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Das jüdische Echo · 1917-10-12 · 41 (12.10.1917) · p. Seite 450

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
41 (12.10.1917)
Date
1917-10-12
Page
Seite 450 (sequence 6)
Language
German
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450 Das Jüdische Echo Nr. 41 niger von 80 500 M. im Jahre 1919, sohin mit einem Gesamtminus von 703 M. und israelitisches Bekenntnis 20 000 Mark. Freigabe galizischer Bezirke. Im Aufträge des Ministeriums des Innern erläßt der Polizeipräsident Gayer einen Aufruf, mit dem nachstehend angeführte, im „weiteren Kriegsgebiete gelegene Bezirke, bezw. Gemeinden Galiziens, für die Rückkehr der Flüchtlinge allgemein freigegeben werden: der ganze politische Bezirk Stryj, der ganze politische Bezirk Zydaczow, der politische Bezirk Bobrka mit Ausnahme der Gemeinden Chodorow und Strzeltskanowe, der Bezirk Kalusz, der politische Bezirk Bohorodczany mit Ausnahme der Gemeinden Bohorodczany Stadt, Solotwina und Lisjec Stadt, und der politische Bezirk Stanislau mit Ausnahme der Stadt Stanislau. Für die Rückkehr gelten die gleichen Vorschriften wie bei der früheren Freigabe von Bezirken und Gemeinden Galiziens.“ Berücksichtigung der Religionsvorschriften in Österreich. Das Militärkommando hat auf Grund des Erlasses des k. u. k. Km., vom 28. Aug. 1917 folgenden Befehl verlautbart: Den in Arbeiterkompagnien, Werkstätten und Anstalten diensttuenden Juden orthodoxen Glaubens ist die Einhaltung der Ruhe an Sabbath¬ und jüdischen Festtagen durch entsprechende Arbeitseinteilung und entsprechend stärkere Verwendung derselben an Sonn- und nichtjüdischen Feiertagen zu ermöglichen und denselben, soweit es nach ihrer Zahl und den zur Verfügung stehenden Einrichtungen möglich ist, eine rituelle Verköstigung zu gewähren. Zur Orientierung wird bekanntgegeben, daß der Sabbath und die jüdischen Festtage mit dem Eintritte der Dunkelheit am Vortage beginnen und mit dem Eintritte der Dunkelheit am Sabbath und am Schlüsse des jüdischen Feiertages enden. Die Juden Italiens an die Juden in Rußland. Der Gemeindebund der italienischen Juden hat ein Schreiben an die russischen Juden geschickt, dessen Inhalt wir hier wiedergeben: „Der Gemeindebund der italienischen Juden begrüßt die lieben Brüder in Rußland in der schönen Morgenröte ihrer Freiheit. Es ist ein feierlicher Moment für das ganze jüdische Volk und für seine Verlag her „3ugenb", OTimcljcit, Cef fittgff r. 1 | % i i. --- ganze Geschichte, Da ihr, unsere Brüder aus Rußland, heute wie immer den gesundesten Kern des jüdischen Volkes bildet, da ihr mit eurer heldenhaften Ausdauer, eurer un-auslöschbaren Hoffnung, eurer Treue zu den Idealen unserer Ahnen uns ein leuchtendes und bewunderungswürdiges Beispiel wurdet und die Flamme des alljüdischen Lebens aufrecht erhieltet — liegt euch heute die Pflicht ob, das Erbgut -rein, den Namen und die Ehre unseres Volkes hoch zu halten. Heute müssen wir selbstbewußte Juden sein, mit geradem Rücken und stolzem Mut; fest vereinigt in der Heiligkeit und in der Größe unserer Forderungen. Wir, Juden Italiens, erwarten von euch, daß ihr noch einmal zeigen werdet, wie Israel seine Pflicht erfüllen kann, und wie es, für das Wohl des Landes, in dem es lebt, seinen Platz im Leben der Völker sich erringen kann. Die Geschicke Israels liegen in euren Händen. Wir danken euch im Namen unseres gemeinsamen Ideals und unserer uralten Hoffnungen, denn wir sind überzeugt, daß ihr für deren Erfüllung würdig arbeiten werdet.“ Immer die Juden. Die englische Hetzpresse schimpft und schmäht die in London ansässigen russischen Juden, weil diese sich bei Luftangriffen in den Tunnels der Untergrundbahn panikartig benehmen. „Morning Post“ fordert, daß „diese Kreaturen“ interniert oder anderen strengen Zwangsmaßnahmen unterworfen werden. Der Londoner Korrespondent der „Westminster Gazette“ fragt demgegenüber, was der Unterschied zwischen diesem armen Volk und den reichen Leuten sei, die vor den Luftangriffen nach Brighton, Devonshire, Sommerset und anderen Orten geflohen sind. literarisches Echo Literatur zur Palästinakunde. In richtiger Erkenntnis des politischen, des weltpolitischen Moments hat das Hauptbüro des Jüdischen Nationalfonds angefangen, die zionistische Literatur zur Theorie und Praxis der Palästinakolonisation systematisch auszubauen. Der Mangel geeigneter Forschungen und Aufklärungsschriften wurde innerhalb unserer Organisation schon seit Jahren empfunden. Demgemäß hat auch der II. Zionistenkongreß beschlossen, daß dieser Literatur besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll. Die vom Hauptbüro herausgegebenen Schriften bestehen aus zwei Gruppen. Die eine ist die Na_tionalfondsbibliothek, deren erste Nummer kurz nach dem Wiener Kongreß, also noch vor dem Kriege erschien. Sie enthält bis jetzt folgende Hefte: 1. Franz Oppenheimer: Gemeineigentum und Privateigentum an Grund und Boden. 2. Adolf Böhm: Der Jüdische Nationalfond. 3. Jacob Oettinger: Methoden und Kapitalbedarf jüdischer Kolonisten in Palästina. Die zweite Reihe Publikationen besteht aus der in zwanglosen Heften erscheinenden Zeitschrift „Erez Israel, Mitteilungen des Hauptbüros des Jüdischen Nationalfonds“. Bisher erschienen davon zwei Hefte. Beide Sammlungen werden in tunlich rascher Aufeinanderfolge ergänzt und erweitert. Die Schriften erscheinen in unserem Kommissionsverlag. Näheres findet man im Prospekt, den der Jüd. Verlag gemeinsam mit dem Jüdischen Nationialfond soeben herausgegeben hat. Er enthält ausführliche bibliographische Angaben, Inhaltsverzeichnisse, Presseurteile usw. Im Anhang finden sich die wichtigsten Werke jüdischer Autoren zur Kunde lernten 6ie bte „3ugenb" bie roeitoerbreitetefütilndjenerilluftriertc SBodjenfdjrift? SBenn ni$t, bann oerlangen Sie boflenfrei eine iprobenummer ober für 80 Pfennig einen ^Jrobebanb, bamit Sie fid) augenfdjeinlid) oon bern reidjen 3nljalt biefer ^Bodjenfdjrift für $uitft u. Junior überaeugett. irjeeresangeljörigen können Sie keine gröfjere ffrenbe bereiten, als iljnen für 2Rk. 6.— ein bretmonatt. ^elbpoft^bonnement eimoeifen p faffen, benn bie „Sugenb" ift anerkanntermaßen bas beliebtefte unb ocr= U breitetft» buntilluftrierte iölatt im Selbe. 55ei ginfenbung biefes ^Betrages nebft genauer Selbabreffe beforgt aud) ber Verlag bie gins joeifung beim Selbpoftamt. ißegugspreis burd) iBudjfjanbL ober ‘poftanftalt 2Jtfe. 5.50.

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