Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 7 (16.2.1917)
- Date
- 1917-02-16
- Page
- Seite 79 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 7 Das Jüdische Echo 79 Interessen der Arbeitgeber prfcisgeben; sie ist gezwungen die „mittlere Linie“ einzuschlagen und zwischen den Interessen der Arbeiter und Arbeitgeber einen Ausgleich zu schaffen, der zwar beide Teile nicht voll befriedigt, aber doch einen modus vivendi ermöglicht. Wenn hiernach die Arbeiterfrage in Palästina gewiß ihre Stacheln hat, so ist es doch weit übertrieben, hierin einen Beweis für die Unmöglichkeit der jüdischen landwirtschaftlichen Arbeiter überhaupt zu sehen. In Wirklichkeit besteht die Schwierigkeit nur solange, als die Kolonisation einen kleinen Umfang hat; sie ist die Schwierigkeit der Entwicklungs- oder Übergangszeit und wird höchst wahrscheinlich in der Zukunft an Schärfe verlieren. Wenn nach dem Kriege und nach Wiederkehr ruhiger und gesicherter Verhältnisse von Juden und Nichtjuden neue große Baumpflanzungen angelegt und unter dem Schutze eines neuen Zolltarifs neue Industrien ins Leben gerufen werden, so wird dies in dem Lande, das ohnehin während des Krieges viele Menschen eingebüßt hat, einen Arbeitermangel und eine allgemeine Steigerung der Arbeitslöhne zur Folge haben. Dadurch wird der Lohn des arabischen Arbeiters bis zur Höhe des jetzt dem j ü d i s c h en Arbeiter gezahlten Arbeitslohnes (oder noch darüber hinaus) steigen. Der jüdische Arbeiter wird also nur den allgemein üblichen Lohn empfangen, aber dieser Lohn wird ihm bereits jene Lebenshaltung ermöglichen, die er heute als das Minimum betrachtet. Man könnte einwenden, daß diese zukünftige Steigerung der Arbeitslöhne die Anlage von Baumpflanzungen, die ja bisher die hauptsächlichste Arbeitsgelegenheit für jüdische und arabische Lohnarbeiter darboten, unrentabel machen und unterbinden würde. Dem ist aber nicht so. In den Kosten, welche die Anlage und Pflege einer Baumpflanzung erfordert, stecken viel mehr Kosten für Bodenpreis, Gemeindeabgaben, Bewachung, Gespannarbeit, Materialbeschaffung und Materialabnutzung (z. B. Heizmaterial und Maschinenabnutzung bei allen bewässerten Pflanzungen) als für menschliche Arbeit. In runden Ziffern kann man sagen, daß von je 100 Francs Kosten für Anlage und Pflege einer Pflanzung nur 25 Francs für menschliche Arbeit ausgegeben werden. Wenn also der Arbeitslohn von dem jetzt dem ärabischenArbeiter gezahlten Durchschnittslohn (ca. 35 Frcs. monatlich) bis zur Höhe des dem jüdischen Arbeiter gezahlten Durchschnittslohnes (ca, 50 Frcs. monatlich), d. h. um etwa 40 Prozent steigt, so würde dies die gesamten Kosten für Anlage und Pflege einer Pflanzung nur um 10 Prozent erhöhen. Um dies durch einige Zahlen zu erläutern: betragen jetzt (pro Dunam in Frcs.) die Kosten der Anlage bis zur Fruchttragung bei bewässert. 1 Pflanzungen 1200 die jährl. Kosten der Pflege nach der Fruchttrgg. die Bruttoeinnahm. 100 220 die Nettoeinnahmen in % in desAn- Frcs. lage- Kapit. 120 10°/o bei trockenen Pflanzungen 200 10 30 20 10% so würden sie in Zukunft nach 40%iger Lohnerhöhung betragen: Pflanzungen"1' 1320 |ll0 220 110 8,33% Pflanzungen611 220 11 30 19 8,64% Es ergibt sich also durch die Lohnsteigerung zwar ein Rückgang in der Verzinsung des Anlagekapitals von 10 Proz. auf 8,33 bezw. 8.64 Proz., aber dieser Rückgang macht immerhin die Pflanzungen noch keineswegs unrentabel. Wenn hiernach die Aussicht besteht, daß in der Zukunft mit der Ausdehnung der Pflanzungen und der industriellen Tätigkeit in Palästina die Arbeiterfrage von selbst ihre Lösung findet, so liegt uns in der Gegenwart umsomehr die Aufgabe ob, Arbeitgeber und Arbeiter ohne unerträgliche Schädigung der Interessen des einen oder des anderen über die schwierige Übergangszeit h i n wegbsu b-r i n gen. Wir sehen hierzu außer den bisher schon angewandten, oben erwähnten Mitteln noch folgende Wege: 1. Der Arbeiter soll sich in den Jahren, die er als Lohnarbeiter tätig ist, mit dem geringsten Lohn begnügen, der ihm noch ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht; er soll diese Jahre als Jahre notwendiger Entbehrungen betrachten, dafür soll ihm nach 5 bis 10 Jahren angestrengter Arbeit auch ein sicherer Hafen und ein Heim winken. Zwar sind bisher schon von der J. C. A., dem Jüdischen Nationalfonds, den Chowewe Zion, dem Verein Esra Landarbeiter angesiedelt worden, aber dies geschah nur von Fall zu Fall, in ungenügender Zahl, ohne festes Anrecht und ohne bestimmende Mitwirkung der Arbeiter selbst und ohne Normationsbestimmungen. In Zukunft müßte der J. N. F. (am besten zusammen mit allen anderen Kolonisationsgesellschaften) sich bindend verpflichten, während einer gewissen Reihe von Jahren, alljährlich einer bestimmten Zahl von Arbeitern, die mindestens 5 Jahre als Landarbeiter tätig gewesen sind, einen Betrag als Prämie zu geben. Diese Prämie, die nicht ein Darlehen, sondern eine unentgeltliche Zuwendung ist, soll zusammen mit einem von einer Agrarbank zu gebenden Kredit dem Arbeiter die Ansiedlung als Häusler (Haus und 5 Dunam Boden) oder wenn er einige Tausend Francs eigenes Kapital besitzt, die Ansiedlung als Kleinsiedler (Haus und 10 bis 20 Dunam Boden, zur Hälfte bewässert) ermöglichen. Die Prämie müßte etwa 3000 Francs betragen. Die zu prämiierenden Arbeiter werden von einer aus Arbeitgebern und Arbeitern bestehenden Kommission unter Vorsitz eines Vertreters des J. N. F. gewählt. Die Arbeiterorganisationen und die Arbeitgeber haben das Recht, dieser Kommission Vorschlagslisten einzureichen. Wenn der J. N. F. vorläufig für 10 Jahre sich zur jährlichen Prämiierung von 100 Arbeitern mit je 3000 Francs verpflichtet und wenn gleichzeitig eine Agrarbank einen Kredit von 3000 Frcs. für Boden, Gebäude und Pflanzungen bereit stellt, so würde dies den Arbeitern das Gefühl geben, daß ihre Zukunft mehr oder weniger gesichert ist und daß die Jahre der Entbehrungen nicht unbelohnt bleiben. Welch einen großen Einfluß das auf ihre Stimmung und Arbeitsfreudigkeit hätte, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden. 2. Neben dieser Prämiierung, die allen Landarbeitern von durchschnittlicher Bewährung offen steht, soll die Gewährung von Ansiedlungsb e i h i 1 f e n einhergehen. Die Ansiedlungsbeihilfen sollen jährlich nur an etwa 20 als b e s o n - ders tüchtig bewährte und mit ebensolchen Frauen verheiratete Arbeiter gegeben werden und sollen diese in den Stand setzen, eine gemischte Wirtschaft (Pflanzungen, Getreide, Milchwirtschaft) auf etwa 100 Dunam zu führen. Die Ansiedlungsbeihilfe soll etwa 10 000 Francs betragen; sie soll als Darlehen gegeben werden,