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Das jüdische Echo · 1917-09-16 · 37 (16.9.1917) · p. Seite 406

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
37 (16.9.1917)
Date
1917-09-16
Page
Seite 406 (sequence 10)
Language
German
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406 Das Jüdische Echo Nr. 37 die gewichtigen gebildeten und politisch einflußreichen Kreise des Volkes, in denen sie ihre Leser findet, in der wirklichkeitsfremden Ideologie der absoluten Gleichheit von Juden und Deutschen und kompliziert dadurch die Judenfrage, statt durch Klarstellung ihres Wesens den Boden für eine Lösung zu bereiten. Diese Politik ist bedenklich wie jede Vogelstraußpolitik. Aber die schädlichste Art der Unwahrhaftigkeit ist die der kryptoantisemitischen Presse; sie träufelt den noch ganz unbefangenen Lesern unvermerkt das Gift des Hasses ein und führt den unklaren judenfeindlichen Instinkten anderer Leser Nahrung zu; sie tut das mit einem perfid unschuldigen Gesicht, so daß trotz verheerender Wirkung ihr der Dolus nicht nachweisbar ist. Wo die antisemitische Presse lügt und übertreibt, wo die „Judenpresse“ einfach schweigt, da fälscht sie durch dieses raffinierte System, gemischt aus Verschweigung und Andeutung, die Wahrheit und vergiftet die öffentliche Meinung. Während jene beiden doch die Ehrlichkeit besitzen, zu sagen was sie wollen, erhebt sie die Unwahrhaftigkeit, die Unehrlichkeit, die Heuchelei zum publizistischen Prinzip. Sie trägt die Hauptschuld an dem größten Übel im Bereiche der Judenfrage, der Unwahrhaftigkeit. Dieses System ermöglicht es, den liberalen Blättern dieser Richtung ihre liberale und humane Tradition, ihre geistigen und materiellen Beziehungen zu den Juden und damit zugleich ihr eigenes Geschäftsinteresse zu wahren (ohne jüdische Abonnenten, Inserenten und Mitarbeiter könnten viele dieser Blätter kaum leben) und doch gleichzeitig versteckt judenfeindlich zu wirken. Dieses System ist zugleich die praktische Lösung des Dilemmas; die Redaktion ist liberal, ist tolerant und muß es sein, die Redakteure aber sind unliberal, intolerant, antisemitisch. Diese Art Presse ist zugleich typisch für den in weiten und gerade den gebildeten Kreisen Deutschlands üblichen unwahrhaftigen, vornehmen oder besser: sich vornehm dünkenden. versteckten Antisemitismus, jenes unerfreuliche Gemisch von Wohlwollen und Abneigung. Er rümpft die Nase über die formellen Ausschreitungen des Radauantisemitismus und verurteilt alle exzessiven, auf völlige Ausscheidung alles Jüdischen zielenden Forderungen; auf der anderen Seite aber hält er eine gemäßigte, nicht in Worten sich aussprechende, juristisch nicht angreifbare, aber d e facto sich um so wirksamer vollziehende Beschränkung der jüdischen Gleichberechtigung in Staat und Gesellschaft für die weiseste Judenpolitik. Juden und Araber. Das jüdisch-arabische Verhältnis und die auch von jüdischer Seite aufgestellte Behauptung, daß die arabische Mehrheit in Palästina die Forderung einer jüdischen Autonomie in Palästina der sittlichen Berechtigung entkleide, behandeln folgende Ausführungen eines russischen Schriftstellers; Man stößt zuweilen auf die Ansicht, daß die Juden nicht das „moralische Recht“ besäßen, die Herrschaft über Palästina zu fordern, da den 100 000 Juden in Palästina 600 000 Araber gegenüberständen . Das einzige, was wir Juden mit Recht verlangen dürften, wäre „die Freiheit der Einwanderung und Kolonisation“, aber auch nicht mehr. Prüfen wir diese Argumente! „Freiheit der Einwanderung und Kolonisation“ ist in Wahrheit eine leere Phrase ohne juridischen Inhalt. Selbst wenn sie in das Traktat des Friedenskongresses aufgenommen werden sollte, wird sie in der Wirklichkeit die gleiche Bedeutungslosigkeit besitzen, wie der Paragraph des Berliner Vertrages, der den rumänischen Juden Gleichberechtigung „garantierte“. Darum ist ein Paragraph im Friedenstraktat über Freiheit der Einwanderung keine Garantie. Entweder verzichte man auf Garantien und gewöhne sich an den Gedanken, daß das Schicksal unserer Kolonisation in Palästina von dem guten Willen der einen oder anderen Regierung abhängig sein wird — oder man gehe sofort auf das Ziel los und fordere wirkliche und echte Sicherungen. Menschen, die das Basler Programm vor 20 Jahren unterschrieben, erinnern sich plötzlich daß es gar nicht ethisch ist. Merkwürdig und charakteristisch ist es. daß man mit derartigen „sittlichen“ Ansprüchen und Argumenten nur zu Juden kommt. Niemand wird ernstlich fordern, daß England auf Ägypten nur deswegen Verzicht leiste, weil in Ägypten 11 Millionen Araber und nur 20 000 Engländer vorhanden sind. In Südafrika gibt es 4 Millionen Neger und nur eine Million Weiße — aber die Weißen regieren. Indien besitzt 200 Millionen Indsier (4mal so viel als England Engländer), aber die Engländer regieren, obzwar ihre Anzahl kaum das erste Hunderttausend überschreitet. In Algerien, das 4 Millionen Araber und eine halbe Million Franzosen zählt, regieren die Franzosen. Überethik wird offenbar nur Juden gefordert. Wenn die Juden die Vorherrschaft in Palästina für sich beanspruchen, soll das ein Unrecht sein, weil dort insgesamt nur 100 000 sind. Man könnte darauf erwidern, daß in Ägypten, Indien, Algerien usw. nicht jene kleine Gruppe Engländer oder Franzosen regiere, welche dort in den Kolonien lebt, sondern das ganze englische oder französische Volk. Die Kolonisten sind nur Reprä- Bekanntmachung. Betrifft Zwiebackzuteilung an Wöchnerinnen. Für Wöchnerinnen kann bis auf Weiteres die einmalige Zuteilung von drei Pfund rituell hergestelltem Zwieback gegen Einsendung einer Rahbinatsbescheinigung nachstehenden Wortlauts beantragt werden: „Der Antrag der Wöchnerin.... . (Datum der Niederkunft:.) wird auf Grund der einwandsfrei erscheinenden Versicherung, daß sie nur rituell hergestellten Zwieback genießt, befürwortet“ (R ab b in a t s un tle r s c h r i f t). Die Anträge sind hierher einzureichen. Im Verfolg unserer Bekantmachung vom 30. Juli ds. Js. können die bereits mit Zwieback belieferten Kranken eine zweite Zuteilung beantragen, sofern die hier vorliegende ärztliche Bescheinigung über die chronische Erkrankung eines Stoffwechselorganes lautet. Bei akuten Erkrankungen ist eine erneute Bescheinigung erforderlich. Berlin W. 8, den 10. September 1917. Friedrichstr. 167/68. Kriegskommission für rituelle Lebensmittel G. m. b. H. Freifich. Blank.

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