Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 46 (17.11.1916)
- Date
- 1916-11-17
- Page
- Seite 432 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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432 Das Jüdische Echo Nr. 46 Weise könne die Judenfrage in Polen gelöst werden. Der fünfte jüdische Redner, Dr. G o 1 d f 1 a m m , sprach ungefähr folgendes: Als wir mit euch, Polen, einen Block geschlossen und auf eine ansehnliche Zahl Mandate verzichtet haben, waren wir der festen Überzeugung, daß die Stadtverwaltung keine judenfeindliche Politik treiben werde. Leider begegnen wir einem ausgesprochen unfreundlichen Auftreten des Magistrats gegen die Juden, Man sagt, die Juden beherrschen den ganzen Handel und doch herrscht unter ihnen die größte Not. Es ist bis jetzt noch nichts versucht worden, um die Judenfrage zu lösen. Im Namen der Gruppe jüdischer Ratsmänner, welche sich als Juden nicht allein dem Glauben nach betrachten, erkläre ich, daß die Judenfrage bei uns genau so gelöst werden muß, wie in den anderen westlichen Staaten. Der Nationalismus ist eine Erscheinung, die aus den Judenverfolgungen herstammt. Die Juden müssen als Volk betrachtet werden, weil sie eine jahrtausendelange Tradition besitzen und mit der jüdischen Kultur verknüpft sind. Wir glauben nicht an jene Assimilation, welche die Juden von ihrer Vergangenheit losreißen will. Die Juden müssen gleichberechtigt werden, ohne daß sie dadurch gezwungen wären, ihr Volk zu verlassen. Jedes Volk hat die Juden, die es verdient. Trotzdem die Sitzungszeit schon abgelaufen war, erhielt hierauf noch der Antisemit 11 s k i das Wort. Er erklärte, da die Juden immer mit besonderen Forderungen kämen, wäre für sie in Polen kein Raum. „Wir kämpfen für uns. Wir wollen uns von euch befreien. Abstrakte Gerechtigkeit werdet ihr bei uns nicht finden. Hütet euch, den Zorn des polnischen Volkes zu erwecken!“ Mit dieser Drohrede schloß die Sitzung. Der Gipfel der Würdelosigkeit. Ein Berliner — nicht antisemitisches — sondern jüdisches Blatt begleitet die Proklamation des Königreiches Polen mit dem folgenden Kommentar: „Wir sind der festen Überzeugung, daß die Juden Polens, die bisher nur gezwungen waren, zu zahlen und zu leiden, nun, da ihnen (? D. Red. d. J. Echos) die Erlösungsstunde schlägt, sich würdig zeigen werden des großen Gnadengeschenks, das ihnen (? D. Red. d. J. Echos) zuteil wird. Sie werden, das sind wir sicher, mitarbeiten an der Ausgestaltung geordneter Zustände, mitwirken zum Heile des Vaterlandes. Sie werden wackere Söhne eines Staates werden, den sie mitgründen helfen, nicht abseits stehen, keine Sonderinteressen pflegen; sie werden versuchen, in Tracht und Sprache wie in Gesinnung und in vaterländischem Empfinden ihren Volksgenossen sich zu nähern, und in ihrem Glauben kein Hindernis erblicken, vollberechtigte Bürger eines neuen Staates zu werden.“ Wir finden, daß dies noch lange nicht genügt: Die Juden werden den Polen von jetzt ab in allen Ämtern, in Handel und Gewerbe ausweichen, um diese nicht durch ihren Anblick zu kränken. Sie werden ihre unerhörte Forderung ausreichender Unterstützung auch ihrer Armen unterdrücken. Sie werden sich das Kindergebären abgewöhnen, damit die Stadtverwaltung nichts für jüdische Schulen auszugeben braucht und die polnischen Schüler nicht von den jüdischen — taktloser Weise — überflügelt werden. Sie werden ihre jüdischen Ratsmänner abberufen und in corpore für Herrn 11 s k i stimmen. Sie werden ihre Synagogen dem „Roswoi“ und der Redaktion des Dwa Grosze“ zur Verfügung stellen und ihren "Glauben“ in Dunkel und Stille pflegen. Sie werden überhaupt den Polen tun wie jener dem Götz von Berlichingen tun sollte. Und vor allem — sie werden es niemals wagen, den Redakteur des zitierten jüdischen Blattes zu besuchen, solange sie noch in Tracht, Sprache, Gesinnung und Empfindung jüdisch sind. Man könnte sonst um Himmelswillen denken, er ....! Verordnung die‘Organisation der jüdischen Religionsgesellschaft im Generalgouvernement Warschau betreffend. Herr Dr. Ludwig Haas sendet uns aus dem Bureau des Verwaltungs-Chefs beim Generalgouvernement Warschau eine Verordnung ein, welche die Organisation der jüdischen Religionsgesellschaft im Generalgouvernement Warschau betrifft. Wir lassen diese Verordnung nachstehend im Wortlaut folgen und werden auf sie und ihre hervorragende Bedeutung für das jüdische Gemeindeleben in Polen noch zurückkommen. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Die Juden des Generalgouvernements Warschau bilden eine Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts. — Die Religionsgesellschaft gliedert sich in Gemeinden und Kreisgemeinden. An ihrer Spitze steht der Oberste Rat der Juden. — Die Gemeinden und Kreisgemeinden, sowie die Religionsgesellschaft als solche haben Korporationsrechte und die Befugnis, ein Amtssiegel zu führen. Die jüdische Gemeinde. § 2. Die in einer jüdischen Gemeinde wohnenden Personen jüdischen Glaubens bilden eine jüdische Gemeinde. — Die staatliche Aufsichtsbehörde kann jedoch nach Anhörung des Obersten Rats der Juden mehrere politische Gemeinden zu einer jüdischen Gemeinde vereinigen oder eine politische Gemeinde in mehrere örtlich getrennte jüdische Gemeinden zerteilen. Aufgaben der jüdischen Gemeinden. § 3. Die jüdische Gemeinde hat unbeschadet der Rechte und Pflichten des Staats und seiner Selbstverwaltungskörper folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. die Pflege des religiösen Lebens; 2. die Erziehung der Jugend; 3. die Armenpflege und soziale Fürsorge; 4. die Verwaltung des Gemeindevermögens; 5. die Aufsicht innerhalb der Gemeinde über alle Einrichtungen und Anstalten, namentlich Synagogen und Betstätten des jüdischen Kultus, über die Kultusvereine (§ 44 ff.) und über die Verwaltung der jüdischen Stiftungen und Wohltätigkeitsvereine. Die jüdische Gemeinde hat insbesondere, soweit nicht dem Bedürfnisse anderweitig genügend Rechnung getragen ist, Synagogen, Ritualbäder und Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Sie hat für Beschaffung ritualmäßigen Fleisches Sorge zu tragen. — Es liegt ihr ferner ob, solange nicht dem Bedürfnis anderweitig genügend Rech-