Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 33 (17.8.1917)
- Date
- 1917-08-17
- Page
- Seite 358 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9072829-9102967-9138197--01610-9074434- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
358 Das Jüdische Echo Nr. 33 Daß der Zionismus eine der stärksten Kräfte war, die den Brunnen wieder zum Fließen brachten, wird niemand leugnen können. Andrerseits wäre der Zionismus ein bleichsüchtiges Ideal geblieben, hätten nicht in der Brust des jüdischen Volkes die Kräfte gesunden Volkstums noch unversehrt geruht, auf eine neue Erweckung wartend. Auch auf die Entwicklung des zionistischen Gedankens selbst werfen die russischen Beschlüsse ein helles Licht: der Zionismus selbst beschränkt sich nicht mehr auf die Erzielung des palästinensischen Ideals, sondern arbeitet mit überall wo es gilt, Glieder des jüdischen Volkes zu neuer Gesundung und frischem Leben zu führen. Die Quelle, aus der er noch immer die Kraft zu dieser schöpft, ist nach wie vor der Glaube, daß die Rückkehr nach Palästina die völlige Genesung des jüdischen Volkes bringen wird. Kerenski und die Gleichberechtigung in Rußland. Von L. M. Bramson, Petersburg. Die Frage der Gleichberechtigung der Juden tauchte zum ersten Male in der denkwürdigen Nacht vom ersten März auf, als der Arbeiter¬ und Soldatenrat dem zeitweiligen Komitee der Reichsduma und den Vorstehern der provisorischen Regierung die bekannte Erklärung zur Judenfrage vorlegte, die später veröffentlicht wurde. Beim Arbeiter- und Soldatenrat herrschte in dieser Frage gar keine Meinungsverschiedenheit; niemand zweifelte daran, daß alle jüdischen Rechtsbegrenzungen schnellstens abgeschafft werden müßten, deshalb wurde auch der Passus über die Abschaffung aller nationalen und religiösen Beschränkungen gleich hinter die Erklärung der Amnestie gestellt. Keiner der Minister hat sich dagegen geäußert. In den darauffolgenden Tagen hatten die Minister die Arbeit unter sich zu verteilen und konnten nicht gleich daran denken, auf welche Weise die Gleichberechtigung der Juden durchgeführt werden solle. Bald wurde bekanntgemacht, daß der Justizminister Kerenski die Erledigung aller Fragen bezüglich der Gleichberechtigung und dgl. selbst übernommen habe. Nun kam die Zeit, das den Juden gegebene Versprechen einzulösen. In jüdischen Kreisen herrschte große Unruhe wegen der Verzögerung in der Durchführung der Gleichberechtigung. Ich ging damals zum Justizminister und erklärte ihm, die Regelung der Gleichberechtigung der Juden sei dringend notwendig. Kerenski sagte mir, er sei vollständig einverstanden damit und erinnerte mich daran, daß er bereits im Jahre 1906 mit mir einen Gesetzentwurf wegen der Gleichberechtigung der Juden ausgearbeitet und durch die Arbeitergruppe in der Duma eingebracht hatte. Er lud sofort den Direktor des Departements ein, beauftragte ihn, ein Verzeichnis der jüdischen Beschfänkungsmaßregeln aufzustellen, um sie alle auf einmal abzuschaffen und bestimmte zugleich, daß ich an der Kommission zur Zusammenstellung dieses Verzeichnisses teilnehmen soll, Diese Kommission arbeitete 8 Tage lang ununterbrochen unter der Leitung des bekannten russischen Rechtsgelehrten M. Boschtowski. In ihr waren fast alle Beamten des Rechtsrats und ich als der einzige Jude tätig. Jedes Mitglied der Kommission bekam einen Band des Gesetzbuches, aus dem er alle die Juden betreffenden Stellen ausziehen mußte. Ich hatte dafür zu sorgen, daß diese Arbeit so schnell und zweckmäßig wie möglich geschehe, um die Interessen der Juden am besten zu wahren. Mit großer Befriedigung möchte ich feststellen, daß mir diese schwierige Aufgabe völlig gelungen ist, so daß dieses wichtige Gesetz in verhältnismäßig kurzer Zeit ausgearbeitet werden konnte. Inzwischen entstand die Frage, wie das Gesetz formuliert werden sollte. Ich selbst konnte die Verantwortung für eine solche wichtige und große Sache nicht übernehmen und wandte mich deshalb an den jüdischen Abgeordneten Friedmann und an den Ausschuß für Politik, den die jüdischen Deputierten der Duma gebildet hatten. Außer dem ständigen Mitarbeiter dieses Ausschusses nahm an der Beratung auch der Vorsitzende des „Bund“ teil. Das Kollegium bildete 2 Kommissionen: eine für junge jüdische Juristen, die sämtliche russischen Gesetze durchstöbern und dafür Sorge tragen mußten, daß keine einzige jüdische Begrenzung ausgelassen würde. Die 2. Kommission (Sljosberg. Friedmann, Grusenberg, Winawer, Frumkin und Bramson) arbeitete inzwischen eine passende Form des Gesetzes aus. Bei den Beratungen wurden zwei Standpunkte vertreten: Winawer z. B. vertrat die Ansicht, daß das Gesetz betreffs der Abschaffung der nationalen Beschränkungen mit dem Gesetz der Abschaffung dei* Standesbeschränkungen verbunden sein müsse. Als Begrüdung führte er an, es sei nicht angängig, die Beschränkungen der Juden früher als z. B. die Beschränkungen des Bauernstandes abzuschaffen. Ich dagegen war der Meinung, daß eine solche Verbindung nicht zweckmäßig sei, weil mit der Abschaffung der Standesbegrenzungen viele damit verbundene Einrichtungen ebenfalls abgeschafft werden müßten; das würde aber viel Zeit in Anspruch nehmen und mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Außerdem wies ich darauf hin. daß für den russischen Bauern die Agrarfrage viel wichtiger sei als die Frage der Standesbegrenzungen. Ich beschloß, Kerenski darüber zu befragen. Letzterer erklärte darauf entschieden, er finde es angebrachter, die jüdische Gleichberechtigung mit der Abschaffung der Standesbegrenzungen nicht zu verbinden. Auch in Bezug auf die Form des Gesetzes wurr den verschiedene Vorschläge gemacht. Winawer äußerte die Meinung, daß die Verordnung wegen der Gleichberechtigung in allgemeiner deklarativer Form veröffentlicht werden müsse; es sollte in prinzipieller Weise ausgedrückt werden, daß alle Bürger gleichberechtigt und alle diesbezüglichen Begrenzungen abgeschafft seien. Andere Kommissionsmitglieder meinten das Gesetz dürfe nur ein Verzeichnis aller abzuschaftenden Beschränkungen angeben. Ich dagegen war der Ansicht, daß das Gesetz einige deklarative Formeln enthalten müsse, mit der gleichzeitigen Zusicherung einer gleichzeitigen Veröffentlichung des Verzeichnisses der Beschränkungen. Kerenski äußertes sich gegen allgemeine Formeln, verlangte vielmehr ein klares und deutliches Verzeichnis aller Begrenzungen, die aus der Welt geschafft werden sollten, um die Rechtlosigkeit ein für allemal mit ihren Wurzeln auszureißen und die mittelalterlichen Verordnungen abzuschaffen. Ich wies Kerenski auf die Schwierigkeit hin, mit welcher das Zusammenstellen eines solchen vollkommenen Verzeichnisses verknüpft ist. Es wurde deshalb beschlossen, das Dekret mit allgemeinen Sätzen einzuleiten, dann die wichtigsten Beschränkungen