Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 49 (8.12.1916)
- Date
- 1916-12-08
- Page
- Seite 467 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 49 Das jüdische Echo 467 Wenn man aber trotz der Geschäftigkeit jener eigenartigen ^Patrioten“, die hohe Kommandosteilen mit Anklagen „überschwemmt“ haben sollen, nicht Zugriff, sondern im großen Umfange Erhebungen pflog, so liegt hierin ein Zugeständnis, daß ein irgendwie die Juden als Gesamtheit belastendes Material nicht vorlag. Dann aber war es doch eigentlich gar nicht nötig, erst ent lastendes Material zu schaffen, sondern man konnte einfach kraft irgendeiner Autorität die Verleumdungen als das bezeichnen was sie waren. Die Regierung läßt sich ja auch nicht so leicht durch „Volksmeinungen“ von ihrer eigenen Überzeugung abbringen, und ein Entgegenkommen gegen „Forderungen des Volkes“ wäre am sonderbarsten jenen Kreisen gegenüber, die noch je eine demokratische Entwicklung weit von sich gewiesen. Aus diesen Gedankenreihen heraus war die Statistik ein unfreundlicher Akt, ein bewußtes Entgegenkommen für antisemitische Tendenzen. Dennoch möchte ich die nachträglich hineininterpretierte, aus statistischer Objektivität zuerst zurückgehaltene Ent'liastungsabsicht nicht als unmöglich ablehnen. Einmal hat die nachträgliche Interpretation etwas von der Farbe des geheimen Ergebnisses an sich. Dann ist es besonders wichtig, eine wenn auch späte positive Erklärung der Regierung für die Gleichberechtigung der Juden mehr zu besitzen. Endlich aber ergibt sich für den ganzen Vorgang eine gewisse Erklärung daraus, daß man an maßgebender Stelle „gar keine Ahnung“ gehabt haben soll, daß die „Statistik betreffend die Verwendung der Juden im Heere“ eine Verstimmung oder gar eine so hochgradige Erregung auslösen würde. Und das ist das allersonderbarste an der ganzen Angelegenheit. Man ist sich gar nicht bewußt, was es heißt, eine zahlreiche und wahrhaftig nicht schläfrige Klasse von Staatsbürgern, was noch mehr sagen will, von Soldaten, herauszunehmen aus den übrigen, sie gesondert zu „erfassen“. Und man ist so weit von der demokratischen Grundidee dieses gewaltigen Krieges, von der Einheit des Staatsbürgertums, die Gleichheit der Menschen und Konfessionen vor der Granate geschaffen hat, entfernt, daß man es gar nicht merkt, wenn man aufs neue Klassen und partikulare Schichten umgrenzt, deren überlebte Schranken ein ungeheueres Weltgeschehen gestern erst mit elementarer Wucht zerbrach. Damit wird die Frage zur politischen. Es ist nicht schwer, Analogien zu finden dazu, wie vor dem Kriege die Elsässer, die Polen, die Dänen, die Sozialdemokraten gewertet wurden. Der antidemokratische Geist, das ist der antisemitische, und hier gilt es, einsetzen. Die Folgerungen für uns dürfen nicht sein: Verärgerung und Verbitterung. Denn es wäre nichts falscher, als die antidemokratischen Tendenzen gewisser Kreise nun unsererseits zu verallgemeinern. Mehr denn je ist es unsere Aufgabe, einzutreten für politische Fortschritte, mitzukämpfen für Volksfreiheit. Wenn in der ersten Erregung Stimmen der Abkehr laut wurden, so müssen wir sie mit Entrüstung von uns weisen. In diesem Kampfe für Recht und Freiheit aller, der auch unser Recht und unsere Freiheit mit einschließt, stehen wir an der Seite aller wahren Vaterlandsfreunde. Also positive Mi t - arbeit an einem besseren freien Deutschland nach dem Kriege. Dr. Fred. H. Seligmann. Die neue OrganisatlonS"Ordnung für die Juden Polens. (Schluß.) Die Aufgabe der Kreisgemeinde besteht in der Errichtung und Unterhaltung von Krankenhäusern, Waisenhäusern, Erziehungsanstalten und ähnlicher für die sämtlichen Kreiseingesessenen gemeinsamen Einrichtungen, in der Überwachung der Einzelgemeinden und deren Vertretung vor der staatlichen Kreisstellung, sowie in der Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden des Kreises. Der Oberste Rat der Juden hat die — denen der Kreisgemeinde entsprechenden — Aufgaben für das ganze Gebiet des Genralgouvernements. Die Überwachung und Leitung des „gesamten Tätigkeitsgebiets der Religionsgesellschaft“ soll ihm aber nur zustehen „unbeschadet der Gewissensfreiheit der Einzelpersonen, der Gemeinden und der Kultusvereine“. Diese etwas allgemein gehaltene Klausel ist augenscheinlich im Hinblick auf die Erfahrungen eingefügt worden, die man in denjenigen deutschen Bundesstaaten gemacht hat, wo religiöse Landesorganisationen mit einheitlicher Spitze bestehen, und wo die religiösen Minoritäten (Orthodoxe) durch die von der (neologen-) Mehrheitspartei beherrschten Oberbehörden sich vielfach in ihren Rechten und religiösen Interessen verkürzt sahen. Den Verfassern der Verordnung sind die religiösen Kämpfe der letzten Jahre in Baden nicht unbekannt gewesen und sie haben durch allerhand „Kautelen“ dem vorzubeugen gesucht, daß sich Ähnliches unter der Herrschaft des „Obersten Rats“ bei den Juden Polens ereignet. Eine solche „Kautele“ ist auch die in der Verordnung zugelassene Bildung von Kultusvereinen „zum Zwecke der Errichtung oder Unterhaltung von Synagogen und anderen religiösen Einrichtungen“. Solche Vereine können mit Genehmigung der Staatsbehörde gebildet werden und erhalten durch Eintragung in die „Rolle des Obersten Rats“ Korporationsrechte. Die Landeszentralbehörde kann den Mitgliedern solcher Kultusvereine „eine entsprechende Befreiung von den Gemeindeumlagen“ gewähren, „wenn die Einrichtungen des Kultusvereins fehlende oder ungenügende Gemeindeeinrichtungen ersetzen oder wenn den Mitgliedern des Kultusvereins die Benutzung der Gemeindeeinrichtung billigerweise, namentlich zur Vermeidung eines Gewissenszwanges, nicht zugemutet werden kann. Auch für die Kultusvereine ist eine Organisation vorgeschrieben, ihre Haushaltungspläne sind der zuständigen Kreisgemeinde oder unmittelbaren Großgemeinde „zur Prüfung vorzulegen“. Durch die Schaffung der Kultusvereiine sollte ohne Sprengung des Rahmens der Organisation dasselbe erreicht werden, was in Preußen das „Austrittsgesetz“ von 1876 bezweckt hat, und wo- Steta Eingang von Neuheiten. — Umarbeitung sämtlicher Zutaten. Fassonieren. Preise billigst MUnchenf Weinstraße 13, altes Polizeigeb