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Das jüdische Echo · 1917-05-04 · 18 (4.5.1917) · p. Seite 202

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
18 (4.5.1917)
Date
1917-05-04
Page
Seite 202 (sequence 2)
Language
German
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202 Das Jüdische Echo Nr. 18 einem zürnenden und hart treffenden „deus“ beschert werden. Die französische Revolution brachte den Juden Frankreichs die staatliche Gleichberechtigung, die politische Umwälzung in Deutschland befreite die deutschen Juden. Der Weltkrieg und mit ihm die russische Revolution mußten kommen, um die russischen Juden zu gleichberechtigten Bürgern des russischen Reiches zu machen. Die ungeheuere Bewegung, die vor Jahrzehnten alle Judenherzen in Deutschland ergriff und weit über die deutschen Grenzen hinaus die Gemüter aller Juden erschütterte, ist heute neu erwacht, und wenn nicht die Kanonen fast aller Völker Europas den Freudenschrei der Befreiten übertönten, so würde er weit stärker über die russischen Grenzpfähle in die Welt hinaustönen als jener, der einst in Deutschland erscholl. Handelt es sich doch heute nicht um ein kleines, versprengtes Häuflein Juden, sondern um eine nach Millionen zählende Schar, um den Kernpunkt des jüdischen Volkes, von dem die in den letzten Jahrzehnten nach Westeuropa, Amerika, Kanada und andren Teilen der Welt ausgewanderten Juden nur abgesplitterte Kristalle sind. Welche Folgen die Emanzipationserklärung und ihre praktische Durchführung haben werden, und nicht nur für die 6 Millionen russischer Juden, sondern für die 13—14 Millionen Juden, in allen Ländern der Welt, ist heute noch nicht zu ermessen. Daß die befreiten Judenmassen eine ganz andere Entwicklung nehmen werden als die unter dem Joch der Ausnahmegesetze seufzenden, unterliegt keinem Zweifel, ebensowenig wie daß ihr Einfluß sich auch außerhalb Rußlands geltend machen wird. Und ebensowenig zweifelhaft erscheint es, daß mit dem politischen und wirtschaftlichen Aufschwung sich eine geistige Entwicklung, eine Entwicklung, die nicht nur eine Gruppe der Judenheit, sondern das jüdische Volk in seiner Gesamtheit betrifft, anbahnen wird. Wir hoffen — und gewisse Symptome bestärken uns in unserer Hoffnung — daß es eine Bewegung zur Stärkung, Erhaltung und Zusammenfassung des gesamten Judentums sein wird. Man wird einwenden, daß ein Vergleich mit der Judenemanzipation in Westeuropa keineswegs geeignet ist, solche Hoffnungen zu kräftigen. War dort nicht geradezu eine Folge der Gleichberechtigungserklärung die ungeheuere Sehnsucht nach Assimilation, nach Aufgabe aller spezifisch jüdischen Wesensmomente? Stand nicht in ihrem Gefolge die Verwässerung des jüdischen Kultus durch die Reformbewegung? Wohl wahr, aber seit jenen Tagen hat das Judentum eine Entwicklung durchgemacht, die nicht die äußere Lebensgestaltung der Juden betrifft, sondern aus dem Herzen des jüdischen Volkes entstand, die nicht von außen nach innen, sondern von innen nach außen wirkt. Zwischen den Tagen der Emanzipation in Westeuropa und dem Frühling 1917, der die Emanzipation in Rußland brachte, liegt das mächtige Erstarken desjüdischen N a t i o n a 1 g e d a n k e n s, liegt dasErwachen d e r U b e r z e u g u n g, d a ß das jüdischeVolk sichnichtalseine fast undefinierbare Gemeinschaft, sondern als Nation den Nationen der Welt angliedern muß. Diese gewaltige innere Entwicklung scheint die Gewähr dafür zu bieten, daß die Befreiung in Rußland nicht zu einer Schwächung, sondern zu einer Stärkung des Judentums führen wird. Schon zeigen sich Anzeichen hierfür: Kaum befreit, schließen sich die bewußt national-jüdischen Verbände in Rußland zusammen, um die Forderungen, welche die jüdische Gemeinschaft als solche zu stellen haben wird, festzusetzen, um sich über alles was in das Gebiet der nationalen Eigenwerte gehört: jüdische Sprache, jüdische Schule usw. zu einigen. Und die gekämpft und geblutet haben, um die neue Ordnung in Rußland herbeizuführen, sind auch bereit, die nationalen Sonderrechte der Juden Rußlands zu erringen. Von einer Gemeinschaft, die so bewußt ihre Eigenart zu behaupten gewillt ist, können nur die ärgsten Schwarzseher erwarten, daß sie den Weg der Juden Westeuropas gehen wird. Daß aber die russischen Juden den seinerzeit in Westeuropa Befreiten gegenüber den großen Vorteil haben, sich klar über ihre Stellung gegenüber nicht nur den Konfessionen, sondern auch den Nationen zu sein, daß sie verstehen gelernt haben, auf welcher Basis sie ihre Sonderforderungen begründen dürfen, welche Hilfsmittel sie zu ihrer Selbstbehauptung brauchen, das ist in einem gewaltig hohen Maße jener inzwischen erwachten Bewegung zu danken, von der Kurzsichtige meinten, es sei nur eine vorübergehende Reaktion auf den Antisemitismus: der jüdischen Nationalbewegung. Weil seit den Tagen der westeuropäischen Juden-Emanzipation der jüdische Nationalgedanke sich von einer mystischen Hoffnung zu einer starken Volksbewegung entwickelt und mit seinem Erstarken den Begriff der jüdischen Nationalität nach allen Seiten hin umgrenzt hat, weil heute eine selbstbewußte (nationale Gemeinschaft das Geschenk der Emanzipation empfängt, deshalb dürfen wir hoffen, daß die Juden Rußlands nicht nach Aufgabe, sondern nach Stärkung der jüdischen Gemeinschaft streben, deshalb dürfen wir erwarten, daß aus der russischen Befreiung das gesamte jüdische Volk neue Kräfte schöpfen wird. Helene Hanna Cohn. Das Emanzipatfonsedikt in Rufiland Die historische Akte der provisorischen russischen Regierung vom 21. März/3. April hat folgenden Wortlaut: „Ausgehend von der unerschütterlichen Überzeugung, daß in einem freien Lande alle Bürger vor dem Gesetz gleich sein müssen und daß keines einzigen Bürgers Gewissen sich bei der Beschränkung der Rechte der einzelnen Bürger auf Grund ihrer Religion oder Abstammung beruhigen kann, beschloß die provisorische Regierung: Alle bestehenden gesetzlichen Beschränkungen der Rechte der rußländischen Bürger, die durch die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität bedingt sind, werden hiermit aufgehoben. In Übereinstimmung damit werden abgeschafft: alle Gesetze und Erlässe, die im ganzen russischen Reich ebenso wie in seinen einzelnen Provinzen bestehen und auf Grund der Zugehörigkeit der rußländischen Bürger zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität irgendwelche Beschränkungen feststellen bezüglich: 1. des Wohn- und Bewegungsrechtes, 2. der Erwerbung von Eigentum und Besitz aller Art mobiler und immobiler Güter, ebenso

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