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Das jüdische Echo · 1917-01-26 · 4 (26.1.1917) · p. Seite 42

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
4 (26.1.1917)
Date
1917-01-26
Page
Seite 42 (sequence 6)
Language
German
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42 Das Jüdische Echo Nr. 4 baren Boden für internationale Streitigkeiten und Kriege bilden; in Erwägung, daß einige europäische Länder das jüdische Volk in seinen politischen, nationalen und bürgerlichen Rechten beschränken, die die übrige Bevölkerung dieser Länder besitzt, ungeachtet dessen, daß zu gleicher Zeit die Juden ungezählte Opfer an Eigentum und Blut für die Länder bringen, in denen sie geboren sind und sich eingebürgert haben; und in weiterer Erwägung, daß die internationale Bewegung der organisierten Arbeiterschaft die Abschaffung aller Formen der Unterdrückung und Rechtsbeschränkung, der nationalen Rassenbeschränkungen, ebenso wie der politischen und wirtschaftlichen erstrebt, sei beschlossen, daß die Konvention der American Federation of Labour, versammelt in Baltimore 1916, die Resolution unterstützt, eingebracht im Repräsentantenhause vom Kongreßmann Meyer London und im Senat vom Senator Lyne, die den Präsidenten der Vereinigten Staaten auffordert, dauernden Frieden auf gerechten Grundlagen zu errichten, in dem vorgesehen sind: die Schlichtung internationaler Streitigkeiten in der Zukunft in wirksamer Weise, bestimmte Bürgschaften für die politische Selbstverwaltung der unterdrückten Nationen und für die Abschaffung aller politischen, nationalen und bürgerlichen Beschränkungen für das jüdische Volk; es sei ferner beschlossen, daß die organisierten Arbeiter der Vereinigten Staaten von der A. F. L. aufgefordert werden, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln, moralisch und materiell, ihre leidenden arbeitenden Brüder, die Opfer des Krieges, der politischen, religiösen oder Rassenfolgung zu unterstützen, es sei ferner beschlossen, daß Abschriften dieser Resolution dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, dem Secretary of State, dem Präsidenten des Senats und dem Speaker des House of Representatives mitgeteilt werden sollen.“ Äuch eine Statistik. Im „N. Münchner Tagblatt“ Nr. 12 pro 1917 steht über den bayerischen juristischen Staatskonkurs folgendes: „Am juristischen Staatskonkurs nahmen infolge des Krieges im ganzen nur 128 Kandidaten teil. Eine größere Anzahl ist während des Konkurses zurückgetreten. Wie sehr die Katholiken bei Besetzung höherer Stellen noch zurückstehen, beweist die Tatsache, daß unter der Gesamtzahl der angemeldeten Kandidaten sich 50 Juden befanden, ein ganz unverhältnismäßiger Prozentsatz, auch wenn man bedenkt, daß so viele junge Leute im Felde stehen. Von Bayerns Bevölkerung sind nämlich 70.6 Prozent Katholiken, 28.2 Prozent Protestanten und nur 0.8 Prozent Israeliten.“ Hierzu macht das „Bayerische Vaterland“ die geschmackvolle Bemerkung: „Während die im Felde und in den Schützengräben stehenden jungen Ju- | flnna Strampfer vorm. Franz Musil | FEINE DRMENSCHNEIDEREI J Telephon 26186 München 5chellingstr.10 risten der christlichen Konfessionen sehr viel von ihrem bisher aufgespeicherten Wissen vergessen und infolge der unausbleiblichen Kriegsnervosität sich später wieder recht schwer einarbeiten werden, obliegen die jungen Judenjuristen im Inland anstandslos dem Studium und können leicht gute Examina machen. Ist es gerecht und nötig, „daß die christliche Juristenwelt im Felde draußen, verblutet, und das Juristentum im Inland ganz verjudet?“ Unter den derzeit obwaltenden Verhälthältnissen dürfen wir uns für lange Zeit nur auf „salomonische Urteile“ gefaßt machen. Totus mundus „Au weih“ clamabit.“ Die hypothetische Art, wie in den Angaben des „N. Münch. Tagblattes“ Zahlen „verwertet“ sind, um ein gewünschtes Ergebnis zu errechnen, macht dem Scharfsinn des betreffenden Herrn alle Ehre und wir wundern uns nur, daß er nicht eine Beteiligung der Juden von 101 Prozent herausrechnete. Wir können die Ziffern im Augenblick nicht nachprüfen und behalten uns vor, darauf zurückzukommen. Aber nehmen wir nun einmal an, die Gleichung würde stimmen: was beweist sie und was will ,man“ damit beweisen? War es vielleicht die Absicht des Einsenders, den nichtjüdischen Rechtspraktikanten unter die Nase zu halten: seht die Juden sind strebsamer und fleißiger wie ihr, die scheuen sich trotz der Erschwerungen des Kriegsdienstes nicht, die Bürden von Prüfungen auf sich zu nehmen, sie bringen neben den körperlichen Anstrengungen noch die geistige Kapazität zu intensiver wissenschaftlicher Arbeit auf —in höherem Grade als ihr!? Nein, das wollte „man“ gewiß nicht sagen; denn „man“ befreit ja flugs die Prüflinge überhaupt vom Kriegsdienst — als ob es keine Beurlaubungen für Examina gäbe. Im Gegenteil, man hat nicht einmal versucht, nachzuweisen, daß der Anteil der jüdischen Rechtsstudierenden am Heeresdienst wirklich ein geringerer ist als der der nichtjüdischen. Diese Voraussetzung soll doch erst — welch schöner Kreislauf — mit den Ergebnissen bewiesen werden. Aber was anderes: Der nichtjüdische Rechtspraktikant ist in den allermeisten Fällen schon von Hause aus Reserveleutnant, oder wird in beschleunigtem Tempo Offizier, wenn ers nicht schon war. Und wenn er untauglich gewesen oder geworden ist — und nicht selten auch ohne dies — kommt er in leitende Posten in der Zivilverwaltung der besetzten Gebiete, oder in höhere Beamtenstellen auf Kriegsdauer bei Etappe und Militärverwaltung. Kurzum für ihn ist gesorgt und er hat nicht nur eine seiner Vorbildung entsprechende Beschäftigung, ja mehr als das: Gelegenheit sich zu entwickeln — er hat auch ein meist recht anständiges Gehalt, das er nicht gerne aufgibt um Staatsprüfungen zu machen. Ja endlich er wird mit maßgebenden Stellen bekannt, er „lanziert“ sich und das ist für seine spätere Entwicklung mehr wert, als die Frage, ob er sein Examen ein Jahr früher oder später bestanden hat. Theoretisch besteht bekanntlich Gleichheit; aber in der Praxis? Wie viele jüdische Juristen befinden sich denn militärisch in so gehobenen Stellungen, daß sie auf ein Examen verzichten können? Wie vielen haben aus den Erfahrungen, die sie während des Krieges machten, die Überzeugung genommen, daß sie nicht nach dem Kriege noch mehr als früher durch Tüchtigkeit hervorragen müssen, wenn sie sich gegenüber jenen behaupten wollen, die ihnen um eine .... Nasenlänge voraus sind?

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