Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 45 (10.11.1916)
- Date
- 1916-11-10
- Page
- Seite 425 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 45 Das Jüdische Echo 425 gewesen, als er den Beschluß faßte, die Religion der Männer zu erforschen, die in den Kriegsgesellschaften tätig sind, dort Geld verdienen, anstatt im Felde zu sein.“ Die Judenfrage im Warschauer Stadtrat. Bei der Budgetberatung im Stadtrate am 31. Oktober traten fünf jüdische Abgeordnete mit einer scharfen Kritik des letzten Vorgehens des Warschauer Magistrats gegen die Juden hervor. Herr Farbstein im Namen der Zionisten und die Herren Hirschhorn und Priluzki im Namen der Volksgruppe wiesen an Hand unleugbarer Tatsachen darauf hin, daß im Magistrat eine besondere Arbeitsmethode gegen die Juden herrsche und erklärten, daß sie gegen das Budget stimmen werden. Herr Nathansohn forderte für die Juden, die sich als Polen erklären, gleiches Recht als polnische Bürger, die in polnischen Schulen und im polnischen Geist erzogen wurden. Herr Goldflamm sprach im Namen der Vereinigten und schilderte in einer geistreichen und temperamentvollen Rede die Hoffnungen, welche die Juden bei den Wahlvereinblajjungen mit den polnischen Parteien gehegt und die bitteren Enttäuschungen, die nun eingetreten sind. (Wir behalten uns vor, einen ausführlichen Bericht über diese Sitzung des Warschauer Stadtrates zu bringen.) Schulwesen in Polen. Laut § 13 der neuen Bestimmung über die Schulen in Polen (über die wir in unserer letzten Nummer berichteten) wird die Schulordnung von 1915 aufgehoben, laut der die Unterrichtssprache in deutschen und polnischen Schulen die deutsche und in den polnischen die polnische war. Für die jüdische Universität in Lodz, auf deren Eröffnung eifrig hingearbeitet wird, sind bereits 20 Dozenten gewonnen worden. Feuersbrunst in einer russisch-jüdischen Stadt. Die Stadt Alarasch im Bezirk Orgejeff wurde vom einer Feuersbrunst zum größten Teile zerstört. Hunderte von Familien wurden heimatlos. Der Schaden beläuft sich auf etwa 800 000 Rubel. Der russische Ansiedlungsrayon. Ein Ministerialausschuß unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ministers des Innern B a 11 z hat neuerdings wieder die Frage des jüdischen Ansiedlungsrayons zur Erörterung gestellt. Einen zweiten General jüdischer Abstammung hat seit kurzer Zeit das englische Heer aufzuweisen. Der Oberstleutnant Seeligmann ist dem „Zentralblatt für Israeliten“ zufolge zum Brigadegeneral befördert worden. Die Ernennung ist, wie das Blatt mitteilt, erfolgt, obgleich die englische Heeresverwaltung gegen die Beförderung des deutschklingenden Namens in eine höhere Kommandostelle kürzlich heftige Angriffe erfahren hatte. Dienstzwang in England. Am 25. Oktober war der Termin für die freiwillige Heeresdienstanmeldung der aus Rußland stammenden Juden abgelaufen. Die Zahl der freiwilligen Dienstanmeldungen in London betrug 320. Der „Jewish Chronicle“ macht aufs neue darauf aufmerksam, daß das Ergebnis ein zweifellos günstigeres gewesen wäre, wenn man den freiwillig ins Heer Eintretenden gleichzeitig volle Staatsbürgerrechte gewährt hätte. In Whitechapel und auch in Amerika wurden in einer Reihe von Protestversammlungen Resolutionen der Mißbilligung für das Vorgehen der englischen Regierung angenommen. Zur Internierung der rumänischen Staatsangehörigen. Die „Frankf. Ztg.“ erhielt folgende Zuschrift: Bekanntlich hatte Rumänien sich verpflichtet, allen deutschen Staatsangehörigen die Rückkehr in die Heimat anstandslos zu gestatten. In Deutschland wurde bei Kriegsausbruch kein Rumäne an der Abreise gehindert, wer zurückblieb, hatte seine Gründe, die ihn veranlaßten, nicht nach Rumänien zurückkehren zu wollen. Entgegen aber der eingegangenen Verpflichtung wurden die in Rumänien ansässigen Deutschen zurückgehalten und interniert. Als Vergeltungsmaßregel wurden dann auch die in Deutschland zurückgebliebenen rumänischen Staatsangehörigen im Internierungslager untergebracht. Mit dieser Internierung ist aber der Zweck der Vergeltung nicht erreicht, ganz gewiß nicht, soweit sie die rumänischen Juden trifft. Die Juden Rumäniens werden von der Regierung und Bevölkerung als Fremde angesehen. Sie haben wohl Militärdienst zu leisten, ebenso gut wie die Rumänen christlichen Glaubens, zahlen auch kräftig Steuern, besitzen aber keinerlei Rechte. Die Verfolgungen und Pogrome auf Veranlassung und unter dem Schutze der Behörden sind bekannt und berüchtigt. Kurz nach Kriegsausbruch wandte sich eine offizielle rumänische Proklamation gegen die Ausbeutung des rumänischen Volkes bei Ankauf der Habe rumänischer Flüchtlinge und bei Preiswucher in Nahrungsmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Wer mit diesen Ausbeutern gemeint war, geht aus dem folgenden Satze der Proklamation hervor, welcher sagt, daß die Bevölkerung sich trotzdem nicht gegen die Juden wenden möge, da dies in Kreisen befreundeter Mächte übelgenommen werden könnte. Das offene Geständnis der rumänischen Regierung, daß nur die Rücksicht auf die Juden Englands, Amerikas und Italiens (auf die Juden Rußlands und wohl auch Frankreichs wird kaum Rücksicht genommen worden sein) sie abhalte, das Volk gegen seine Untertanen jüdischen Glaubens aufzuhetzen, kann als voller Beweis angesehen werden, daß die Rumänen nur darüber lächeln werden, wenn Deutschland als Vergeltung für rumänische Willkür und Völkerrechtsbruch rumänische Juden interniert. Für den „rechtgläubigen“ Rumänen aller Gesellschaftsschichten Ist es eine Freude, wenn er den rumänischen Juden leiden sieht. Die Vergeltung würde nur an Kraft gewinnen, .wenn die rumänischen Juden, soweit sie politisch vollkommen unverdächtig sind, freigelassen würden, und nur die „rechtgläubigen“ Rumänen interniert blieben. Rumänien betrachtet die Drangsalierung der Juden als eine seiner vornehmsten Kulturaufgaben, die ihm abzunehmen ganz gewiß nicht in der Absicht Deutschlands liegt. Flüchtlinge in Neapel. Das „Israelit. Wochenblatt f. d. Schweiz“ berichtet, daß die Zahl der Flüchtlinge aus Mittelmeerländern, die in Neapel eingetroffen seien, in entsprechender Weise zugenommen habe. Das Blatt schreibt: „Es handelt sich hauptsächlich um ganze Familien mit vielen Kindern, die infolge der Verfolgungen und der Greuel des Krieges ihre Heimat verlassen mußten. In Neapel müssen sie für die Dauer von 5 bis 12 Tagen im Emigrantenhaus verweilen. Daun werden sie im Aufträge der amerikanischen Regie-