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Das jüdische Echo · 1917-09-16 · 37 (16.9.1917) · p. Seite 403

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
37 (16.9.1917)
Date
1917-09-16
Page
Seite 403 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 37 Das Jüdische Echo 403 Siebente Kriegsanleihe. 5% Deutsche Deutsche RMschaizanwetsuugen, auslosbar mit 110% bis 120%. Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5% Schuldverschreibungen des Reichs und 41/2% Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann daher auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen. Die Inhaber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Die Bestimmungen über die Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbuchforderungen entsprechende Anwendung. Bedingungen. 1. Annahmestellen. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Mittwoch, den 19. September, bis Donnerstag, den 18. Oktober 1917, mittags 1 Uhr bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank), der Preußischen Central - Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder Lebensversicherungsgesellschaft, jeder Kreditgenossenschaft und jeder P o s t a n s t a 11 erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7, Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. 2. Einteilung. Zinsenlauf. Die Schuldverschreibungen sind in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1918, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 191§ fällig. Die Schatzanweisungen sind in Gruppen eingeteilt und in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000. 2000 1000 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Januar 1918, der erste Zinsschein ist am 1. Juli 1918 fällig. Welcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. 3. Einlösung der Schatzanweisungen. Die Schatzanweisurfken werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Juli 1918, ausgelost und an dem auf die Auslosung folgenden 2. Januar oder 1. Juli mit

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