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Das jüdische Echo · 1916-11-03 · 44 (3.11.1916) · p. Seite 410

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
44 (3.11.1916)
Date
1916-11-03
Page
Seite 410 (sequence 6)
Language
German
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410 Das Jüdische Echo Nr. 44 zuständige Regierungsbehörde auf der Bescheinigung zu bestätigen sein. Der Verband der Deutschen Juden und die bei der Angelegenheit gleichfalls beteiligte „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums in Frankfurt a. M,“ (die beide lediglich innerhalb der Deutschen Juden vereinbarte Vertretungen sind) haben hiervon mit dem Ersuchen Kenntnis erhalten, die für die jüdische Seelsorge nach dem Gesetz zuständigen Stellen zu verständigen. Das Kriegsministerium stellt das Weitere im Sinne des letzten Absatzes ergebenst anheim. gez. Wild v. Hohenborn. Ein polnischer Landesschulrat. Der Generalgouverneur v. Be s e 1 e r hat die Einsetzung eines Landesschulrats in Polen bestätigt. Dieser Landesschulrat, der „bei der Entwicklung des nationalen Schulwesens durch Ratschläge und Initiative“ mitwirken soll, besteht aus: 1. je einem Vertreter der römisch-katholischen und der evangelisch-augsburgischen Konfession; 2. einem Vertreter der jüdischen Religion; 3. je einem Vertreter der Warschauer Universität und des Polytechnikums; 4. drei Vertretern der Warschauer und zwei der Lodzer Stadtverwaltung; 5. je zwei Vertretern der Gesellschaft „Polnisches Schulwerk“ und des Hauptaufsichtsrates zur Linderung der Not in Polen; 6. wenigstens 6 pädagogischen Fachleuten aus dem Generalgouvernement. Diese letzteren und der jüdische Vertreter werden vom Verwaltungschef bestimmt. Der Misrachi in Warschau macht anscheinend bedeutende Fortschritte. In der letzten Zeit haben sich der Vereinigung mehrere hundert Mitglieder angeschlossen. Jüdische Polizeibeamte in Warschau gefordert. Die Warschauer Juden haben sich an den Generalgouverneur mit dem Ersuchen gewandt, einige jüdische Polizeibeamte anzustellen. Da die jetzigen Polizeiangestellten kein Jüdisch Verstehen, ist es wiederholt zu Unzuträglichkeiten gekommen. Ein jüdisches Hilfskomitee in Kopenhagen, das seine Mittel zum größten Teile ven den in Kopenhagen sich aufhaltenden Kriegsflüchtlingen erhält, gewährt jüdischen Notleidenden in den Kriegsgebieten Unterstützung. In einer am 16. Oktober stattgehabten Generalversammlung des Komitees wurde dagegen protestiert, daß die Juden in Galizien aus bestimmten Gründen bisher nicht unterstützt wurden. Nach heftiger Debatte wurde beschlossen, künftig auch nach Galizien Geld zu senden. Die rumänischen Juden in Amerika. Der Verband rumänischer Juden in Amerika hat am 17. September in New York eine Konferenz aller rumänischen Juden in den Vereinigten Staaten einberufen, um darüber zu beraten, wie man den Juden in Rumänien Unterstützung gewähren und ihnen die bürgerliche und politische Gleichberechtigung erwirken könne. Die Versammlung war von mehreren Hundert Delegierten besucht. Eine jüdische Forderung aus Washingtons Zeit. In Amerika ist ein seit Jahrzehnten schwebender Prozeß zwischen der amerikanischen Staaten-Regierung und einer jüdischen Familie wieder in ein neues Stadium getreten. Der amerikanische Bürger Hyam Solomon hat sr. Zt. George Washington die Summe von 660 000 Dollars zur Finanzierung der amerikanischen Revolution zur Verfügung gestellt. Viele Jahre nach Solomons Tode beschloß der Staatskongreß, diese Summe seinem Sohne Hyam zurückzuerstatten. Die betreffenden Urkunden wurden dem Erben an einem Sabbath zugestellt, und dieser weigerte sich, sie vor dem darauffolgenden Montag zu unterzeichnen. Zwischen Sonnabend und Montag jedoch starb er. Seit dieser Zeit ist die Familie Solomon mit ihrem Anspruch auf die betreffende Summe jederzeit abgewiesen worden. Unter Präsident Taft hatten amerikanische Juden angeregt, man solle aus dem Fond des sr. Zt. geliehenen Betrages eine Universität als Gedächtnisstiftung für Hyam Solomon gründen; dieser Vorschlag jedoch wurde nicht angenommen. Nunmehr haben die Erben den Betrag gegen die Regierung eingeklagt. Es ist interessant, wie dieser ungewöhnliche Rechtsfall, der die Dankbarkeit der amerikanischen Regierung in keinem besonders hellen Lichte zeigt, entschieden werden wird. Jüdische Hilfsarbeit in Amerika. In Amerika hat sich unter dem Vorsitz von Felix M. Warburg eine neue Federation für jüdische Hilfsarbeit zusammengetan, die bis zum 1. Januar 1917 2 Millionen Dollar für philanthropische Zwecke aufbringen will. Dienstzwang in Saloniki. Aus Saloniki wird gemeldet, daß die provisorische Regierung die Juden der Jahresklassen 1913 bis 1915 unter Androhung ihrer Verhaftung aufgefordert hat, sich spätestens Mittwoch zu stellen. ‘Ein Oberrabbiner für Italien. In den jüdischen Gemeinden Italiens wird gegenwärtig die Einsetzung eines Oberrabbiners für ganz Italien erwogen. Aus Palästina. Der Oberbefehlshaber von Syrien und Palästina, Djemal Pascha, läßt zur Zeit durch den deutschen Ingenieur von Vaid die Bodenverhältnisse in Palästina eingehend untersuchen. Diejenigen Teile des Landes, die sich für landwirtschaftliche Zwecke nicht eignen, sollen irgendwie anders nutzbringend verwendet werden. — Sehr viel ist während des Krieges in Palästina zum Ausbau und in der Pflasterung der Straßen und der Erweiterung aller Verkehrswege geschehen. Nach den Nachrichten, die von drüben einlaufen, scheint man sich in den letzten Monaten mit besonderem Eifer der Gemüsezucht zu widmen. Freimaurer und Judenfrage. In Alexandrien fand kürzlich eine Freimaurerversammlung, die von Delegierten verschiedener Nationalitäten besucht war, statt. Dabei wurde ein Beschluß gefaßt, für die Emanzipation der russischen und der rumänischen Juden einzutreten. Die russischen Juden in Italien. Die italienische Regierung hat alle in Italien wohnenden Juden aufgefordert, nach Rußland zurückzukehren. Irgend eine Instanz, bei der die von dieser Zwangsmaßregel betroffenen Juden Einspruch gegen die Zwangsverschickung erheben können, besteht in Italien nicht. Es wird weder ein Unterschied zwischen politischen Flüchtlingen und anderen Auswanderern gemacht, noch wird den aus Rußland ausgewanderten Juden das Recht eingeräumt, irn italienischen Heere zu dienen.

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