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Das jüdische Echo · 1917-08-31 · 35 (31.8.1917) · p. Seite 386

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
35 (31.8.1917)
Date
1917-08-31
Page
Seite 386 (sequence 6)
Language
German
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386 Das Jüdische Echo Nr. 35 Den Freunden des „Jidisch“ diene die Mitteilung:, daß die Verhandlungssprache in allen diesen Versammlungen nur Jidisch war, und es war. von lebhaftem Interesse zu sehen, wie leicht sich in dieser Sprache Juden aus Samara, Petersburg und Kijow, aus Tarnopol und Kolomea, ja sogar aus Belgien mit einander verständigen konnten. Osias Schauer. Welt-Echo Die Herbstfeiertage in der deutschen Armee. Das Kriegsministerium hat mit Verfügung vom 31. Juli d. J. Nr. 1040 7. 17. C la den Kommandobehörden von folgenden Wünschen und Anträgen zu den bevorstehenden Herbstfeiertagen mit dem Anheimstellen Kenntnis gegeben, diesen Wünschen zu entsprechen, soweit es angängig ist und sich mit den dienstlichen Interessen vereinbaren läßt. 1. Für die an der Front befindlichen Mannschaften: a) Dienstbefreiung am Versöhnungstage, beginnend eine Stunde vor Sonnenuntergang des Vorabends und schließend mit Eintritt der Nacht; soweit möglich, Dienstbefreiung an den übrigen Feiertagen. b) Gelegenheit zur Begehung des Neujahrsfestes und Versöhnungstages, soweit möglich, auch der anderen Feiertage durch gemeinsamen Gottesdienst. Bei Zentralgottesdiensten größerer Verbände Berücksichtigung des religiösen Reiseverbotes derart, daß die Mannschaften vor Beginn des Feiertages am Orte des Gottesdienstes eintreffen und ihn erst am Schlüsse des Feiertages zu verlassen brauchen. Wegen Regelung der Einzelheiten werden sich die Herren Feldrabbiner an die Armeeoberkommandos, denen sie zugeteilt sind, wenden. 2. Für die Mannschaften in den heimatlichen Garnisonen und an festen Standorten in der Etappe: a) soweit mit den dienstlichen Interessen vereinbar, Heimaturlaub oder Urlaub zur .nächstgelegenen jüdischen Gemeinde. b) Soweit dies nicht möglich ist, Dienstbefrei u n g an den Festtagen. Berücksichtigung des religiösen Reiseverbotes durch Gewährung der Möglichkeit bei den Urlauben, die Reise selbst vor Beginn und nach Ende des Feiertages zurückzulegen. 3. Endlich ist gebeten worden, bei Erteilung von Heimaturlaub an die im Felde befindlichen Mann¬ LUDWIG MURR Damenfriseur SPEZIAL-DAMEN-SALON NUR FÜR DAMEN Residenzstrasse 17/1 SALON FÜR DAMEN UND HERREN Parkhotel Majdmiliansplatz 21 SPEZIRLIlftT: Künstlerisch ausgeführte ERSRTZ- FRISUREO, dem natürlichen Haaransatz Voll u. ganz angepaßt schäften, die Urlaubstermine für die jüdischen Soldaten, soweit möglich, unter Mitberücksichtigung der Feiertage festzusetzen. Die Stellung der Schächter im Hilfsdienst. Das Kriegsamt hat im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern anerkannt, daß die von den Synagogen-Gemeinden beschäftigten Schächter bei einer Gemeinde tätig sind, und demgemäß nach § 2 des Hilfsdienstgesetzes im Hilfsdienst stehen, soweit ihre Zahl das Bedürfnis nicht übersteigt und soweit ihre Zeit durch ihre Tätigkeit als Schächter in Anspruch genommen wird. Soweit letzteres nicht der Fall ist, können sie neben ihrer vorgenannten Tätigkeit zum Hilfsdienst herangezogen werden, falls nicht auch ihre übrige Beschäftigung im Sinne des § 2 des Hilfsdienstgesetzes Bedeutung hat. Der jüdische Nationalfonds. Die Spendeneinnahmen im Juli d. J. haben die Höhe von 209.471.— Mark erreicht, und zwar: Rußland 149.800, Österreich 30.605 (besetztes Gebiet 3.996), Kanada 10.647, Deutschland 10.588 (besetztes Gebiet 1230), Südslavische Länder 2099, Holland 1460, Frankreich 1246, Bulgarien 1161, Griechenland 810, England 655, Schweden 245, Ägypten 155 Mark. Das ansehnliche Monatsergebnis ist, wie schon im vergangenen Monat, auf die Einnahme aus Rußland zurückzuführen, die zusammen nahezu eine Viertelmillion Mark ergeben hat. Diese Opferwilligkeit der russischen Juden n den ersten paar Monaten ihrer Befreiung eröffnet erfreuliche Perspektiven für die künftige Entwicklung des Jüdischen Nationalfonds. Aus allen Ländern ist seit Beiginn dieses Jahres dem JNF insgesamt die Summe von 833.000 Mark zugeflossen und sie übersteigt somit das Erträgnis von einer Million Franken im ganzen letzten Friedensjahre. Judenfrage in Ungarn. Die bekannte ungarische Zeitschrift „Huszadik szäszad“ hat eine Enquete über die Judenfrage veranstaltet. Die Enquete hat folgenden Wortlaut: 1. Gibt es eine Judenfrage in Ungarn? 2. Was ist das Wesen und die Ursache derselben? 3. Welche Maßnahmen wären nötig, um sie zu lösen? Die aus Galizien verschleppten Juden. Das Moskauer Hilfskomitee erhielt folgendes Telegramm aus Irkutsk: „Das Innerministerium hat durch ein Telegramm vom 6. April (a. St.) den Polen und allen slawischen Untertanen der mit uns im Kriege stehenden Staaten erlaubt, sich innerhalb Sibiriens frei zu bewegen, um Erwerbsgelegenheit zu suchen. Das Telegramm hat die Juden von dieser Wohltat ausgeschlossen. Wir erachten diesen Befehl den Juden gegenüber als ungerecht und unversändlich. Wir erbitten Ihre Mithilfe, daß die oben erwähnte Wohltat auch den Juden gewährt werde. Das Irkutsker „jüdische Hilfskomitee.“. Das jüdische „Petersburger Tageblatt“ vom 17. Juli meldet: Die Vorsteher des Zentralen Hilfskomitees, die Herren Sliosberg und Kreinin, besuchten den dänischen Botschafter und baten ihn, Schritte einzuleiten zur Besserung der Lage der Juden, die als Zivilgefangene aus Galizien nach Rußland geschickt wurden. Die Zahl dieser Juden in Rußland betrifft ungefähr 10 000. darunter viele Advokaten, Techniker, Richter usw. Der größte Teil von ihnen weilt in den entlegensten Ortschaften Sibiriens. Man hofft, Schritte einzuleiten, daß ihnen die Rückkehr in die Heimat, über Schweden, gestattet werde.

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