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Das jüdische Echo · 1916-09-22 · 38 (22.9.1916) · p. Seite 346

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
38 (22.9.1916)
Date
1916-09-22
Page
Seite 346 (sequence 4)
Language
German
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346 Das Jüdische Echo Nr. 1» \M Selbstverwaltung der Städte im österreichischen Okkupations-Gebiet. Das Preßbiiro des Militär-General-Gouvernements Lublin teilt, wie aus Berlin gemeldet wird, mit, daß in dem am 23. August herausgegebenen Verordnungsblatt der k. und k. Militär-Verwaltung in Polen zwei Verordnungen des Armee-Ober-Kommandanten erschienen sind, die eine Städteordnung für K i e 1 c e , Lublin, P e t r i k a u und Radom, sowie für 34 andere Orte festsetzt, die als Sitze von Kreis-Kommandanten besondere Voraussetzungen für ihre Entwicklung besitzen. Die neue Städteordnung hat im allgemeinen dieselbe Grundlage wie die Selbstverwaltung der Städte und Marktflecken in Galizien. Jede dieser Städte bildet eine eigene Stadtgemeinde. Mitglieder einer Stadtgemeinde sind alle Personen, die die Staatsangehörigkeit im Königreich Polen {besitzen und im Stadtgebiet ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Vertretung der Stadtgemeinde obliegt dem Stadtr a t. Der Stadtrat besteht in Städten mit höchstens 80 000 Einwohnern aus 50, in Städten mit mehr als 80 000 Einwohnern aus 60 Stadträten. Die Stadträte werden von den Gemeinde-Mit-, gliedern nach Maßgabe dieser Verordnung und der besonderen Wahlordnungen gewählt. Dlie Vferwialtung der Stadtgemeinde obliegt dem Magistrat. Der Magistrat besteht aus dem Stadt-Präsidenten und in Städten mit weniger als 80 000 Einwohnern aus 6, in Städten mit mehr als 80 000 Einwohnern aus 8 Ratsherren. Die Mitglieder des Magistrats werden vom Stadtrat gewählt. Die Wahl des Stadt-Präsidenten und des Vize-Präsidenten bedürfen der Bestätigung des Militär-General-Gouvernements. Der Wirkungskreis des Stadtrats umfaßt die Wahrnehmung der wirtschaftlichen, hygienischen und kulturellen Interessen der Gemeinde. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der die f.olnische Sprache in Wort und Schrift beherrscht und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Zur Wahl des Stadtrats werden die Wahlberechtigten in je 5 Kurien eingeteilt, von denen jede 10 bezw. 12 Stadträte und ebensoviel Ersatzmänner wählt. Die Amtstätigkeit des Stadtrats und Magistrats dauert drei Jahre. Die Amtssprache des Stadtrats, des Magistrats sowie aller ihrer Organe ist die polnische Sprache. Alle Stadtgemeinden müssen jedoch auch Eingaben und Zuschriften in deutscher Sprache unterschiedslos behandeln. Wie verlautet, sollen die Kurien in folgender Weise eingeteilt werden: 1. Intelligenz-Kurie, 2. Handel und Gewerbe, 3. Hausbesitzer, 4. Wohnungssteuer-Zahlende, 5. Allgemeine Wählerkreise. In den 34 kleineren Städten sollen die Wahlen in vier Kurien vor sich gehen. In den Städten mit einer Bevölkerung über 10 000 Seelen wählt man 32, in Städten unter 10 000 Einwohnern 24 Ratsmänner. Die offizielle Sprache ist auch hier die polnische, und das Recht des Deutschen wird wie in den vier großen Gouvernementsstädten gewahrt. Außerdem bekommen die Stadträte im Chelmer, Tomaschower und Chrubeschower Kreis das Recht, Gesuche in ukrainischer Sprache einzureichen. Welt-Echo Synagogen und Burgfriede. Die „D e u t s c h e Tageszeitung“ hält es für notwendig, die Tatsache, daß die jüdische Bevölkerung der Stadt Berlin in den letzten Jahren bestrebt ist, sich eine mit der ständig wachsenden Einwohnerzahl itn Einklang stehende Zahl von Tempeln zu errichten, mit folgendem Kommentar zu versehen: „Am Sonntag, 17. d. Mts., wird am Kotbuser Ufer 48-50 eine neue große, von der Berliner jüdischen Gemeinde errichtete Synagoge eingeweiht werden. Die letzte große Synagoge ist kurz vor dem Kriege in der Levetzowstraße eröffnet worden, nachdem im Jahre vorher der Prachtbau der Synagoge in der Easanenstraße in Charlottenburg fertig geworden war. Aber damit ist die Zeit der großen Synagogenbauten noch nicht abgeschlossen; vielmehr sind in Wilmersdorf die Arbeiten für einen weiteren Synagogenbau in der Prinzregentenstraße im Gange. Diese Schnelligkeit und Fülle der Bauten stellt die Tätigkeit der evangelischen Kirche im Bau von Gotteshäusern glattweg in den Schatten. Noch nie hat eine Religionsgemeinschaft in Berlin in so kurzer Zeit, auf die Zahl ihrer Mitglieder gerechnet, so viel neue, so prächtige und teure Gotteshäuser errichtet, wie in den letzten Jahren die Berliner jüdische Gemeinde. Weder die evangelische, noch die katholische Kirche kann sich rühmen, für wenig mehr als 7000 Seelen ein Gotteshaus zu besitzen; denn die jüdische Gemeinde in Berlin hat nur wenig über 140 000 Seelen. Wollte man nach dem Verhältnis, wie demnächst die jüdische Bevölkerung mit Synagogen versorgt sein wird, beispielsweise die evangelische Bevölkerung mit Kirchen versehen, so müßte deren jetzige Zahl sofort um ein vielfaches vermehrt werden. Jetzt aber steht die evangelische Kirche in Berlin in diesem Punkte meilenweit hinter der jüdischen Gemeinde zurück. Diese außergewöhnlich starke Rückständigkeit dürfte auch in nächster Zeit kaum auch nur um ein ganz geringes auszugleichen sein; denn auch in den geldlichen Verhältnissen besteht zwischen der Berliner Stadtsynode (dem Berliner evangelisch - kirchlichen Verbände) und der jüdischen Gemeinde ein klaffender Unterschied. Während durch den Krieg die kirchliche Steuerkraft der evangelischen Kirchensteuerzahler stark beeinträchtigt worden ist, hat die Geldkraft der Mitglieder der jüdischen Gemeinde zweifellos eine erhebliche Steigerung erfahren. Während die jüdische Gemeinde zur Errichtung von Synagogen Millionen in den letzten Jahren aufwenden konnte, hat die Berliner Stadtsynode nur ganze 10 000 Mark als Teilzahlung für einen anzusammelnden Baugeldfonds SS 8X9«X9 <&££) (2X9 S? GX£> (2X£) 8 1 fKyf. (Bayer. Porzeffan- I | \TRanufakiur Tlympßenburg I y Ffaupfniederfage QJlß neben: Odeonsp/afj 1 | l Meinst u. ßuxusgegenstände, Tafeß, Fesseri*, j® y ^-affceu. Teegeschirre, Figuren, Gruppen eic. K 9) nach aßen ‘Ilympßenburger Original clKodeßen. fi Außerdem neue Formen und Flodeffe nach <Sni« würfen erster FFünebner {Künstler. ■4

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