgungsfälle in der Vergangenheit bis zum 2. August 1914 zurück eingetreten sind. Diese Vergünstigung gilt jedoch nur für die Übergangszeit. Wenn die Beitrittserklärung nicht spätestens am 30. Dezember 1917 bei der Versicherungskammer einläuft, ist nur mehr Ersatz für solche Versorgungsfälle zu erwarten, die nach dem Beginn der Mitgliedschaft eintreten. — Es sei ferner darauf hingewiesen, daß die Vorteile einer erniedrigten Jahresprämie nach dem 31. Dez. 1917 nur den vor diesem letzten Zeitpunkt eingetretenen Kultusgemeindfen liziugebiJJiigt werden; Nochmals ergeht in letzter Stunde die Mahnung an die israelitischen Kultusgemeinden, ihre Beamten: Rabbiner, Religionslehrer, Kantoren, Schächter, Diener usw. bei dem Bayer. Versorgungsverband zu versichern. Keine Gemeinde sollte im eigensten Interesse versäumen, für die Zukunft ihrer Be-