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Das jüdische Echo · 1916-11-17 · 46 (17.11.1916) · p. Seite 436

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
46 (17.11.1916)
Date
1916-11-17
Page
Seite 436 (sequence 8)
Language
German
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486 Das Jüdische Echo Nr. 46 jederzeit auserlesene und wahrheitsliebende Menschen gegeben hat; es handelt sich für mich nur um Feststellung dessen, was wahr ist. Herr Geh. Rat Brentano weist dann nach, daß seine Vorfahren schon im frühen Mittelalter in Italien eingesessen waren und fährt fort: „Es würde der Höhepunkt des Dilettantismus sein, hätten Sie Ihre Behauptung ohne sichere Beweise für ihre Richtigkeit zu haben, aufgestellt. Da ich dies nicht annehmen darf, bitte ich Sie, mir diese Beweise mitteilen zu wollen.“ Auf diesen Brief hat Herr H. St. Chamberlain Herrn Geh. Rat Brentano durch seinen Anwalt Dr. Troll antworten lassen. Als Beweis für seine Behauptung läßt er in diesem Brief anführen, daß „der orientalische Typus (wie übrigens bei vielen alten Familien vom Mittelmeer) in allen ihm bekannten Mitgliedern dieser Familie aus alter Zeit und aus neuerer Zeit außerordentlich prononciert sei“, und Caroline Schlegel geschrieben habe: „Bettina Brentano sieht aus wie eine kleine Berliner Jüdin“. Schon damals sei häufig das Wort „Jude“ gefallen; doch habe Herr Chamberlain dies nach seiner persönlichen Kenntnis mehrerer Mitglieder der Familie stets für einen Irrtum gehalten; hier handle es sich um eine zwar asiatische, aber viel edlere Herkunft. Zur Rechtfertigung der von ihm gefällten Werturteile beruft er sich darauf, daß Goethe in seinem Briefe an Schiller (v. 27. VII. 1799) die Brentanos „seltsame und, man darf w^hl sagen, unnatürliche Erscheinungen“ genannt, und die eben erwähnte Caroline Schlegel 1809 geschrieben habe, „alle die Brentanos sind höchst unnatürliche Naturen“. Das gilt offenbar Herrn Chamberlain als deutlicher Beweis für die Zugehörigkeit zum Judentum. Herr Lujo Brentano schreibt: „Nach diesen von Herrn Chamberlain für seine Behauptungen beigebrachten Rechtfertigungen findet mein Satz über den „Höhepunkt des Dilettantismus“, der sich in seinen Aufstellungen zeigt, seine volle Bestätigung“. Wir können dem nur beistimmen. Äus der Geschichte der Juden in München. (Fortsetzung und Schluß.) Die bayerischen Juden waren noch während des ganzen 18. Jahrhunderts von den allermeisten Erwerbszweigen ausgeschlossen. Es war ihnen eigentlich nur das Geldgeschäft, der Handel mit alten Sachen, mit Galanterie-Waren, Kleidern und Pretiosen gestattet. Der Hausierhandel wurde .ihnen mehrfach verboten, auch der Erwerb von Grund und Boden war ihnen nicht erlaubt. Ihre religiösen Bräuche durften sie nur insgeheim verrichten. In München erregte es den lebhaften Unwillen der Stände, daß einige Hoffaktoren ihre Laubhütten öffentlich aufzuschlagen wagten. Es ergingen mehrfach Verordnungen dagegen. — Erst Kurfürst Karl Theodor gestattete 1786 den Münchener Juden gegen Zahlung von 500 Gulden jährlich das Laubhüttenfest zu feiern. Bis zum Jahre 1786 durfte keine jüdische Frau in München ein Kind zur Welt bringen. Jüdische Frauen, die ihrer Entbindung entgegensahen, mußten nach Kriegshaber bei Augsburg reisen. Eine Wendung in der Lage der Juden trat mit dem Regierungsantritt des Kurfürsten Max Josef im Jahre 1799 ein. Dieser ließ sich im Jahre 1801 aus allen Landesteilen Gutachten erstatten darüber, wie man den Juden weitere Nahrungsquellen eröffnen und sie zu nützlichen Staatsbürgern erziehen könne. Er schaffte den schmählichsten Überrest aus dem Mittelalter, den Judenleibzoll, ab. Im Jahre 1805 wurde für die Münchener Judenschaft ein Regulativ erlassen Es wurde darin den vom Kurfürst in den Judenschutz aufgenommenen Juden erlaubt, in jeder Straße der Stadt zu wohnen, auch eigene Häuser zu besitzen. Jede Judenfamilie erhielt eine Nummer. Die Zahl sollte nicht vermehrt werden. Darum durfte in der Regel nur ein Sohn der Familie heiraten. Auf diesen ging dann die Nummer über. Die Heirat sollte aber nur erlaubt werden, wenn der Heiratende ein Vermögen von wenigstens 1000 Thalern aufzuweisen hatte. Es wurde ihnen die Beschäftigung in Gewerben gestattet, für die es keine Zünfte gab, außerdem der Handel in einer großen Zahl von bestimmt genannten Waren. Auch die Anlage und der Betrieb von Fabriken wurde den Juden gestattet. Jede Judenfamilie mußte jährlich 20 Gulden Schutzgeld an die Staatskasse bezahlen. Einen weiteren Fortschritt bedeutet das bayerische Judenedikt von 1813, in dem den Juden aller Handel und jedes Gewerbe eröffnet wurde; nur der Hausier- und Schacherhandel blieb ihnen verboten. Jetzt erst wurden die Juden als Staatsbürger aufgenommen; aber von einer Gleichberechtigung kann noch lange keine Rede sein. Noch immer bestand die Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und die Erschwerung der Heiraten. Fremden Juden war der Zuzug grundsätzlich verboten; und die Ansiedlung von Juden über die Zahl der im Jahre 1813 in die Judenmatrikel eingetragenen Familien hinaus konnte nur erlaubt werden, wenn die neu Anzusiedelnden große Fabriken oder Handelsunternehmungen gründeten, oder ein ordentliches Handwerk ergriffen, zu dem sie den Meistertitel erworben hatten, oder so viel Grund und Boden sich zur Bearbeitung kauften, daß eine Familie vom Feldbau leben konnte. Trotzdem wuchs die Zahl der jüdischen Einwohner Münchens stark an. 1818 waren schon 479, 1840 schon über 1400 Juden in München. Die Juden in München hatten seit dem Jahre 1802 einen eigenen Rabbiner, seit 1816 einen Friedhof und seit 1827 eine Synagoge. Den größten Aufschwung nahm die jüdische Gemeinde Münchens aber erst in den 60er Jahren als durch die Gesetze die volle rechtliche Jüdischer Turn- und Sport-Verein München. Voranzeige! Sonntag, den 26. November 1916, abends 8V2 Uhr findet im großen Mathildensaal ein Schauturnen statt. Kartenverkauf bei: B. Goldfarb, Juwelier, Weinstraße 14, Eingang Landschaftstraße; Misch, Neuhauserstraße 15/i. Der Reinertrag ist für Liebesgaben bestimmt. < ( t \

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