Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 44 (3.11.1916)
- Date
- 1916-11-03
- Page
- Seite 407 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 44 Das Jüdische Echo 407 Burgfriede und Konfession in Wien. Es wird von manchem als ein Zeichen des Burgfriedens gepriesen, daß die herrschende Wiener Gemeinderatspartei, die christlich-soziale, der freisinmgs-sozialen Minderheit einige Mandate für den Stadtrat, das ist die eigentlichste Verwaltungsbehörde der Stadt Wien, überlassen und daran keinen Anstoß nehmen will, daß einer der Kandidaten der Freisinnigen ein Jude ist. Man wird es niemandem verübeln, wenn er irgend ein Gutes in dieser schweren Zeit mit Genugtuung verzeichnen will, und man wird auch nicht leugnen können, daß trotz unermüdlicher bösartiger antisemitischer Hetze in einigen Preßorganen der Ton in den städtischen Vertretungskörpern tatsächlich auf Burgfrieden gestimmt ist. Aber so neu und überraschend ist die Bereitwilligkeit, auch einen Juden in die Geschäfte der Stadt Einblick nehmen zu lassen, doch nicht. Es war der christlich-sozialen Majorität schon lange unheimlich geworden bei der kontrollosen Wirtschaft, die wohl für manche zweifelhafte Geschäfte, aber auch für allerlei Verdächtigungen Raum ließ, und noch unter Lueger wurde der vertrauliche Versuch gemacht, ein Abkommen mit der Minderheit zu treffen, bei dem die Juden nicht nur ausgeschlossen, sondern sogar mit einem bestimmten, ihrer Wählerzahl entsprechenden Prozentsatz im Gemeinderat und Stadtrat bedacht werden sollten. Voraussetzung dafür war nur, daß die jüdischen Notabein, an die sich die christlich-sozialen Vertrauensmänner damals wandten, das Versprechen zu geben hätten, die Unterstützung der Sozialdemokratie durch jüdische Mittel fortan zu verhüten. Das Abkommen ist damals an zwei Hindernissen gescheitert. Erstens konnte keine jüdische Notabeinvereinigung ein bindendes Versprechen für die gesamte Judenschaft abgeben, schon aus dem Grunde nicht, weil ein jüdisches Zentralorgan, das über die politische Haltung der jüdischen Bevölkerung entscheiden könnte, gar nicht existiert. Zweitens aber auch, weil dieselben Notabein es ablehnten, ein Abkommen zu treffen, in dem jüdische Rechte oder Ansprüche auf einen bestimmten Prozentsatz, etwa nach der Bevölkerungsziffer, festgelegt worden wären. Dagegen glaubten die Herren sich verwahren zu sollen, weil aus historischen Gründen die berufliche Schichtung der Juden so sehr von denjenigen der Nichtjuden abweicht, daß jede Anwendung des Schlüsselprinzips 'die schwersten Unzuträglichkeiten für bestimmte Berufe nach sich ziehen müßte. Die Juden als eine vorwiegend städtische Mittelklasse sind natürlich in allen städtischen Mittelstandsberufen, merkantilen und akademischen, weit über ihre Verhältniszahl hinaus vertreten. Wenn aber erst einmal — so glaubten damals die Notabein — der Anfang mit der Kontingentierung gemacht worden wäre, dann würde es sich bald von selbst verstehen, daß in allen Berufen der Versuch gemacht würde, den jüdischen Anteil auf die der Bevölkerungsquote entsprechende Ziffer hinabzudrücken. Ob richtig oder unrichtig, die Einwände waren damals stärker als der Wille, zu einem Ziel zu gelangen, und so hat es schließlich der Not der Zeit bedurft, vor allem aber des Bedürfnisses, die Verantwortung zu teilen, um die christlich-soziale Mehrheit dennoch dahin zu bringen, auch ohne Bindung einen, sage einen jüdischen Gemeinderat im Stadtrate zuzulassen. Die Sache ist an und für sich gewiß unwichtig, aber sie verdient doch ein Wort der Erwähnung, schon weil sie zeigt, zu welchen Fehlern ein zu weit getriebener Doktrinarismus im praktischen Leben führen kann. Hätten die jüdischen Notabeln damals unter Ablehnung eines unerfüllbaren Versprechens das Abkommen mit Lueger getroffen, so wäre parteioffiziös beiderseits das Kriegsbeil begraben, die konfessionelle Hetze eingestellt worden und der dem toleranten, urbanen Sinn des Wieners gar nicht liegende antisemitische „Sauherdenton“ wäre aus dem öffentlichen Leben geschwunden. Die Gefahr aber, daß vom Wiener Gemeinderat aus eine Kontigentierung des jüdischen Anteils an allen übrigen öffentlichen Stellungen und Berufen eingetreten wäre, wqr wirklich nur eingebildet. Jn die öffentlichen Ämter kommen ungetaufte Juden ohnehin nur unter den größten Schwierigkeiten und in weit geringerem Prozentsatz als ihrer Bevölkerungsquote entspricht; für die übrigen bürgerlichen Berufe aber war es bei der Freiheit der Berufswahl im modernen Staate überhaupt ausgeschlossen, eine konfessionelle Quote festzustellen, es sei denn, man wäre zur alten Zunftordnung, zum numerus clausus, auf allen Gebieten übergegangen. Das ist denn aber doch unmöglich. Übrigens könnte eine solche gleichmäßige Verteilung, wenn sie nicht an sich eine Unmöglichkeit wäre, gerade auf die Lösung der Judenfrage vorteilhaft einwirken. Denn die judenfeindliche Gesinnung zieht ihre Nahrung ja doch zu einem wesentlichen Teil aus der ungleichen Verteilung des jüdischen Elements auf die verschiedenen Bevölkerungsklassen, die eine „Verjudung“ bestimmter Berufe zur niemandem — am wenigstens den Juden selbst — erfreulichen Folge hätte. Gäbe es ein Mittel, die Juden aus der einen städtischen Mittelstandsklasse, in die sie durch die Entwicklung hineingedrängt worden sind, wieder hinaus in das Volksganze zu führen und sie dort gleichmäßig zu verteilen, so wären sie längst in der hundertfachen Mehrheit verschwunden und niemand würde an ihnen Anstoß nehmen, ohne daß darum ihre spezifischen Fälligkeiten, die sauerteigartige Lebendigkeit vor allem für das Ganze verloren gegangen wäre. Doch das sind Wünsche, deren Erfüllung in keines Gesetzgebers Macht mehr steht. Man muß sich heute mit so winzigen Symptomen wie es die Annäherung zwischen einer prinzipiell antisemitischen Mehrheit und der jüdischen Minderheit ist, umsomehr begnügen, als bei dem unfreiwilligen, durch die Kriegsereignisse herbeigeführten Massenzudrang ostjüdischer Elemente und deren nicht immer einwandfreier geschäftlicher Betätigung eher das Gegenteil zu befürchten gewesen wäre. (Aus der „Frankf. Ztg.“) B. Müllers Musikinstitut München Fraunhoferstr. 29 :: Telephon 24540 Inhaber: Bruno Müller, Konzertmeister a. D. 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