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Das jüdische Echo · 1917-09-16 · 37 (16.9.1917) · p. Seite 405

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
37 (16.9.1917)
Date
1917-09-16
Page
Seite 405 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 37 Das Jüdische Echo 405 7. Postzeichnungen. Die Postanstalten nehmen nur Zeichnungen auf die 5% R e i c h s a n 1 e i h e entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 29. September, sie muß aber spätestens am 27. Oktober geleistet werden. Auf bis zum 29. September geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 181 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 27. Oktober, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 153 Tage vergütet. 8. Umtausch. Den Zeichnern neuer 47a% Schatzanweisungen ist es gestattet, daneben Schuldverschreibungen der früheren Kriegsanleihen und Schatzanweisungen der I., II., IV. und V. Kriegsanleihe in neue 4lh% Schatzanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Zeichnungsfrist bei derjenigen Zeichnungs¬ oder Vermittlungsstelle, bei der die Schatzanweisungen gezeichnet worden sind, zu stellen. Die alten Stücke sind bis zum 15. Dezember 1917 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Einreicher der Umtauschstiick£ erhalten auf Antrag zunächst Zwischenscheine zu den neuen Schatzanweisungen. Die 5% Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 5% Schatzanweisungen der ersten Kriegsanleihe erhalten eine Vergütung von M. 2.—, die Einlieferer von 5% Schatzanweisungen der zweiten Kriegsanleihe eine Vergütung von von M. 1.50 für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 472% Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben M. 3.— für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen. Die mit Januar/Juli - Zinsen ausgestatteten Stücke sind mit Zinsscheinen, die am 1. Juli 1918 fälig sind, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am 1. April 1918 fällig sind, einzureichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1918, so daß die Einlieferer von April/Oktober-Stiicken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für V« Jahr vergütet erhalten. Sollen Schujdbuchfordlerunglen zum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung (Berlin SW 68, Oranienstraße 92-94) zu richten. Der Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis zum 24. Oktober d. J. bei der Reichsschulidenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschajzanweisungen geeignet sind, ohne Zinsscheinbogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Umtausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 15. Dezember 1917 bei den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen. *) Die zugeteilten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin nach Maßg'abe seiner für die Niederlegung geltenden Bedingungen bis zum 1. Oktober 1919 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst belieben. Reichsbank-Direktorium. Berlin, im September 1917. nicht, als Juden kennzeichnen, sucht man zumeist vergeblich einen Hinweis auf die Juden, die zu Deutschlands größten Wohltätern und verdienstlichsten Männern gehören. Diese Zeitungen erzählen z. B. ihren Lesern nicht, daß die drei bedeutendsten Bekämpfer der verheerenden Geschlechtskrankheiten, Neisser, Ehrlich und v. Wassermann deutsche Juden sind, ferner zwei der Nobelpreisträger (Barany, Willstädter), daß die größte Entdeckung der Neuzeit auf dem Gebiete der theoretischen Physik von dem Juden Einstein stammt, daß der größte Förderer der deutschen Landwirtschaft, Prof. Adolf Frank, der die Kalidüngung lehrte und damit zugleich die bedeutsame Kaliindustrie schuf, sowie daß Professor Haber, ohne dessen künstlichen Stickstoff unsere Munitionsbeschaffung und Ackerdüngung im Kriege bei Sperrung der Salpetereinfuhr überhaupt nicht möglich wäre, daß der Organisator unserer Kriegsrohstoffversorgung, (Walther Rathenau) Juden sind. Havenstein. v. Grimm. Diese Presse verschweigt also das Gute und berichtet das Schlechte. Sie verstößt damit gegen die hohe publizistische Pflicht der Wahrhaftigkeit der Berichterstattung. Sie ist, vom Standpunkt einer gesunden Judenpolitik, noch gefährlicher als die anderen beiden oben gezeichneten Typen. Hinter der antisemitischen Presse stehen keine großen Massen; wer sie regelmäßig lliest, ist schon überzeugt von der absoluten Schlechtigkeit alles Jüdischen und sucht nur eine fortlaufende Bestätigung der Richtigkeit dieser seiner Überzeugung. Bisweilen übertreibt die antisemitische Presse so stark, daß sie zur unfreiwilligen Karikatur ihrer selbst wird. Daher gewisse Blätter dieser Richtung geradezu als Witz- oder Sensationsblätter von Leuten gelesen werden, die in ihnen nicht Belehrung über Tatsachen, sondern eine Unterhaltung suchen. Politisch bedenklicher ist schon die Methode der an erster Stelle geschilderten judenfreundlichen Presse: Sie bestärkt

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