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Das jüdische Echo · 1916-09-29 · 39 (29.9.1916) · p. Seite 360

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
39 (29.9.1916)
Date
1916-09-29
Page
Seite 360 (sequence 10)
Language
German
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360 Das Jüdische Echo Nr. 39 Die Attestation wird offen stehen bis 30. September. Die Bedingungen hinsichtlich der Besoldung, Separationserlaubnisse und Pensionen sind dieselben wie für britische Untertanen. Russische Untertanen, die die Bedingungen für Naturalisation erfüllen (fünfjähriger Aufenthalt in Seiner Majestät Ländern, inki. 12 Monate im Vereinigten Königreiche, gutes Benehmen, hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache und die Absicht, in den Ländern Seiner Majestät zu bleiebn oder der Krone zu dienen) werden ohne Gebühr naturalisiert werden, wenn sie drei Monate wirklichen Dienstes in den Reihen der britischen Armee geleistet haben. Russische Untertanen, die in den Reihen der britischen Armee dienen und nicht sofort die Bedingungen der Naturalisation erfüllen, werden als berechtigt betrachtet werden, sobald sie die Bedingungen im vorigen Paragraph erfüllen. Dienst im britischen Heere wird als Aufenthalt im Vereinigten Königreiche gerechnet werden. Ähnliche Privilegien hinsichtlich der Naturalisation werden der Witwe und den minderjährigen Kindern eines russischen Untertans eingeräumt werden, wenn er während wirklichen Dienstes im Heere vor seiner Naturalisation stirbt. Russische Untertanen werden Gelegenheit erhalten sich an ein Tribunal um die Befreiung vom Dienste zu wenden auf Grund derselben Umstände, die einem britischen Untertanen, der freiwillig attestiert hat, dazu berechtigen würden. a) weil es im nationalen Interesse liegt, daß der Mann, statt im Heere zu dienen, bei einer anderen Arbeit, bei der er gewöhnlich beschäftigt ist, gebraucht wird; oder b) weil es im nationalen Interesse liegt, daß der Mann, statt im Heere zu dienen, bei einer anderen Arbeit, bei der er beschäftigt zu werden wünscht, gebraucht wird; oder c) weil der Mann ausgebildet wird für eine Arbeit, so daß es im nationalen Interesse liegt, daß er statt im Heere zu dienen, weiter ausgebildet werde; oder d) weil ernste Folgen sich zeigen würden, wenn der Mann zum Heeresdienste einberufen werden sollte, indem er besondere finanzielle oder geschäftliche Pflichten zu erfüllen hat, oder eine besondere häusliche Stellung einnimmt. Ein Gesuch kann auch eingeräumt werden, weil e) die wichtigste und gewöhnliche Beschäftigung des Mannes in der Liste der Beschäftigungen aufgenommen ist, die zur Befreiung qualifiziren. General Bothas Botschaft an Südafrikas Zionisten. Dem Kongreß der südafrikanischen Zionisten, der vor mehreren Wochen stattfand, sandte der Premierminister von Südafrika, General Botha ein Schreiben, in dem er sein Bedauern ausdrückte, dem Kongreß nicht persönlich beiwohnen zu können. Er drückte sein tiefes Mitgefühl für die Juden aus, die in anderen Ländern München, Weinstraße 13, altes Polizeigeb. Stets Eingang von Neuheiten. — Umarbeitung sämtlicher Zutaten. Fassonieren. Preise billigst. -v'N verfolgt und unterdrückt werden. Falls sich in absehbarer Zeit das nationaljiidische Ideal erfüllen sollte, und die Staatsmänner der Kolonien irgendwelchen Einfluß darauf haben sollten, so würden die Juden unter ihnen sicherlich warme Freunde ihrer Sache finden. Aus Rußland. Der jüdische Schriftsteller J. Rosenfeld schilderte vor kurzem die Lage der jüdischen Flüchtlinge im Gouvernement Cherson im „Novi Put“ folgendermaßen: „Die Wohnungen der Flüchtlinge sind zu wahren Krankheitsherden geworden; Augenkrankheiten, Rheumatismus, Herzleiden, Tuberkulose, Nierenkrankheiten, Typhus, Scharlach sind dort verbreitet. Zahlreiche Häuser, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, dürfen wegen Ansteckungsgefahr nicht betreten werden. An vielen Todesfällen sind die kalten feuchten Behausungen schuld, in denen die Vertriebenen leben. An vielen Orten ist überhaupt nicht für Wohnstätten gesorgt. Die schlimmsten Leiden müssen die nach Sibirien Verschickten erdulden. Der Etappenweg, auf dem sie an ihre Bestimmungsorte geschickt werden, ist unmenschlich. Die unglücklichen Kriegsopfer werden zusammen mit allen Verbrechern transportiert. Ein Augenzeuge schildert einen solchen Transport folgendermaßen: „Am 25. Dezember 1915 kam eine Schar Verbannter durch Mansurka im Kreise Irkusk. Unter ihnen waren 9 Juden im Alter von 30 bis 60 Jahren. Einer von ihnen namens Sverdiöl erzählte: ,Als wir Irkusk verließen, mußten wir 36 Werft weit bergauf nach Ayock zu Fuße steigen. Nach 15 Werst Weges konnte ich nicht weiter. Ich konnte absolut nicht mehr laufen und hielt von Zeit zu Zeit inne. Der wachhabende Soldat schrie mich zuerst an und bearbeitet mich dann mit dem Gewehrkolben. Ich lief dann, mitten unter den Gefangenen, fast bewußtlos noch 10 Werst weiter und fiel schließlich hin. Erst auf das Bitten der Gefangenen hin wurde ich in einen Wagen gesetzt und nach Ayock gefahren. Dort wurde ich die Nacht über in einem kleinen Zimmer zusammen mit den Verbrechern eingeschlossen, die mir während ich schlief, meine Taschen ausraubten.1 Ähnlich erging es einem anderen verbannten Juden namens Ginzburg, der vor Entkräftung erkrankte. Während seiner Krankheit stahlen ihm die Verbrecher seine Kleider, und als er diese auf einem von ihnen wiedererkannte, wurde er überfallen und verprügelt.“ Neue Beschränkungen in Rußland. Der russische Senat hat entschieden, daß die in Moskau lebenden jüdischen Absolventen einer Universität nicht in Moskau Kaufleute werden dürfen. Als Absolventen einer Universität haben zwar sie selbst das Recht des Aufenthalts in Moskau, nicht aber ihre Kinder, während im Falle von Kaufleuten auch die Kinder das Wohnrecht in Moskau besitzen. Den Akademikern dieses Vorrecht zu gewähren, erschien wohl der russischen Regierung als ein zu großes Entgegenkommen. Der amerikanisch-jüdische Kongreß. Am 10. August fand in New York eine Sitzung des Kongi eß-Exekutiv-Komitees statt, in der folgendes beschlossen wurde: Der Kongreß wird nicht nach dem Kriege, sondern während des Krieges abgehalten, ungefähr um die von dem Kongreß-Komitee bestimmte

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