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Das jüdische Echo · 1917-01-19 · 3 (19.1.1917) · p. Seite 32

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
4 (1917)
Issue
3 (19.1.1917)
Date
1917-01-19
Page
Seite 32 (sequence 8)
Language
German
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32 Das Jüdische Echo Nr. 3 r^ians^5orchardt! Am 6. Januar 1917 endete durch einen tragischen Tod ein stilles, bescheidenes, aber begnadetes Künstlerleben, das auch an dieser Stelle in Kürze gewürdigt zu werden verdient: Kunstmaler und Oberleutnant der Landwehr, Professor Hans Borchardt. Geborener Berliner, kam er mitte der achtziger Jahre zu Fritz v. Uhde an die Münchener Akademie und wurzelte seither im Münchener Boden. Sein Meister Uhde war lange sein künstlerisches Vorbild, bis er sich endlich eigenen Stil und eigene Art schuf, Monumentalität lag ihm nicht, er war mehr Idylliker, was sich auch in seiner eigenartigen, prätentiösen Detailmalerei erwies. Seine Bilder und Bildchen wurden auf allen Ausstellungen, besonders der „Sezession“, gerne gesehen und auch gekauft. Auch die Münchener Pinakothek besitzt ein Bild von ihm. 1905 wurde ihm auf der Internationalen Ausstellung im Glaspalast die Goldene Medaille verliehen. Auch sonst erhielt er manche Auszeichnung, so 1909 vom Prinzregenten Luitpold den Michaels-Orden. Als Mensch war rlorchardt ein Einsamer, eigene, stille Wege gehend. Der Krieg riß auch ihn aus seinem geruhsamen, fleißigen Leben und stellte ihn, der bayerischer Offizier war, in vorderste Stellung. Später wurde er als deutscher Geheimkurier verwendet. Er erhielt den Militärverdienstorden. Am 9. Januar wurde er, 51 Jahre alt, auf dem neuen israelitischen Friedhof unter großer Teilnahme und Erweisung der militärischen Ehren zur ewigen Ruhe gebettet. Rabbiner Dr. Werner gedachte seiner in warmen Worten. Möge dem guten Menschen und Künstler, der auch ein guter Jude war, die Erde leicht sein. Ein dauerndes Gedenken ist ihm sicher. Ludwig L. Welt-Echo Volksschule und Jüdische Lehrkräfte. Die Königsberger Regierung erklärte, wie in der Stadtverordnetenversammlung bekanntgegeben wurde, den Beschluß der Gemeinde Königsberg, einen jüdischen Lehrer anzustellen, welcher in der Volksschule den Unterricht in den allgemeinen Fächern, jedoch in der Religion an der Schule der jüdischen Gemeinde erteilen soll, für unzulässig. Ehe man sich zu diesem sonderbar anmutenden Entscheide der Königsberger Regierung äußern kann, wird man abwarten müssen, ob es sich hierbei um eine grundsätzliche Stellungnahme oder um besondere Umstände handelt, die zur Ablehnung jenes Gemeindebeschlusses geführt haben. Ein zurückgezogener Befehl. Den „Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus“ ist ein bemerkenswerter Schriftwechsel zur Verfügung gestellt worden: Vom 24. November 1916 ist ein von Major Schlieben-Troschke gezeichneter „Befehl des Ersatzbataillons des Fußartillerieregiments 4“ datiert: „Ich befehle hiermit, daß alle im Bereiche des Bataillons als Schreiber, Ordonnanz oder in ähnlichen Stellen verwendeten Unteroffiziere und Mannschaften israelitischer Konfession von diesem Posten abgelöst und, soweit sie k. v. sind, sofort ins Feld geschickt werden. Zum 1. XII. Meldung, daß diesem Befehl entsprochen, bezw. namentliche Meldung der noch im Bataillon Befindlichen unter Angabe des Grundes.“ Der Rabbiner der Synagogengemeinde zu Magdeburg, Dr. Lange, hat am 19. Dezember „als der von seiner Exzellenz dem Herrn General zugelassene Seelsorger für Soldaten, Verwundete und Gefangene mosaischer Konfession“ in einer Eingabe an das stellvertretende Generalkommando des IV. Armeekorps zu Magdeburg gegen den vorstehenden Befehl, „der eine Zeichnung der jüdischen Soldaten gegenüber den andersgläubigen darstellt“ protestiert. Das stellvertretende Generalkommando des IV. Armeekorps hat darauf am 3. Januar nach Prüfung der Angelegenheit ergebenst mitgeteilt, „daß der Herr Generalinspekteur der Fußartillerie bereits Veranlassung genommen hat, das Ersatzbataillon Fußartillerieregiment Nr. 4 auf die Unzulässigkeit des angewendeten Verfahrens hinzuweisen.“ Das stellvertretende Generalkommando sieht aus diesem Anlaß die Angelegenheit als erledigt an. Eine Provinzialgemeinde für Ostpreußen. Am 26. November 1916 ist in einer Sitzung des großen Ausschusses des Verbandes der Deutschen Juden, welche aus allen Teilen Deutschlands zahlreich besucht war, u. a. über einen Antrag des Provinzialverbandes der ostpreußischen Synagogengemeinden beraten worden, welcher den Entwurf eines Gesetzes betreffend Bildung einer Pro v i nzia 1 gemeinde für Ostpreußen zum Gegenstand hatte. Infolge des Russeneinfalls sind die meisten jüdischen Gemeinden in Ostpreußen nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen, und zwar sowohl aus finanziellen Gründen als auch weil die Mitgliederzahl gesunken ist. Es hat sich daher als erforderlich herausgestellt, die Gemeinden zu einer Provinzialgemeinde zusammenzuschließen, welche für den Gottesdienst und den Unterricht sorgt, wo es not tut, und für die Aufrechterhaltung des Gemeindelebens in den einzelnen Gemeinden tätig ist und eine gerechte Verteilung der finanzeilen Lasten durchführt. Der ostpreußische Provinzialverband hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und diesen Entwurf dem Verband der Deutschen Juden mit der Bitte um Äußerung übersandt. Gemäß dem Anträge des geschäftsführenden Ausschusses wurde nach eingehender Beratung beschlossen, dem ostpreußschen Provinzialverband mitzuteilen, daß der Verband der Deutschen Juden keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Entwurf habe, jedoch zunächst die Klärung der finanziellen Fragen für erforderlich halte. Es ist zu hoffen, daß der Entwurf Gesetz werden kann und Gesetz wird; das Gesetz würde dazu beitragen, die Not unter unseren ostpreußischen Glaubensgenossen, die schwer unter dem Einfall der Russen gelitten haben, zu lindern. Der polnische Staatsrat Unter den 97 Mitgliegliedern des provisorischen Staatsrates für das Königreich Polen, werden sich auch die beiden bekannten jüdischen Assimilantenführer Stanislaus Kempner und Kazimierz Nlithanson befinden. Aus dem Warschauer Stadtparlament. In der Abstimmung über die jüdische Schulfrage, über die

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