Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 2 (12.1.1917)
- Date
- 1917-01-12
- Page
- Seite 18 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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18 Das Jüdische Echo Nr. 2 Wicklung: der jüdischen Frage in Polen und Rußland eine Ahnung zu haben, die ohnedies allmächtige politische Organisation von sechs Millionen russischer Juden in Schutz nehmen.“ Das ist der neue Kurs in England! Ein Verband für jüdisch«soziale Ärbeit. Von Bertha Pappenheim, Frankfurt a. M. Die lebenserhaltende Wirkung der heiligen sozialen jüdischen Religionsgesetze ist so in Hirn und Blut der gesamten Judenschaft übergegangen, daß der soziale Sinn der Juden als der erweiterte „Familiensinn der Juden“, sowie dieser als eine Stammeseigentümlichkeit bezeichnet werden kann. Die Enge des altjüdischen Gemeinschaftslebens in Deutschland (vor der Emanzipation und Freizügigkeit) gestattete jedem einzelnen Manne mit viel größerer Leichtigkeit als heute die Erfüllung aller Gebote, nicht nur so weit sie sich auf die Ritualvorschriften beziehen, sondern auch soweit es auf das Zusammenleben bezügliche Gebote sind. Das wirkte natürlich bestimmend auf die Form des Gemeindelebens und das, was man heute in entwickelten Verhältnissen dessen soziale Aufgabe nennt. Für die jüdische Frau war die Teilnahme an diesen Aufgaben religiös als auch praktisch karg bemessen, ein Verhältnis, das sich innerhalb des Gemeindelebens durch die den Frauen anerzogene Teilnahmslosigkeit für jüdische Interessen heute noch in ihrer Interesselosigkeit an d^r jüdischen Gesamtheit bitter rächt. Um aber in jenen Ghettozeiten den Erfordernissen der Gemeinde zu genügen, bedurfte es nicht wie heute spezieller Erfahrungen und Kenntnisse. Die Grundlage für die Beherrschung der Erfordernisse des Khillelebens und Wegweiser für alle Vorkommnisse bildete die Kenntnis der religiösen' Vorschriften. Als Tradition war sie Gemeingut aller und durch das weitverbreitete und sehr geachtete Studium des jüdischen Schrifttums blieb sie in allen Teilen frisch und lebendig. Ihrem Geiste nach bildet die jüdische Gesetzgebung eine wertvolle breite Basis für jedes Gemeinschaftsleben. Die Anforderungen, die an die moderne soziale Gesetzgebung gestellt werden und dort oft als geistiges Neuland gelten, sind in den wichtigsten Teilen mit altjüdischen Gesetzen identisch; dort, wo sie religiös betrachtet als christlich angesprochen werden, sind sie nachweislich jüdisch. (Sonntagsruhe, Mutterschutz, Familienpflege, Fleischbeschau usw.) In dem alten jüdischen Gemeindeleben mit der unumstößlichen religiösen Auffassung, nach der Gebot und Guttat eins sind, konnte sich eine soziale Betätigung nur js«x£>ex9ex£>exs>exfi>3ßex£)ex©5Kex£)exs>Ga^>Gxs)» 1 CKgf. ‘Bayer. cPorze[[an= I 1 yilamifakiur ‘Kympßenburg t (Hauptniederlage Hlißnchen: Odeonsplafi 1 9 (Kunst“ u. ßuxusgegenstände, Tafel*, ^Dessert•, H (Kaffee* u. Teegeschirre, Figuren, Gruppen etc. 0 na cd affen ‘Kympfienburger OriginalfKodeffen. © (Außerdem neue Formen und Hlodelle nach <5nt“ ö * würfen erster Hlünebner (Künstler. K SKö>Kc)G>?'rc)(9>K3(3Xc)i5t<sXc>3C{t3‘.'<c)i9.'T,.e)<3^Kc)c5>rVc>(S>inöö>^c>!8 nach den Normen der religiösen Vorschriften entwickeln. Die Wechselwirkung zwischen religiösen und sozialen Motiven des Handelns, in dem Objekt und Subjekt des Wohltuns ihre Stellung auch vertauschen können, läßt es unter Umständen vom jüdischen Standpunkte weniger wichtig sein, welchen praktischen sozialen Erfolg eine gebotene Wohltat — Mizwah — hat, wenn sie nur die Erfüllung des Gebotes ist. Damit wird ein großes Stück Verantwortlichkeit für die oft in den Zeitläuften sich verändernden Folgen einer Handlung — natürlich zum Nachteil der Gesamtheit — abgeschnitten oder ausgeschaltet. In der Enge des Khillelebens gab es aber in sozialer Beziehung Jahrhunderte lang keine sich verändernden Zeit- oder Tagesförderungen. In dem Khillerahmen genügten der religiös angespornte, gute Wille, gutes Herz und gutes Geld für die Erfüllung der sozialen Pflichten. Mit diesen drei Energien konnte unendlich viel geschehen und ist auch unendlich viel getan worden. Kälte und Hunger, Geburt und Tod, Krankheit und Verarmung stellten in der Ghettozeit der Hilfsbereitschaft durch die einfachen, durchsichtigen Verhältnisse, in denen sich das Leben abspielte, einfache Aufgaben. Die Lage der Bedürftigen, der schmerzlich Betroffenen selbst gab gleich die Richtung, nach der die Hilfe gebracht werden konnte. Alles lag menschlich zugänglicher; es gab keine „Fälle“. Im historischen Fortgang bedeutete aber auch neben den persönlichen und Einzelleistungen das Entstehen von Stiftungen und die Gründung von Vereinen, keine Erneuerung der Fürsorgetechnik, oder gar eine Einordnung derselben in notwendig werdende neue allgemeine Normen. Die erste und einzige sachgemäße Abspaltung, die sich in der jüdischen Arbeit entwickelte, war, daß die. Geldangelegenheiten der Vereine und Stiftungen meist Männern übertragen wurden, denen sie durch ihren Beruf oder durch persönliche Übung technisch geläufig waren, und die auch das nötige Vertrauen für dieses Amt genossen. Anderes Verständnis wurde selten verlangt. Das erklärt den dominierenden Einfluß von Bankleuten und Advokaten in Stiftungen und Vereinen neben den sonst nur in erster Linie religiös bestrebten wohlmeinenden Stiftern, Gönnern und Pflegern auf dem Gebiete der Wohltätigkeit. Daß eine religiöse Wohltat eine soziale Missetat werden kann, wenn man gewisse Versteinerungen und Willkürlichkeiten, die sich gebildet haben, und die das Licht des Geistes, der die Guttat verlangt, verdunkelt; wenn man sie nicht aus dem Wege räumt, ist vielen Wohlmeinenden bis heute noch nicht ausreichend zum Bewußtsein gekommen. Das erklärt innerhalb des jüdischen Gemeinschaftslebens an manchen Stellen das Vorhandensein großer Opfer, d. h. Geldbereitschaft und zugleich die gutherzige, kurzsichtige Regellosigkeit und Undiszipliniertheit, an denen der größte Teil der modernen jüdisch-sozialen Arbeit leidet. Hier ist das deutsche jüdische Gemeindeleben an einem deutlich erkennbaren Punkte stehen geblieben: dort, wo für die Majorität der deutschen Juden der religiöse Gedanke nicht mehr stark genug ist, Bekenntniswille und Lebenswille zugleich zu sein. Die Übertragung der Guttat (als Zwillingsgedanke des religiösen Gebotes der Mizwah) auf das Geleise der disziplinierten sozialen Handlung,