Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 48 (1.12.1916)
- Date
- 1916-12-01
- Page
- Seite 459 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 48 Das Jüdische Echo 459 scher Konfession und dauernd garnisondienstfähig. Der einzige der genannten jüdischen Soldaten, der felddienstfähig ist, Kahn, steht seit dem 3. November im Felde. Der Ausgang, den die Nachprüfung der privaten konfessionellen Statistik genommen hat, dürfte für die Ergebnisse vieler anderer Judenriechereien typisch sein. Die gefallenen Berliner Rechtsanwälte. Das Wochenblatt „Die Wahrheit“, das bekanntlich in tendenziöser Weise eine völlig unrichtige Angabe über die Verwendung felddienstfähiger Juden im Innendienst beim 1. Garde-Feldartillerieregiment verbreitet hat, hatte in einem anderen Artikel unter der Überschrift „Aus der Berliner Rechtsanwaltschaft“ Mitteilungen aus einem Jahresbericht der Berliner Anwaltskammer gemacht, deren Zweck für jeden Leser nur allzu durchsichtig war. Das Blatt hatte behauptet, daß nach dem Bericht der Anwaltskammer 28 Berliner Rechtsanwälte den Tod fürs Vaterland gestorben seien, und zwar 20 Christen und 8 Juden. Eine Zeitangabe war nicht enthalten. Zum Überfluß wurde noch hinzugefügt, daß an den Berliner Landgerichten 1500 Rechtsanwälte — 1000 Juden und 500 Christen — tätig seien. Diese Mitteilungen hat das genannte Blatt offensichtlich dem Jahresbericht der Anwaltskammer zu Berlin für die Zeit vom 1. Jan. bis 31. Dez. 1915 entnommen. Es hat nun die dort enthaltenen Zahlen so verwertet, wie es ihm für seine Zwecke paßte. Es ist richtig, daß der Bericht sagt, daß 28 Berliner Rechtsanwälte den Tod im Kampfe für das Vaterland gefunden haben. Kein Wort enthält aber der Bericht darüber, daß von diesen 28 Anwälten 20 der christlichen und 8 der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören. Tatsächlich befinden sich unter den 28 gefallenen Anwälten, deren Namen in dem Bericht aufgeführt sind, mindestens 16 Juden. Die gefallenen Anwälte gehören nicht, wie das Blatt den Anschein erwecken will, nur den Berliner Landgerichten I, II und III an, sondern vielmehr sämtlichen Gerichten des Bezirks der Berliner Anwaltskammer. Außerdem mußte dem Blatte bekannt sein, daß die Liste durchaus nicht erschöpfend war. Sie enthält lediglich die Namen der Anwälte, die bereits aus den Anwaltslisten bei den einzelnen Berliner Gerichten gelöscht worden sind. Folgende Zahlen, die von zuständiger Stelle mitgeteilt worden sind, sprechen eine so deutliche Sprache, daß sich jede Bemerkung erübrigt. Die Gesamtzahl der Anwälte des Bezirks der Berliner Anwaltskammer beträgt 1915. Gefallen sind bisher nicht 28 Anwälte, sondern 80 bis 100. Von den Gefallenen gehören nicht nur 8, sondern die bei weitem größere Hälfte der jüdischen Religionsgemeinschaft an. Die Berliner Anwaltskammer zählt selbstverständlich nur die gefallenen Kollegen, ohne dabei auf die Religion eine Rücksicht zu nehmen. Es ist daher auch schwer festzustellen, wie groß die Anzahl der gefallenen jüdischen Berliner Anwälte ist. So viel steht aber authentisch fest, daß allein von den beim Landgericht I Berlin zugelassenen jüdischen Rechtsanwälten mehr als 22 den Heldentod fürs Vaterland erlitten haben. Auch die übrigen Landgerichte, das Kammergerficht 'und die Amtsgerichte der Vororte haben den Tod jüdischer Rechtsanwälte zu beklagen. Von der gesamten Berliner Rechtsanwaltschaft stehen übrigens etwa zwei Drittel im Felde. Woher das Blatt angesichts dieser Zahlen, deren Feststellung ein leichtes gewesen wäre, den Mut nimmt, das Andenken so zahlreicher jüdischer Berliner Rechtsanwälte, die im Kampf ihr Leben gelassen haben, zu entehren, ist jedem anständigen Menschen unbegreiflich. Die Juden im Heere. Über vorstehendes Thema sprach in Berlin in der Generalversammlung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus Reichstagsabgeordneter Gothein und hob dabei u. a. hervor: Ohne Unterschied der Konfession sei man mit Begeisterung in den Kampf gezogen, um ein Vaterland zu erstreben, frei nach außen, frei auch im Innern. Groß sei die Zahl der jüdischen Freiwilligen gewesen. Wir müßten denen danken, die für das Vaterland ihr Leben geopfert, aber auch denen, die den Gedanken der Völkerverständigung vertieft haben, wie dem auf dem Felde der Ehre gebliebenen Ludwig Frank. Aber, so führte der Redner weiter aus, die böse Saat des Antisemitismus sei wieder aufgeschossen. Man habe den Juden ihre Kampfesfreudigkeit bestritten und sie zurückgesetzt. Dadurch dürften sie sich aber nicht verbittern lassen. Mancherlei Beschwerden habe er, der Redner, beim Kriegsministerium vorgebracht und zum Teil sei eine Besserung eingetreten. In mancherlei Beziehung sei es ja besser geworden, zirka 1500 jüdische Offiziere seien ernannt worden. Die jüdischen Soldaten hätten im vollsten Maße ihre Schuldigkeit getan, über 8500 Eiserne Kreuze 2. Klasse und über 80 1. Klasse seien ihnen verliehen worden. Die konfessionelle Statistik sei tief bedauerlich. Eine antisemitische Absicht habe gewiß nicht Vorgelegen. Aber der Minister Wild v. Hohenborn sei sich nicht darüber klar geworden, wie sein Erlaß wirken mußte. Der inzwischen erschienene zweite Erlaß könne die üble Wirkung des ersten nicht aufheben. Der Redner kritisierte weiter den in der Reichstagskommission beschlossenen Antrag auf eine in den Kriegsgesellschaften vorzunehmende Statistik, wobei sich übrigens die nationalliberalen Mitglieder in Gegensatz zu ihrer Fraktion gestellt hätten. Der Vorgang in der Kommission sei eine grobe Ungeschicklichkeit, eine Dummheit gewesen. Man hätte Bismarck zum Vorbild nehmen sollen, der 1874 jede konfessionelle Statistik abgelehnt hatte. Eingehend erörterte der Redner die hervorragenden Verdienste von jüdischen Männern der Wissenschaft und der Praxis und wies auf die Beteiligung jüdischer Männer und Frauen an der Kriegswohlfahrtspflege und an der sozialen Fürsorge hin. Dem Vortrage wurde stürmischer Beifall gespendet. Der Korreferent, Landtagsabgeordneter Justizrat Waldstein, bezeichnete es als eine Pflicht nicht bloß der Juden, gegen die Verunglimpfung eines Teiles des deutschen Volkes Verwahrung einzulegen. Wenn manche Juden meinten, man solle die Opposition gegen die Statistik unterlassen, um nicht den Eindruck hervorzurufen, als ob man etwas zu verbergen hätte, so dürfe das deutsche Volk, ein deutscher Volksvertreter einen solchen Standpunkt nicht vertreten. Jeder habe seine Pflicht zu erfüllen; welchen Glaubens er sei, gehe niemand an. Das jetzige Verhalten des Zentrums stehe in Widerspruch zu dem von ihm seinerzeit eingebrachten Toleranzantrag. Von einem antisemitischen Exzeß dürfe man hier nicht sprechen. Der Fehler liege auf dem Gebiete der politischen Moral, der politischen Intelligenz. — An der Aussprache beteiligten sich die Herren Hirsch (Mannheim), der über die Stimmung seiner Glaubensgenossen in Süddeutschland berichtete, Hoffstedt