Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 22 (1.6.1917)
- Date
- 1917-06-01
- Page
- Seite 250 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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250 Das Jüdische Echo Nr. 22 Berlin“ gegründet worden. Der Verwaltung und dem Beirat der Kriegskommission gehören Vertreter des Kriegsernährungsamtes, des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische öle und Fette, der Z.-E.-G., der rituell lebenden jüdischen Bevölkerung und Sachverständige an. Der Kriegskommission liegt nicht, wie den übrigen Kriegsgesellschaften, die Bewirtschaftung eines bestimmt abgegrenzten Ernährungsgebietes ob. Ihre Tätigkeit ergibt sich vielmehr von Fall zu Fall aus den Zeiterfordernissen. Nachdem durch Verfügung des Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes vom 13. Mai d. Js. die Abgabe von Rohfetten an die rituell lebende jüdische Bevölkerung verboten worden ist, hat sich die Kriegskommission mit der Verteilung einer rituellen Ölmargarine als Ersatz für die gesperrten Rohfette zu befassen. Die rituelle Margarine wird lediglich an diejenigen abgegeben, die auf alle anderen Fette, auch Butter, verzichten. Die Wochenmenge ist zunächst auf 50 Gramm pro Kopf festgesetzt worden. Einer Reihe von Magistraten und jüdischen Gemeindeverwaltungen hat diese Regelung Veranlassung gegeben, darüber Beschwerde zu führen, daß die rituell lebende jüdische Bevölkerung hinsichtlich der Fettversorgung ungünstiger gestellt ist (als die übrige Bevölkerung. Demgegenüber muß bemerkt werden, daß die Sperrung der rituellen Rohfette verfügt werden mußte, weil die zuerst gewährten Ausnahmen zu Unzuträglichkeiten geführt hatten, und überdies der rituell lebenden jüdischen Bevölkerung mit der Abgabe der rituellen Rohfette bei deren Geringfügigkeit kaum gedient war. Die Verzichtleistung auf Butter seitens der Bezieher ritueller Margarine mußte aus organisatorischen Gründen verlangt werden. Eine Erhöhung der Kopfmenge an ritueller Margarine über 50 Gramm hinaus konnte einstweilen nicht bewilligt werden. Das Kriegsernährungsamt ist indessen im Verein mit der Kriegskommission bestrebt, bei Besserung der Fettverhältnisse auch die Zuteilung an die rituell lebende jüdische Bevölkerung günstiger zugestalten. Um einerseits die Härte, die in den derzeitigen Maßnahmen liegt, zu mildern, und andererseits keinen Zwang auf diejenigen auszuüben, die nach wie vor Butter beziehen wollen, ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezuges von Butter und ritueller Margarine durch verschiedene Personen innerhalb desselben Haushaltes zugelassen worden. Das Hilfswerk für Polen und Litauen. Das Petersburger Russisch-Jüdische Hilfskomitee für die vom Kriege betroffenen Juden überwies zur Unterstützung der notleidenden jüdischen Bevölkerung in Polen und Litauen mit Genehmigung der russischen Regierung 300 000 Rubel, die wie folgt verteilt werden sollen: 1. Jüdische Gemeinde in Warschau 56 200 Rubel; 2. zur Verfügung von Dr. Posnanski und H. Farbstein ebenfalls für Warschau 56 200 Rubel; 33. für Lodz zur Verfügung von Dr. Braude und Jarotschinski 96 200 Rubel; 4. für Wilna zur Verfügung von Rabbiner Rubinstein und Epstein 64 900 Rubel; 5. für Bialysiok 16 500 Rubel; 6. für Kowno 10 000 Rubel. Insgesamt 300 000 Rubel. Die russische Regierung hat das Geld zum Friedenskurs überwiesen, so daß etwa 900 000 M. zur Verteilung gelangen werden. Die russischen Juden fordern nationale Rechte. Das Jüdische Korrespondenzbureau im Haag berichtet: In Petersburg fand eine Konferenz verschiedener jüdischer Parteien statt. Die Konferenz beschloß, von der neuen Regierung zu fordern, den Juden nationale Rechte einzuräumen. Daß sich „der Bund“, der bisher jedes Bündnis mit den nationalen Parteien in der russischen Judenheit ablehnte, der Forderung einer nationalen Autonomie für die Juden Rußlands anschließt und im Vereine mit anderen jüdischen Gruppen an der Erreichung dieses Postulats wirkt, darf als Zeichen der Zeit gedeutet werden. Die geplante Einberufung eines allgemeinen jüdischen Kongresses und die Schaffung einer legitimen Vertretung der russischen Judenheit gewinnen durch diese Nachricht an Wahrscheinlichkeit. Komitees aller jüdischen Organisationen, so wird ferner an das Bureau berichtet, haben sich in Kiew, Odessa, Charkow und anderen Städten gebildet. Judenhetze in Rußland. Das Blatt „Politiken“ meldet aus Petersburg: Auf dem Kongreß der Soldatenabgeordneten des Frontheeres, der zur Zeit in Petersburg tagt, verlas General Skalon ein Schriftstück, demzufolge nach Mitteilungen aus amtlicher englischer Quelle am 9. März alten Stils (22. März) in Kopenhagen eine Geheimsitzung von in Dänemark ansässigen Juden abgehalten worden sei. Sie hätten beschlossen, nach Rußland zurückzukehren, um im Heere gegen den Krieg mit Deutschland zu werben; sämtliche Teilnehmer der Geheimsitzung waren Deutschfreunde. Der Soldatenkongreß brandmarkte dieses Schriftstück als einen unwahren Aufreizungsversuch, mit dem lediglich bezweckt werden solle, die Völker Rußlands gegeneinander aufzuhetzen und der Arbeiter- und Soldatenrat ordnete an, daß alle Personen, die hierbei in Frage kämen, vor Gericht gestellt würden. General Skalon ist bereits verabschiedet. Die Juden Rumäniens. Die rumänische Gesandtschaft im Haag stellte den Blättern eine Mitteilung über Zusagen des Königs von Rumänien an die Juden seines Landes zu. Eine Abordnung des ländlichen Verbands rumänischer Juden hatte dem König unter Bekundung ihrer Treue gegen Krone und Vaterland eine Denkschrift überreicht, worin dieser Empfindung in ausführlichen Worten Ausdruck verliehen und diejenigen rumänischen Juden verleugnet werden, die sich unvaterländische Gesinnung und Handlungen zuschulden kommen ließen. Die Denkschrift erklärt auch, die Juden erwarteten die Lösung der sie betreffenden Fragen allein von der Weisheit des rumänischen Volkes. Die Abordnung bat den König, die Juden wie die übrigen Landeskinder unter seinen Schutz zu nehmen. Der König antwortete mit einer Ansprache zum Preise der von dem rumänischen Volke geübten religiösen Toleranz und erklärte am Schluß, alle Bestandteile seines Volkes müßten in einem befreiten und glücklichen Rumänien gleiche Rechte genießen. Von den etwa 200 000 rumänischen Juden, die zum größten Teil in der Moldau leben, haben nur wenige Hunderte das rumänische Bürgerrecht. Die Mehrzahl wird, obwohl sie seit Geschlechtern im Lande lebt, und der Wehr- und Steuerpflicht unterliegt, als heimatlose Fremdlingsherde behandelt. Die rumänische Regierung ver- MIRJAM TENNENBAUM JOSEF LÖWY VERLOBTE MÜNCHEN JUNI 5677 KRAKAU ' .-=3lg=3[5]E= .; ■ -■.=