Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 18 (4.5.1917)
- Date
- 1917-05-04
- Page
- Seite 203 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 18 Das Jüdische Echo 203 wie ihres Besitzes, Genusses und ihrer Verwaltung, ihrer Verpfändung und Inpfandnahme, 3. aller Art Beschäftigung mit Handwerk, Handel und Industrie, inkl. der Bergindustrie und der Beteiligung an den staatlichen Unternehmungen, Lieferungen und öffentlichen Auktionen, 4. der Beteiligung an Aktien- und anderen Arten von Gesellschaften und Genossenschaften für Handel und Industrie und der Bekleidung von allen besoldeten und unbesoldeten Ämtern in diesen Gesellschaften und Genossenschaften, 5. der Anstellung von Dienstpersonal, Handelsangestellten, Gehilfen, Arbeitern und Lehrlingen, 6. der Bekleidung von Staatsämtern, sei es zivilen, sei es militärischen, der Ordnung und Bedingung für die Beförderung, der Beteiligung an den Wahlen zu den Einrichtungen der lokalen Selbstverwaltung und aller Arten anderer öffentlicher Institutionen, der Bekleidung aller Arten von Ämtern gemäß allen staatlichen und öffentlichen Gesetzen und der Erfüllung aller mit diesen Ämtern verbundenen Verpflichtungen. 7. des Eintritts in alle Schulen, in staatliche, öffentliche und private, der Absolvierung und des Genusses von Stipendien, ebenso wie der Beschäftigung mit Unterricht und Erziehung, 8. der Ausübung der Vormundschaft, der Kuratel und des Amtes eines Geschworenen. 9. der Benutzung einer anderen, nichtrussischen Sprache resp. eines Dialektes in der Korrespondenz der privaten Betriebe, beim Unterricht in allen privaten Lehranstalten und in der geschäftlichen Buchführung.“ (Es folgt die Aufzählung von ca. 365 Gesetzen, Erlässen und Verordnungen, die auf Grund des Ediktes annulliert werden.) „Die Kraft aller bis zur Veröffentlichung dieses Ediktes von zivilen oder militärischen Behörden ergangenen administrativen Erlässe, auf Grund deren die Ausübung irgendwelcher Rechte infolge der Zugehörigkeit zu einer Religion, Konfession oder Nationalität beschränkt wurde, erlischt. Die Kraft dieses Ediktes dehnt sich auf die entsprechenden Beschränkungen aus, die für die Ausländer der nicht gegen Rußland kriegführenden Staaten im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität bestehen. Dieser Erlaß tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.“ Ministerpräsident Fürst Lwow. Justizminister A. Kerenskij. Aus Rußland. I. Ein zionistisches Meeting in Odessa. In einem der größten Theater von Odessa fand kürzlich unter dem Vorsitz Ussischkins eine zionistische Massenversammlung statt, der mehrere Tausend Personen beiwohnten. In der Versammlung, die ein höchst feierliches Gepräge trug, hielten Reden die Herren Ussischkin, Ch. N. Bialik, Dr. Klausner, Boruchow und andere bekannte Zionisten. Alle Redner gaben dem Gedanken Ausdruck, daß die zionistische Idee ihrer Verwirklichung noch niemals so nahe war wie jetzt. Es wurde eine ganze Reihe von Anträgen, die sich auf die zionistischen Forderungen für den zukünftigen Friedenskongreß beziehen, angenommen. II. Aus den von den Russen okkupierten Gebieten Galiziens. Ein russischer Schriftsteller, der in den okkupierten Gebieten Galiziens und der Bukowina tätig war, hat sich schriftlich an den Fürsten Lwow und an Miljukow gewandt, indem er die schlechte Lage der dortigen Bevölkerung, besonders den ' Juden, schilderte, die unmenschlicher Behandlung von seiten der russischen Behörden ausgesetzt waren. Die Juden wurden aller Rechte beraubt, die sie als österreichische Untertanen genossen. Man hat sie aus ihren Diensten entlassen, ihr Gut und Gold konfisziert, ihre Synagogen zerstört, und aus vielen Städten und Dörfern die ganze jüdische Bevölkerung vertrieben. Der Verfasser des Memorandums ersuchte nun die provisorische Regierung, etwas zu tun, um die Stellung der Juden zu verbessern. Darauf wurde der bekannte liberale Politiker Fürst Paul Dolgoruki zum Generalgouverneur von Galizien ernannt. III. Die Hetze der „Times“ gegen die russischen Juden. Wie es nicht anders zu erwarten war, hat die hetzerische Berichterstattung de s Petersburger „Times“-Korrespondenten (vergl. vorige Nummer des „J. E.“) auch in der russischen Presse die schärfste Verurteilung gefunden. Nach einem Bericht der „Frkf. Ztg.“ schreiben die russischen Zeitungen darüber folgendes: „Die „Times“ übernehme die Rolle der in Rußland bereits überwundenen Schwarzehundert- Presse. Wie diese nach der Revolution von 1905 die Juden als Anstifter der Revolution bezeichnete und durch Pogromhetzen dazu verhalf, daß die russische Freiheitsbewegung in jüdischem Blut erstickt wurde, ebenso suche jetzt die „Times“ die Revolution als „jüdischen Aufruhr“ hinzustellen. So habe das Blatt gemeldet, daß die Dorpater jüdischen Studenten eine eigene Miliz bildeten, daß es zwischen dieser und den Organen der provisorischen Regierung zu blutigen Zusammenstößen gekommen sei, und daß auch in änderen Orte infolge der jüdischen Umtriebe Aufruhr und Anarchie herrschten. „Times“ bezeichnete mehrere Revolutionsführer als Juden und sprach ihnen das Recht ab, im Namen des russischen Volkes zu handeln. Sie erteilte den russischen Juden den Rat, keine Staatsanstellungen anzunehmen und sich in Zukunft überhaupt jeder provozierenden Handlungen zu enthalten. Die russischen Zeitungen sprechen den schärfsten Tadel gegen diese lügenhafte und unverantwortliche Art der Berichterstattung aus. ’ Die Blätter weigern sich, ein Berichtigungsschreiben Wiltons abzudrucken, weil diese Zuschrift wieder ZIÖARREN-IMPORT BERNHARD OSTERMAI ER &<& MÜNCHEN PROMENADEPL®