Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- 2 (12.1.1917)
- Date
- 1917-01-12
- Page
- Seite 16 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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16 Das Jüdische Echo Nr. 2 Trotz aller Schwierigkeiten dürfte es, bei einer nicht allzu langen Dauer des Krieges — dank dem heldenhaften Verhalten der Kolonisten, Arbeiter, Institutsleiter und anderer Teile der Bewohnerschaft — möglich sein, die bestehenden jüdischen Positionen in Palästina zu halten. Vorausgesetzt, daß alle, die den ungeheuren moralischen und sonstigen Wert der jüdischen Ansiedlung in Palästina erkannt haben, das ihrige tun, um dem schwer leidenden Lande Geldmittel zuzuführen. (Die Redaktion d. Bl. übernimmt es gern, Geldspenden an die Notstandsaktion für Palästina, Berlin W„ Sächsische Straße 8, abzuliefern.) Die jüdische Schule in Polen.*) Die jüdisch-nationalen Ratsmänner im Warschauer Stadtrat haben vor drei Monaten eine Interpellation überreicht, in der eine jüdische Schule mit Jidisch als Unterrichtssprache gefordert wurde, die an den jüdischen Sabbathen und Feiertagen geschlossen bleiben soll. Eine jüdische Schulsektion sollte, so wurde gefordert, den Lehrplan festlegen und die Gelder, die der Magistrat für jüdische Schulzwecke zur Verfügung zu stellen hat, verwalten. Nachdem diese Interpellation drei Monate lang unbeantwortet geblieben war, fand endlich eine Debatte darüber am 14. Dezember statt. Eine besondere Kommission hatte sich inzwischen gebildet, die den Antrag abzulehnen beschlossen hatte. Als ihr Redner trat der Abgeordnete Pawlo witsch auf, der die Ablehnung durch die Bestimmungen eines Gesetzes vom Jahre 1862 begründete, in dem es u. a. heißt: „Nachdem die Juden die Wohltat des allgemeinen Rechtes im Lande genießen, haben sie die Pflicht, |i n i Rrje m Privatleben die Benützung einer eigenen Sprache auf zu geben.“ Ferner führte er aus, die Juden würden in Polen nur als religiöse, nicht aber als Sprachgruppe betrachtet. Für die jüdischen Schulen sei daher der allgemeine Beschluß über die Unterrichtssprache des Landes bindend. Zum Schluß empfahl er, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes von 1862, über den Antrag der jüdisch-nationalen Ratsmänner zur Tagesordnung überzugehen. Die Fortsetzung der Debatte wurde auf die nächste Woche vertagt. In der Sitzung vom 21. Dezember führte der jüdische Ratsmann P r i - lutzki folgendes aus: „Die Kommission des Stadtrates hat sich nicht einmal die Mühe genommen, die Bedeutung der Interpellation der jüdischen Volksgruppe für das ganze jüdische Volk zu erfassen, das meistens in den Städten konzentriert ist, wo es einen großen Prozentsatz der Bevölkerung ausmacht. Sie hat es nicht versucht, die Angelegenheit nach den elementarsten demokratischen Grundsätzen zu fassen, nach dem jetzt überall anerkannten Recht der nationalen Minderheiten. In einem so ernsten und kritischen Moment, da das jüdische Volk mit Recht einer Regelung seiner nationalen Frage — gleich allen Nationalitätsfragen Europas — entgegensieht, in diesem großen historischen Moment gestattet sich die erste soziale Institution des Landes, eine solche wichtige Angelegenheit, wie die *) Vgl. den Aufsatz in Nr. 43 d. Bl. „Brief aus Warschau. Die Schulfrage“. Schulfrage bei den Juden, mit ganz unhaltbarem juristischen Auslegungen abzufertigen. Redner kritisierte dann ausführlich die juristischen Einwendungen der Kommission, wies auf die Verordnungen des Zaren Alexander II, hin, in denen die Juden offiziell als eine Gruppe mit besonderer Sprache anerkannt wurden, die das Recht auf Einrichtung eigener Schulen besitzen, dann auf die Verordnungen Hindenburgs, wonach die Unterrichtssprache in den Volksschulen die Muttersprache der Kinder sein soll. Das ist eigentlich die elementarste Forderung der Pädagogik, aber der pädagogische Standpunkt ist nicht der einzige und auch nicht der wichtigste für unsere Forderung. Wir fordern eine Volksschule, weil wir ein besonderes Volk sind. Wir führen ein eigenartiges Leben mit ureigenen Sitten und eigener Kultur, das gibt uns das Recht, Bürgschaften zu fordern für unsere national-kulturelle Entwicklung. Die Volksschule bildet die Grundlage und zugleich die notwendige Bedingung dieser Entwicklung. Wir brauchen eine Schule mit nationaler Unterrichtssprache, geleitet im jüdisch-nationalen Geiste und selbstredend auch durch die jüdische Gesellschaft. Wir benötigen eine Schule, die die Fortsetzung der Kinderstube bildet und Lehrer, die mit den Kindern in der Sprache ihrer Eltern und Geschwister sprechen. Kurzum, wir wollen eine Schule, die die Kinder den Eltern nicht entfremdet, die religiösen Eltern wollen überdies noch, daß ihre Kinder im jüdischreligiösen Geiste erzogen werden sollen.“ Redner schlug vor, beim Magistrat einen besondern jüdischen Schulrat zu bilden, der aus 4 national-jüdischen Ratsmännern, 4 national-jüdischen Bürgern und einem Magistratsvorstand bestehen soll. Dieser jüdische Schulrat soll auch rein innere pädagogische Angelegenheiten, wie z. B. das Verhältnis der jüdischen und der hebräischen Sprache in der Schule regeln, wobei er besonders darauf hinweist, daß die jüdische Sprache in der letzten Zeit von vielen namhaften Gelehrten und Sprachforschern als ein selbständige Sprache anerkannt wurde. Er schloß mit der Zuversicht, daß der Stadtrat und der Magistrat, dem berechtigten Wunsche der Mehrheit des jüdischen Volkes entsprechend, eine gehörige Anzahl jüdischer Schulen mit jüdischer Unterrichtssprache, geleitet durch die jüdischen Ratsmänner auf städtische Kosten genehmigen werde. ILfimiimjiiiiJiiJiiiiiiHiiiimiiiiiiJiiiiiiiiiiiiiiiimiiitiiiiimiimiimiimmniiimumniiiumiiiiiimiyi „ES KR" KLEINKÜNST- VERSRMD MÜNCHEN Promenadestraße 5 Ausstellung aller Zweige des Kleinkunst-Gewerbes üiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiüiiiiiiiiiiiiiiiii