Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 50 (15.12.1916)
- Date
- 1916-12-15
- Page
- Seite 485 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 50 Das Jüdische Echo 485 staatsbürgerlichen Gleichheit nichts anderes bedeute, als daß Juden und Sozialdemokraten, die jetzt daheim obenauf seien, auch fernerhin und dauernd das Heft in der Hand behielten. Es kommt der bedauerliche Beschluß des Haushaltsausschusses des Reichstags vom 19. Oktober 1916, daß die Religion der in den Kriegsgesellschaften beschäftigten Personen festgestellt werden soll. Wie nach den vorerwähnten antisemischen Äußerungen ein liberaler Mann, der diese doch auch erfahren haben muß, zur Begründung seiner Zustimmung zu jenem Beschluß anführen kann, es gelte die Wiederauflebung des Antisemitismus zu verhindern, ist mir unverständlich. Waren dessen Lebenszeichen noch nicht kräftig genug? Außerdem schreibt die „Wahrheit“ noch in einem Artikel „An die Arbeit!“ zu der geplanten Zivildienstpflicht: „Die Frage, ob tauglich zum Heer, spielt jetzt eine größere Rolle im öffentlichen Leben. Es gibt auf diesem Gebiet vielerlei zu verbessern. Die Arztefrage, sie hängt unmittelbar mit der jetzt stattfindenden „konfessionellen Zählung“ zusammen, spielt dabei eine große Rolle. Eine bestimmt Gruppe von Ärzten hat einen ausschlaggebenden Einfluß bei der Entscheidung über die Diensttauglichkeit. Diese Sachlage ist ohne Schuld irgendwelcher maßgebenden Stellen entstanden, aber sie ist nun einmal da. Und wir möchten die Instanzen, die hier Abhilfe schaffen können, dringend bitten, sich nicht vor Lamentationen im Reichstage zu scheuen,“ Es wird hier deutlich den Ärzten jüdischen Glaubens der Vorwurf gemacht, sie übten ihren maßgebenden Einfluß bei der Entscheidung über die Diensttauglichkeit zugunsten ihrer Glaubensgenossen aus. Gerade die Ärzte haben in diesem Kriege Heldentaten verrichte. Die verwundeten Kämpfer rühmen ausnahmslos die Ärzte. Nie habe ich gehört, daß sie einen Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Ärzten gemacht hätten. Soll und darf dieses Treiben jetzt noch fortgesetzt werden? Als alten Richter empört mich nichts mehr als Gehässigkeit und Ungerechtigkeit. Auf den Schlachtfeldern im Osten und Westen ist deutsches Blut geflossen, ob christliches, jüdisches oder dissidentisches ist gleichgültig. Die Reichsbürger jüdischen Glaubens haben i hre Pflicht dem Vaterlande durch Gesinnung und Tat voll erfüllt, sei es auf dem Schlachtfelde, sei es auf wirtschaftlichem oder finanziellem Gebiet. Ich bin kein Freund davon, eine Statistik aufzustellen, wie weit Eiserne Kreuze zweiter und erster Klasse an jüdische Kämpfer verliehen sind, wieviel jüdische Augen ausgeschossen, wieviel jüdische Arme und Beine verloren gegangen sind. Alle derartigen Statistiken sind lächerlich. Traurig aber ist es, daß in diesen Tagen schwersten Ringens durch halt- und sinnlose Verdächtigungen die Einheit unseres Volkes auf das schwerste gefährdet wird. Und wie wirkt das nach außen? Darum rufe ich allen zu, die vaterländisches Verantwortlichkeitsgefühl haben: haltet ein mit dem Treiben, das nichts nützen, sondern nur schaden kann. Dadurch, daß Ihr den Volksgenossen, der anderen Glaubens ist, verkleinert, werdet Ihr selber nur kleiner. Dadurch, daß Ihr den anderen schlecht macht, werdet Ihr selbst nicht besser. Beherzigt immer und jetzt besonders, daß wir Söhne eines Volkes sind, und daß wir zusammenstehen und -halten sollen „brüderlich mit Herz und Hand“. Die polnisch-jüdische Presse zur neuen Gemeinde-Ordnung. Wenn auch im großen und ganzen die neue Gemeindeordnung den Beifall der jüdischen Bevölkerung und der Presse gefunden hat, so begegnen wir doch einzelnen Vertretern der jüdischen Presse in Polen, welche die Gemeindeordnung im allgemeinen oder einzelne Punkte derselben einer mehr oder weniger scharfen Kritik unterziehen. So drückt H. D. N o m b e r g im „W a r - schauer Tageblatt“ sein Bedauern darüber aus, daß die neue Gemeindeordnung den Juden in Polen keine kulturelle Autonomie gewährt. Schon in der Einleitung werde vorausgesetzt, daß die Gemeindeordnung mit der Staatsverfassung und den Selbstverwaltungsorganen übereinstimmen müsse. Die Gemeinde habe z. B. das Recht, für die Erziehung ihrer Mitglieder Sorge zu tragen, d. h. sie darf wohl Mittel für Erziehungszwecke selbständig auftreiben, aber sie besitzt keineswegs das Recht, die Erziehung nach ihren eigenen Grundsätzen selbst zu leiten, sondern steht unter der Kontrolle des Staates, welcher über die Unterrichtssprache in den jüdischen Schulen usw. entscheidet. Demgegenüber äußerte sich der assimilatorische Führer Ed. Nathansohn im „H)iaint“, die neue Gemeindeordnung bedeute einen wirklichen Fortschritt in der polnischen Judenfrage und sei nutzbringend für das Land sowohl wie für die jüdische Bevölkerung, und zwar gerade deshalb, weil sie auf religiöser Grundlage aufgebaut sei, denn eine Gemeindeordnung auf nationaler Basis könne sehr gefährlich für die Einigung des Landes und die friedliche Mitarbeit seiner Einwohner werden. Im „Lodzer Volksblatt“ schreibt S. J. Studnitzki, daß die jüdische Gemeinde schon jetzt eine ungeheuere Macht d a r s t e 11 e und daß sie nur gehörig organisiert werden müsse, um fruchtbringend wirken zu können. Der Fehler der jüdischen Gemeinde sei bisher gewesen, daß sie sich nur als eine wohltätige und nicht als eine soziale Institution betrachtete. Außerdem herrschte bisher in den jüdischen Gemeinden Zerfahrenheit, zum größten Teil hervorgerufen durch den Mangel an tüchtigen leitenden Kräften in der Gemeindeverwaltung. Es würde also von dem guten Willen und der Tatkraft der künftig gewählten Gemeindevorsteher abhängen, die Zentralverwaltung der jüdischen Gemeinde in Polen auf den Weg zu leiten, der sich in der Geschichte des jüdischen Gemeindelebens in anderen Ländern als der einzig richtige bewährt habe. Die jüdische Gemeinde dürfe nicht nur eine religiös-philanthropische Anstalt sein, sondern sie müsse nach der sozialen Organisierung der jüdischen Kräfte streben zum Zwecke allseitiger sozialer Betätigung. Nur in diesem Falle würde sie wenigstens einen Teil der Hoffnungen erfüllen, die auf sie gesetzt werden. Dann würde der altehrwürdige geschichtliche Name „Jüdische Gemeinde“ oder „Kahal“, der bisher durch schlechte Führer und Verführer in Mißkredit geraten ist, wieder zu Ehren kommen. ItlCOKlfO finden im ,Jüd. Echo* llllJvl UlU größte Verbreitung!