Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 40 (5.10.1917)
- Date
- 1917-10-05
- Page
- Seite 440 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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440 Das Jüdische Echo Nr. 40 wegen bleiben sie doch ihrer Muttersprache treu. Und sollen wir in einer Zeit, wo wir unsere Germanisationsmaßnahmen den deutschen Polen gegenüber als verfehlt einer gründlichen Revision unterziehen, den polnischen Juden zumuten, Nationalpolen zu werden! Das ist ein Versuch mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt. Und in der Politik entscheidet nicht das Wollen, sondern sie ist die Kunst des Möglichen. Aber selbst die Assimilatoren verlangten, wenigstens noch vor kurzem, die Erziehung und kulturelle Entwicklung der jüdischen Jugend auf Grund der sprachlichen Selbstbestimmung und auf Grund der Matrik'ulierung der jüdischen Bevölkerung. Wie soll die Assimilierung aber erfolgen, wenn die Unterrichtssprache jidisch ist! Wenn das Mitglied des polnischen Staatsrats, Graf Adam Ronikier, gemeint hat, er glaube, es werde möglich sein, den Wünschen der Juden entgegenzukommen, so daß religiöse Empfindung geachtet und Vorsorge getroffen werden solle, daß die das Jidische sprechenden polnischen Glaubensgenossen ohne Härte dem allgemeinen Schulsystem eingefügt werden, so kann man sich kaum diplomatischer ausdrücken und Hoffnungen mit Worten erregen, die zu nichts verpflichten. Und hinsichtlich der Sonntagsruhe der Juden in Polen ist er überzeugt, daß sich Festsetzungen werden treffen lassen, die die christliche Empfindung zuläßt, ohne doch die jüdischen Glaubensgenossen zu schädigen. Für die Juden in Polen ist es eine Lebensfrage, am Sonntag in Fabriken zu arbeiten; das massenhafte jüdische Proletariat muß immer mehr verelenden, wenn es die Heimarbeit — überall das schmälste Brot — nicht mit der Fabrikarbeit vertauschen kann. Dazu aber muß es am Sonntag arbeiten, dürfen. Die dortige Gewerbegesetzgebung muß eben entsprechende Rücksicht auf sie nehmen. Sie kann das um so eher, als die Juden in den Städten zusammengedrängt leben — selbst in der polnischsten aller Städte, in Warschau, machen sie 40 Prozent aus. Da genügen unverbindliche, zweideutige Wendungen, wie die des Grafen Ronikier nicht; da braucht man Rechtsgarantien, die unverrückbar festgelegt werden müssen, bevor man dem neu zu bildenden Staatswesen die innere Ordnung seiner Geschicke überläßt. Sonst steht zu befürchten, daß die Rechte der nationalen Minderheiten mißachtet werden. Haben wir etwa Polen vom russischen Joch befreit, damit die Lage der darin lebenden Deutschen, Juden, Litauer verschlechtert wird? Wje der Westfälische Friede eine, wenn auch noch unvollkommene Lösung des Verhältnisses von Staat und Religion und damit einen Fortschritt im Sinne der religiösen Duldung brachte, so muß der Friede, mit dem dieser Weltkrieg abgeschlossen wird, die staatsrechtliche Lösung des Nationalitätenproblems bringen. Die ist nicht möglich auf dem Wege der Bildung rein nationaler Staatswesen, denn die verschiedenen Nationalitäten wohnen gemischt untereinander, und die staatlichen Aufgaben lassen sich nicht an die ethnographischen Grenzen binden, sondern nur durch die Sicherung der Rechte der nationalen Minderheiten bezüglich der Pflege ihrer nationalen Kulturgüter. Von einer weitergehenden nationalen Autonomie, die den Bestand eines Staatswesens gefährdet, ist nicht die Rede. Auch heute ist es noch nicht zu spät dazu. Eventuell wird es im Frieden geschehen müssen, der ja nicht ein von den polnischen Aktivisten diktierter sein wird. Er muß den Schutz der nationalen Minderheiten bringen — und die Juden sind selbst in Polen nur eine derselben. Man kann diesen Schutz, wenn er erst in unverrückbaren Paragraphen festgelegt ist, ruhig dem Haager internationalen Gerichtshof übertragen. Auf die deutschen Bajonette will auch ich) ihn nicht gestellt wissen. Wenn demgegenüber eingewendet wird, gewähre man den Deutschen und Juden in Kongreßpolen die Autonomie, so könnten die Polen Galiziens ihren Ruthenen und ihren zahlreichen Juden sie auch nicht verweigern, und wenn die Autonomie der Juden und der Deutschen in Kongreßpolen unter deutschen Schutz gestellt würde, wie könne man sie dann den Polen in Posen, in Westpreußen und in Oberschlesien erweigern? Es handelt sich aber gar nicht um politische Autonomie, sondern um selbständige Pflege nationaler Kulturgüter, die in Siebenbürgen seit Jahrhunderten in der Form der deutschen „Nationsuniversität“ voll, erfolgt. Sie hat dort keineswegs gehindert, daß die Deutschen gute ungarische Staatsbürger sind, im Gegenteil, gerade von den Ungarn werden sie als solche geschätzt. Die Juden wählen freilich auch }n Galizien und in der Bukowina nicht in gesonderter nationaler Kurie. Aber der Verfassungsentwurf der zuständigen Landtage hatte sie vorgesehen, und erst die Regierung hatte sie aus verfehlten theoretischen Bedenken herausgestrichen Und sind etwa dort die Juden, die dieselben Freiheiten wie die Polen genießen, Polen geworden? Nein, sie sind ebenso Nationaljuden und sprechen ebenso jidisch wie ihre Stammes- und Glaubensgenossen in Polen. Auch ich verlange, daß jede nationale Minderheit die Reichssprache des Landes erlernt, in dem sie lebt. Das liegt ebenso in ihrem eigenen wie im allgemeinen Staatsinteresse. Auch wenn man in den deutschen Ostmarken die Polen zu Nationsgemeinschaften zusammenfassen würde, die auf ihre Kosten ihre polnischen Schulen zu unterhalten hätten, müßten sie in diesen Deutsch lernen, ebenso wie Deutsche, Juden, Litauer, Ruthenen in Polen Polnisch lernen müßten. Und für unsere national gemischten Ost- und Nordmarken würde es sich zur Verhütung der die Gegensätze verschärfenden, nationalen Wahlkämpfe dringend empfehlen, die nationalen Minderheiten in geson- Bankgeschäft München, Residenzstraße 3 (Eingang Hofgraben) Tel. 27946 Erledigung aller ins Bankfach einschlägigen Geschäfte