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Das jüdische Echo · 1917-04-20 · 16 (20.4.1917) · p. Seite 182

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
16 (20.4.1917)
Date
1917-04-20
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
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182 Das Jüdische Echo Nr. 16 in der Kommission sondern im Plenum entschieden werden. Daraufhin wurde mit großer Mehrheit der Antrag Efron angenommen, wonach in der jüdischen Volksschule die hebräischen Fächer obligatorisch sein und einen bedeutenden Platz im Unterrichtsplan einnehmen müssen. Die Annahme dieses Antrags rief einen wahren Beifallssturm hervor. Zur Frage der jüdischen Literatur wurde der Beschluß gefaßt, der die Notwendigkeit der Gründung einer speziellen Gesellschaft zur Pflege von Kunst und Literatur durch Schaffung eines Literaturfonds, eines Verlags zur Herausgabe belletristischer und wissenschaftlicher Werke und dgl. zum Ausdruck brachte. Ebenso wurde beschlossen, mit der Sammlung jüdischer Altertümer zwecks Gründung eines jüdischen Museums zu beginnen. Bezüglich der künftigen Gestaltung des jüdischen Volkstheaters wurde der Wunsch ausgesprochen, daß das jüdische Theater aus dem Privatbesitz in die jüdischen Selbstverwaltungs-Institute übergehe und daß eine jüdische Theatergesellschaft gegründet werden solle, die die Errichtung jüdischer Volkstheater in die Wege leiten würde. Ferner wurde eine Reihe von Anträgen bezüglich der Ausgestaltung und Verbreitung der jüdischen Volksbibliotheken angenommen. Mit der Ausführung sämtlicher in den Anträgen angeführten Vorschläge wird das zu bildende „Zentralbureau für jüdische Kulturinteressen“ betraut. Welt-Echo Die konfessionelle Zählung. Nach einer von der „Laubhütte“ wiedergegebenen Mitteilung des Verordnungsblattes des großherzoglichen Oberrats in Baden hatte das badische Ministerium eine Vorstellung des Oberrats vom 15. Nov. v. Js., worin dieser die nachteiligen Folgen der durch die Verfügung des preußischen Kriegsministeriums vom 11. Oktober 1916 veranlaßten Maßnahmen (Zählung der israelitischen Heeresangehörigen) auseinandersetzte, dem Reichskanzler übermittelt. Der Reichskanzler benachrichtigte mit Schreiben vom 26. November v. Js. den Staatsminister vorläufig, daß er die Vorstellung des Oberrats dem Kriegsminister habe zugehen lassen und sich weitere Mitteilung Vorbehalte; der Kriegminister habe übrigens erst vor kurzem die beteiligten Stellen nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Erhebungen über die jüdischen Heeresangehörigen nur zur Widerlegung von Angriffen angeordnet worden seien und die jetzige Stellung der Israeliten im Heer in keiner Weise beeinträchtigen dürften. In einem weiteren Schreiben vom 4. Januar d. Js. hat sodann der Reichskanzler mitgeteilt, daß er die nach den Ausführungen des Oberrats in israelitischen Kreisen entstandene Verstimmung über die Sonderuntersuchung, der die israelitischen Militärpersonen der Etappen-Truppen und -Behörden auf ihre Kriegsverwendungsfähigkeit unterworfen worden sind, aufrichtig beklage und sich freue, zur Kenntnis bringen zu können, daß nach den von ihm an zuständiger militärischer Stelle veranlaßten Ermittlungen die bezügliche Maßnahme einer Etappen-Inspektion auf einer den Absichten des Kriegsministenums nicht entsprechenden Auslegung der kriegsministeriellen Anordnung vom 11. Oktober 1916 beruhe. Ein wichtiger Erlaß des preußischen Kultusministers. Herr Trott zu Solz erließ am 17. März folgendes Rundschreiben an die Provinzialschulkollegien: Auf mir vorgetragenen Wunsch will ich in Erweiterung meines Erlasses vom 24. Januar 1917 genehmigen, daß die Urteile der jüdischen Religionslehrer über die Leistungen der ihren Unterricht besuchenden Schüler (Schülerinnen) an den höheren Lehranstalten, für die jüdischer Religionsunterricht mit Genehmigung des Königlchen Provinzialschulkollegiums besteht, unmittelbar in die regelmäßigen Schulzeugnisse, sowie in die Abgangs-, Schluß- und Reifezeugnisse aufgenommen werden, so daß es der Beifügung eines besonderen Zeugnisses des Religionslehrers und des ausdrücklich ausgesprochenen Wunsches der Eltern dazu nicht bedarf. Der Verband der Deutschen Juden bittet uns nachstehenden, auf eine Eingabe des Verbandes betr. die Auslegung des § 5 Nr. 1 der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917 zum Hilfsdienstgesetz ergangenen Bescheid abzudrucken: „Kriegsministerium Berlin NW. 7., 22. März 1917. Kriegsamt Nr. 230/3.17 AZS 4 Das Kriegsamt steht im Einvernehmen mit dem Reichsamt des Innern auf dem Standmmkt, daß unter „Kirche“ im Sinne des § 5 Nr. 1 der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917 alle inländischen, öffentlich zugelassenen Religionsgesellschaften, also auch die als öffentliche Körperschaften anerkannten jüdischen Gemeinden zu verstehen sind. Ein entsprechender Hinweis in den Amtlichen Mitteilungen und Nachrichten des „Kriegsamts“ wird erfolgen. i. A.: Marquard.“ Burgfrieden 1815. In einem seiner Briefe schreibt Varnhagen — unterm 3. Juli 1815 — an Rahel: „Hier sollte vorgestern ein Stück gegen die Juden, „Unser Verkehr“ betitelt, erscheinen, der Staatskanzler wurde aber sehr böse und verbot die Aufführung zuletzt mit eifriger Heftigkeit, weil Graf Brühl sich nicht gleich wollte bedeuten lassen. Man sagt, Jakobsohn sei schon früh morgens deshalb zum Staaatskanzler gefahren, gewiß ist aber, daß dieser, Stägem^p und Jordan sich aufs beste dabei benommen haben, bei Tische beim Staatskanzler wurde gesagt, der und jener Jude sei in der letzten Schlacht geblieben, andere ehrenvoll verwundet, ob das eine Zeit sei, die alten schändlichen Vorurteile zu erneuern? Darüber sind nun aber viele Leute böse, denn Judenhaß und Adelsstolz flackern nun im Verlöschen noch zu guter letzt einmal recht auf!“ Professor .1. Israels Rücktritt vom Berliner Jüdischen Krankenhaus. Der Direktor der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses der Berliner ZIGARR EN-IM PORT BERNHARD OSTERMAIER *0 MÜNCHEN PROMENADE?!* $

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