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Das jüdische Echo · 1917-07-06 · 27 (6.7.1917) · p. Seite 302

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
27 (6.7.1917)
Date
1917-07-06
Page
Seite 302 (sequence 6)
Language
German
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302 Das Jüdische Echo Nr. 27 der ungeheueren Kriegsschäden, abgesehen von der Umwertung aller Werte durch den Krieg. Will man nun die Volkswirtschaft vor großen Opfern bewahren, so muß der Staat wie auch jeder Einzelne beim Wiederaufbau des Landes die großen Preisverschiebungen berücksichtigen. Damit kommen wir zu den Friedensproblemen des Landes auf wirtschaftlichem Gebiet. Reservisten-Frauen und Lazienki-Park. (Brief aus Warschau.) Wie es vorauszusehen war, ignoriert der Magistrat vollständig die beiden Beschlüsse „zugunsten der Juden, die vom Stadtrat in der Sitzung vom 22. März d. J. gefaßt wurden, und zwar: 1. wegen Einlaß der langröckigen Juden in den Lazienkipark; 2. wegen Unterstützung jüdischer Reservistenfrauen, die keine formellen Trauscheine besitzen. Man hat in diesen zwei Beschlüssen damals einen Beweis dafür sehen wollen, daß der Warschauer Stadtrat den Juden Zugeständnisse macht. Es war dies aber ein durchaus unbegründeter Optimismus! Der Stadtrat hat allerdings einen Beschluß gefaßt, daß in die städtischen Gärten schmutzig gekleidete und betrunkene Personen nicht hereingelassen werden dürfen. Er faßte jedoch keinen Beschluß, daß die alte Aufschrift, die an den Toren des Lazienkiparkes prangt und kraft deren nur „europäisch“ gekleidete Leute hereingelassen werden, beseitigt werden soll. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. In Polen aber, wo man vor der Welt „freiheitlich“ scheinen will, und in Wirklichkeit Judenfresserei betreibt, haben derartige jesuitische Beschlüsse immer eine spezielle Bedeutung. So war es auch diesmal. Man hat ein neues Schild neben dem alten ausgehangeu und die Juden in langer Tracht werden nach wie vor nicht hereingelassen. Ebenso wird der Beschluß über die Reservistenfrauen nicht ausgeführt. Diese Frage wurde auf einer der letzten Sitzungen im Stadtrat von den jüdischen Verordneten berührt. Es muß zuerst bemerkt werden, daß die Behandlung der gegen Juden begangenen Zurücksetzungen im Stadtrat nicht so leicht ist. Unter verschiedenen Vorwänden läßt man die jüdischen Ratsmänner nicht zum Wort kommen, oder ihre Anträge und Interpellationen kommen eine unbegrenzte Zeit hindurch nicht auf die Tagesordnung. Trotz der eingetragenen Interpellation mußten die Verordneten Prilutzki und Hirschhorn eine günstige Gelegenheit ausnutzen, um über diese Sache zu sprechen. Der Magistrat hat nämlich vorgeschlagen, einer polnischen Reservistenfrau Unterstützung für das Jahr 1916 aus den Mitteln des Jahres 1917 zu geben. Ratsmann Hirschhorn bemerkte, niemand könne dagegen etwas einwenden, es befremde aber, daß eine einzige Reservistenfrau dieses Vorrecht haben soll. Weshalb sollte man nicht auch den anderen Reservistenfrauen die Unterstützung auszahlen, die ihnen für die verflossene Zeit zukommt? Dabei machte er darauf aufmerksam, daß der Magistrat überhaupt den Beschluß des Stadtrates ignoriere. Ratsmann Prilutzki fügte hinzu, daß, laut dem erwähnten Beschluß des Stadtrates, der Magistrat verpflichtet war, an die Milizkommissariate einen Befehl zu erlassen, den jüdischen Reservistenfrauen Hilfe zu leisten, um die nötigen Dokumente zu verschaffen, die die offiziellen Ehezeugnisse ersetzen sollen. Dies hat der Magistrat nicht getan und wenn sich die jüdischen Reservistenfrauen an die Miliz wenden, erklärt man ihnen, ein solcher Befehl sei nicht erfolgt. Es gab auch Fälle, da sich die Reservistenfrauen selbst solche Dokumente verschafft und mit solchen sich an das Kuratorium gewendet haben, das die Unterstützung ausgibt, man hat sie jedoch mit den Dokumenten schlechthin fortgejagt. Der Redner sagte: der Magistrat möge sich schämen, daß er die Beschlüsse des Stadtrats nicht ausführe, aber auch der Stadtrat möge sich schämen, daß er solche Beziehung des Magistrats zu seinen Beschlüssen dulde. Die Redner wiesen darauf hin, daß der Beschluß wegen der Reservistenfrau anscheinend nur deshalb damals gefaßt worden ist, weil man zu dieser Zeit stark vom nahen Frieden gesprochen hat. Man wollte deshalb eine liberale Geste zeigen, die nichts kosten sollte. Denn es erwecke Befremden, daß man die Zahlung erst vom 1. April ab beschlossen, während doch nach Anerkennung der Gültigkeit der religiösen Ehezeugnisse, den jüdischen Reservistenfrauen auch die frühere Unterstützung hätte zukommen sollen. Auch in Bezug auf den Lazienkipark hat man den Beschluß nur deshalb gefaßt, um ihn in den polnischen Blättern ausposaunen zu können. Es kommt aber hier noch ein Moment in Betracht. Art. 25 der Stadtordnung besagt: „Sollten der Magistrat und der Stadtrat nicht zu einer Verständigung mit einander kommen können und die Sache indessen einer Erledigung bedürfen, so entscheidet sodann die Aufsichtsbehörde.“*) Es ist doch offensichtlich, daß zu einer solchen Einmischung der Kaiserlich-Deutschen Aufsichtsbehörden der Magistrat allein Anlaß gegeben hat. Wenn aber die deutsche Behörde in dieser wichtigen Frage eingreifen sollte, um zu verhüten, daß die jüdischen Reservistenfrauen geradezu Hungers sterben, oder daß im 20. Jahrhundert in einem Kulturlande ein Mensch deshalb nicht frische Luft atmen darf, weil er „jüdisch1 gekleidet ist — was werden dann die polnischen Antisemiten sagen? Sie werden den Juden vorwerfen, daß sie gegen die polnische autonome Verwaltung zu „fremder Intervention“ Zuflucht nehmen. In Wirklichkeit aber rufen die „fremde Intervention“ nicht die Juden, sondern gerade die Judenfeinde hervor. So war es mit der Sonntagsfrage, deren zeitweilige Lösung die Juden nur dem Kaiserlich Deutschen Polizeipräsidium verdanken. So war es mit vielen anderen Fragen. Denn es wäre doch seltsam, wenn die Vertreter einer modernen europäischen Macht, die der ganzen Bevölkerung Befreiung von der ehemaligen Knechtschaft verheißen hatten, zulassen sollten, daß die antisemitischen Rädelsführer diese Freiheit ausnützen, um den Schwächeren noch schwerere Ketten als vormals aufzulegen. Überhaupt ist ja den Juden nicht dazu das Wahlrecht gewährt worden, daß ihre Vertreter nur als stumme Zeugen die an den Juden begangenen Gewaltaten mit ansehen müssen. _ „Beobachter“. *) Ich zitiere die Übersetzung aus dem Polnischen. Der Zionismus in England. Am 20. Mai fand in London eine außerordentliche Konferenz der englischen Zionisten statt, an der 70 Delegierte aus England. Irland, Schottland und Wales teilnahmen. Der Vorsitzende der englischen Zionisten-Federation Dr. Weizmann legte

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