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Das jüdische Echo · 1917-06-01 · 22 (1.6.1917) · p. Seite 246

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
22 (1.6.1917)
Date
1917-06-01
Page
Seite 246 (sequence 2)
Language
German
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246 Das Jüdische Echo Nr. 22 dern eine sehr vielseitige Bildung gehört — das alles würde zweifellos in der Praxis jüdische Eltern davon abhalten, den Kadettenschulen ihre Söhne zu übergeben. Ganz abgesehen davon, daß jüdische Kadetten bis zu der Zeit, da nicht nur in den Bestimmungen der staatlichen Institute, sondern auch in der Haltung der deutschen Offizierskreise gegenüber den Juden eine Wandlung eingetreten sein wird, keineswegs ein goldnes Leben in diesen Instituten führen würden. Wenn es aber dennoch jüdische Eltern geben sollte, die an allen diesen Dingen keinen Anstoß nehmen, so sollte das ihre eigene Sache sein, und der Staat sollte ihnen keine Hindernisse in den Weg legen, die ihnen den Aufstieg zu den in Deutschland bevorzugten Gesellschaftsklassen verwehren. Und wenn dieses Recht den Juden in Deutschland zugebilligt werden sollte, wie es ihnen vermutlich über kurz oder lang sogar in Rußland eingeräumt werden wird, dann kann man nicht von jemandem verlangen, daß er deshalb auf sein Recht verzichtet, weil er so taktlos ist, Levy oder Meyer zu heißen. Im übrigen aber hat die ganze Sache, wie gesagt, nur prinzipielle Bedeutung, und für die deutschen Juden gibt es größere Sorgen als die Zulassung einiger „Ausnahmefälle“ zu den Kadettenanstalten. Der Anteil der Juden an der revolutionären Bewegung in Rußland.1) Im Zusammenhang mit den aktuellen Vorgängen in Rußland dürfte es von besonderem Interesse sein, den Anteil der Juden an der revolutionären Bewegung in Rußland festzustellen. Daß die Beteiligung des jüdischen Elements am revolutionären Leben Rußlands eine überaus große und unverhältnismäßig hohe war, war dem Eingeweihten aus der Geschichte dieser Bewegung sowohl wie auch aus persönlicher Erfahrung hinlänglich bekannt. Einer zahlenmäßigen Feststellung freilich entzog sich dieses Mitwirken der Juden am Befreiungswerke der russischen Völker wie auch der Anteil der anderen nationalen und sozialen Gruppen und der gesamte mit der Revolutionsbewegung im Zusammenhang stehende Tatsachenkomplex. Doch hat sich das russische Justizministerium mitten im Kriege bemüssigt befunden, das gesamte gerichtlich-statistische Material in Bezug auf die revolutionäre Bewegung in Rußland, namentlich in den belangreichen Jahren 1905—1912, einer exakten Sichtung und Bearbeitung unterziehen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind in einer im Dezemberheft des Jahrganges 1915 des vom russischen Justizministerium herausgegebenen amtlichen allmonatlichen „Journal des Justizministeriums“ veröffentlichten Publikation2) niedergelegt. Die „Ermittelungen“ bringen u. a. auch hochinteressante Angaben über den Anteil der verschiedenen Konfessionen an der revolutionären Bewegung, aus denen auch die zahlen- B Dieser Aufsatz erscheint in der nächsten Nummer der Monatsschrift „Der Jude“ (R. Löwit Verlag, Wien I, Wollzeile 6) unter der Rubrik „Daten und Materialien“. 2) E. N. Tarnowski, Statistische Ermittelungen bezüglich der wegen politischer Vergehen gerichtlich belangten Personen in den Jahren 1905—1912. Journal des russischen Justizministeriums, Dez. 1915. . - mäßige Beteiligung der Juden am Freiheitskampf Rußlands klar hervorgeht. Folgende Tabelle sei hier wiedergegeben: In den Jahren Religion 1884—90 1901—03 1906—11 % % % Rechtgläubige 60,9 51,2 77,6 Altgläubige und Sektierer 1,0 0,9 0,7 Katholiken 19,2 14,4 8,6 Juden 13,4 29,1 8,0 Sonstige Konfessionen 5,5 4,4 5,1 Insgesamt 100,0 100,0 100,0 Während mithin die rechtgläubige russische Bevölkerung, die etwa 70% der Gesamtbevölkerung des russischen Reiches ausmacht, in der dem Ausbruch der russischen Revolution im Jahre 1905 vorangegangenen kurzen Periode die Hälfte (51,2) aller politischen „Verbrecher“ lieferte und die Beteiligungsquote der anderen nichtrussischen Nationalitäten an der revolutionären Bewegung im gleichen Zeitabschnitt das Doppelte ihres prozentuellen Bevölkerungsanteiles betrug, erreichte die Prozentzahl der wegen politischer Vergehen belangten Juden in den Jahren 1901—1903 — 29,1% — mithin nahezu das Achtfache ihres prozentuellen Anteils an der russischen Gesamtbevölkerung (4%)! In den der ersten russischen Revolutionsepoche vorangegangenen Jahren (1901—1903) bildeten demnach die Juden ein volles Drittel aller „Politischen“. Die jährliche Durchschnittsziffer der gerichtlich verfolgten jüdischen Revolutionäre erreichte damals etwa 750. Den höchsten prozentuellen Anteil der Juden an der Revolutionsbewegung weist das Jahr 1905 auf — 34,1% aller wegen revolutionärer Umtriebe Verhafteten waren Juden. Seit diesem Jahre ist die Verhältniszahl der Juden in fortwährender Abnahme begriffen. In den Jahren 1906—1911 überstieg der Revolutionsanteil der Juden ihren Bevölkerungsanteil um das Dopelte, während die Einzeljahre 1910 und 1912 sogar eine gleiche Höhe der ersten und letzten Prozentziffer aufweisen. Zur richtigen Bewertung dieses Zahlenergebnisses bedarf es freilich der Berücksichtigung eines anderen Umstandes. Unsere russische Revolutionsstatistik unterscheidet nämlich zwischen „revolutionärer Tätigkeit“, „Majestätsbeleidigung“ und „Unruhen“. Für das Jahr 1911 liegen für die ersten beiden Arten politischer Vergehen besondere Ziffern vor. Es geht aus diesen hervor, daß die Juden von den eigentlichen „Revolutionären“ tatsächlich 9,7% ausmachten, während der Anteil der Gesamtzahl der Verurteilungen bloß 5,9% erreicht. Dasselbe gilt ohne Zweifel auch für die Jahre 1910 und 1912. Auch in diesen die niedrigste jüdische Beteili- ZIGARREN-IMPORT BERNHARD OSTERMAI ER &G MÜNCHEN PROMENADEN»

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