Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1916-11-03 · 44 (3.11.1916) · p. Seite 409

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
44 (3.11.1916)
Date
1916-11-03
Page
Seite 409 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9072829-9102942-9138064--01099-9073925
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 44 Das Jüdische Echo 409 Man berief sich auf die Zeit der Zerstörung des zweiten Tempels und auf das Gesetz des römischen Kaisers Vespasian, daß der doppelte Schekel, die Tempelsteuer, künftig nach Rom gezahlt werden müsse. — Auf diese Verordnung führten die deutschen Kaiser, die sich ja gerne als die direkten Nachfolger der römischen Kaiser betrachteten, die neue Steuer zurück. Ludwig der Bayer, der die neue Judensteuer einführte, hatte erklärt, er wolle dafür die Juden umso besser schirmen und schützen. Aber einige Jahre später schon zeigte es sich, wie wenig der kaiserliche Schutz für die armen deutschen Juden bedeutete. Die Jahre 1348—1350 waren die furchtbarsten für die Juden in allen deutschen Landen. Im Jahre 1348 hatte ein großes Erdbeben in Österreich und Bayern Verheerungen angerichtet; und im Jahre darauf hielt ein schrecklicher Gast in allen deutschen Gauen seinen Einzug: der schwarze Tod, die Pest. — In jener Zeit, da man das Wesen und die Art der Verbreitung der Krankheit noch nicht kannte, fielen ihr Tausende und Abertausende zum Opfer. est. (Fortsetzung folgt.) Welt-Echo „Der Hammer“, der sich im Zeichen des Burgfriedens die gröblichsten Ausfälle gegen die Juden gestattet, darf seit dem 1. Oktober d. J. wieder erscheinen. Im Zeichen des Burgfriedens. Der „Welt am Montag“ wurde ein Flugblatt übermittelt, das folgenden Kopf trägt: 1. Juli 1916. 3. Folge Nr. 1. Der eiserne Ring. Britanniam esse delendam! Wikinger Herfahrt. Hinaus mit den Juden! Vertrauliche Mitteilungen an Gesinnungsfreunde von Heinrich Pudor, Leipzig, Elisenstr. 34. Bezugsgebühr: 5 Mk. für 24 Nummern, einschließl. „Antisemitisches Rüstzeug“ und „Arisches Blut“; einschließl. Nachdrucksrechtes 30 Mk. Bei Nachdruck ist vor jeden abgedruckten Artikel D. e. R. zu setzen. Die Veröffentlichung der Artikel dieser Blätter ist von der Zensurbehörde gestattet worden. Die beiden Artikel, die unter diesem Kopfe stehen, tragen die Überschrift: „Die Juden gestehen den politischen Charakter ihrer Verbände ein“ und „Wieder etwas vom Blut des Volkes“. Im Zeichen des Burgfriedens! Die Judenriecherei. Die „Welt am Montag“ schreibt: Eine der beliebtesten Manieren der Antisemiten während des Krieges ist es, möglichst jeden Deutschland feindlichen Staatsmann in den Geruch jüdischer Abstammung zu bringen. Was dabei den Lesern manchmal an Gutgläubigkeit zugemutet wird, 'dafür .ist nachstehende Notiz im „Hammer“ charakteristisch: „Eine Namensgleichheit zwischen Venizelos und dem englischen Staatsmann des vergangenen Jahrhunderts, Benjamin D’Israeli, hat ein englischer Professor entdeckt und seine Entdeckung in der „Daily Mail“ niedergelegt. Er knüpft dabei an die sprachliche Eigenart des Neugriechen an, das „V“ wie „B“ auszusprechen, so daß der Grieche nicht Venizelos, sondern Benizelos sagt. Dieses Benizelos in zwei Worte geschrieben,, würde Ben Izelos ergeben. Izelos ist aber nichts anderes, als ein in der neugriechischen Sprache verdorbenes Israelios, so daß man von Venizelos über Ben Izelos hinüber zu Ben Israelos gelangt. Dieses Ben Israelos bedeutet aber genau dasselbe wie das englische D’Israelos, so daß demnach der englische und der griechische Staatsmann denselben Namen tragen.“ Diese antisemitische Beweisführung erinnert an den Scherz, mit dem einst die Auswüchse der vergleichenden Sprachwissenschaft verulkt wurden. Damals „bewies“ man den Zusammenhang zwischen der deutschen und der griechischen Sprache an dem Worte „Fuchs“. Der Fuchs heißt griechisch alopex. Auf dem Wege über lopex, opex, pex, pix, pax, pux, fux wurde er zu dem uns wohlbekannten Tiere! Militärseelsorge. Der Verband der deutschen Juden hat folgenden Erlaß vom Kriegsministerium erhalten: In dem Erlaß vom 5. II. 16, M. 836/16. C. 4 ist mitgeteilt worden, daß der Ausschuß des Verbandes der deutschen Juden in Berlin die Regelung der Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen und Kriegsgefangenen nach einheitlichen Gesichtspunkten in die Hand genommen hat und daß von dem Ausschuß den Generalkommandos bekannt gegeben würden: 1. Verzeichnisse der für jeden Armeekorpsbezirk ausgewählten Seelsorger unter Angabe des jedem Einzelnen angewiesenen Seelsorgebezirks. 2. Die Stellen, mit denen die Militärbehörden neben den einzelnen Seelsorgern, soweit erforderlich, in Angelegenheiten der jüdischen. Seelsorge in Verbindung treten könnten. Diese vom Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden getroffene Einrichtung wird, soweit die Militärverwaltung daran beteiligt ist, nicht beibehalten. Vielmehr verbleibt es künftig bei dem früheren Zustande, nach dem die Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen lediglich durch die nach den einschlägigen Gesetzen zuständigen jüdischen Stellen geregelt wird. Das sind z. B. in Preußen die örtlichen Synagogengemeinden. Somit fallen für einen etwa erforderlichen Verkehr der Generalkommandos in Angelegenheit der jüdischen Seelsorge die vom genannten Ausschuß mitgeteilten besonderen Vermittelungsstellen fort. Auch Seelsorgerverzeichnisse werden künftig durch den Ausschuß und die von ihm benannten Vermittelungsstellen nicht mitgeteilt werden. Inwieweit in den vom Ausschuß inzwischen benannten Seelsorgern ein Wechsel eintreten wird, bleibt von entgegenstehenden Mitteilungen der für die Regelung der Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen nach dem Gesetz allein berufenen Stellen abzuwarten. Eine Mitwirkung der Militärbehörden findet hierbei nicht statt. (Erlaß vom 19. X. 14. Nr. 165. 10. 14. C. 4.) Die Anordnungen des Erlasses vom 5. II. 16. wegen Erstattung der Kosten für die zur Seelsorgeausübung erforderlichen Reisen der jüdischen Seelsorger bleiben dagegen für die Kriegsdauer bestehen. Reisekosten sind künftig auf Verlangen den jüdischen Seelsorgern zu erstatten, die durch eine Bescheinigung nachweisen, daß sie von der nach dem Gesetz zuständigen jüdischen Stelle mit der Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen und Kriegsgefangenen beauftragt worden sind; daß die beauftragte Stelle die vom Gesetz anerkannte ist, würde durch die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.