Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 38 (22.9.1916)
- Date
- 1916-09-22
- Page
- Seite 345 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 38 Das Jüdische Echo 845 Diese scheint mir allzu sehr beherrscht von dem doch längst in seiner Halbwahrheit erkannten sokratischen Gedanken von der Allmacht der Vernunft: Wissen ist Tugend, und Erkenntnis führt notwendig zum rechten Handeln. So meint Feuchtwangcr, daß die „Lösung der wissenschaftlichen Judenfrage“ notwendig zur „Lösung der politischen Judenfrage“ führen müsse. Und die z. T. vortrefflichen Gedanken, die er zu ersteren entwickelt, werden trotzdem niemanden über die magere, unbefriedigende Kost trösten, die er — nach einem Verzicht auf die praktische Lösuug der Judenfrage im Allgemeinen — als Lösung der „individuellen Judenfrage“ empfiehlt. Auch wenn die „jüdische Wissenschaft“ — so wie Feuchtwanger sie versteht — noch viel mehr an Tatsachen und Entwicklungsgesetzen aufgedeckt haben wird — eine Anweisung für jüdisches Handeln, für „jüdische Politik“ werden wir aus ihr nicht empfangen. Was Feuchtwanger unterstützt, ist der unabhängig von aller Erkenntnis und Logik und in seinem Grundwesen der wissenschaftlichen Erfassung vielleicht unzugängliche Willen der Juden zum Fortleben, zur nationalen Selbstbehauptung; das im Bereich des Instinks wurzelnde Gefühl vom eigenen Selbst und Wert; die Lebenskraft, die das Judentum noch heute durchflutet, allem Skeptizismus und aller Theorie zum Trotze. est. Kriegsanleihezeichnungen bei der Post. Vielen wird es am bequemsten erscheinen, die Zeichnung auf die Kriegsanleihe am Postschalter vorzunehmen. Aus diesem Grunde, dann aber auch weil es ja nicht an jedem Orte im Reich ein Bankgeschäft, eine Sparkasse, eine Lebensversicherungsgesellschaft oder eine Kreditgenossenschaft geben kann, ist der gesamte Verkehrsapparat der Post in den Dienst der fünften Kriegsanleihe gestellt worden. Postanstalten und Postagenturen gibt es fast überall, in der Stadt und auf dem Lande, so daß es keine Mühe macht, sich einen Postzeichnung s s c h e i n zu besorgen, um durch Beteiligung an der Kriegsanleihe dem Vaterlande und sich selbst zu dienen. Zudem wird in den Landbestellbezirken und in Orten bis zu 20 000 Einwohnern allen Personen, die als Zeichner in Frage kommen, der Zeichnungsschein ins Haus gebracht. Die Ausfertigung der Zeichnungsscheine ist so einfach, daß sie jedermann ohne weiteres fertigbringt. Man schreibt den Betrag der Kriegsanleihe auf, die man zeichnen will, fügt Name, Stand und Wohnung hinzu und gibt den so ausgefertigten Zeichnungsschein entweder am Schalter ab, oder steckt ihn (mit einem unfrankierten an die Post gerichteten Briefumschlag versehen) in den nächsten Briefkasten. Zweierlei ist bei der Postzeichnung zu beachten: 1. Die Post nimmt nur Zeichnungen auf die fünfprozentige Reichsanleihe an (Stücke, sowohl als auch Schuld buchein tragungen), nicht aber auf die T/aprozentigen Reichsschatzanweisungen. 2. Bei der Post muß der gezeichnete und zugeteilte Betrag der Kriegsanleihe spätestens am 18. Oktober bezahlt sein. Zulässig ist es vom 30. September ab, die Zahlung zu leisten, und zwar werden allen denen, die an diesem Tage das Geld abliefern, 5% Stückzinsen auf ein halbes Jahr, also 2Va%, vergütet, und dies aus dem Grunde, weil der Zinsenlauf der fünfprozentigen Reichsanleihe erst am 1. April 1917 beginnt. Wer nach dem 30. September bei der Post Zahlung leistet oder am letzten für die Postzeichnung vorgesehenen Zahlungstermin, also am 18. Oktober, erhält 162 Tage Zinsen 21U% vergütet. Hat jemand 100 Mk. Reichsanleihe gezeichnet und zugeteilt erhalten, so würde er mithin am 30. September 95.50 Mk. (den Zeichnungspreis von 98 Mk. gekürzt um 2.50 Mk.), am 18. Oktober 95.75 Mk. (den Zeichnungspreis gekürzt um 2.25 Mk.) einzuzahlen haben. Mit diesem Betrage hat der Postzeichner die Zahlkarte, die ihm durch die Post zugestellt wird, auszufüllen. Hat jemand 1000 Mk. gezeichnet, so müßte er 955 Mk. oder 957.50 Mk. bezahlen. Der Zeichnungspreis von 98 Mk. ermäßigt sich bei Schuldbucheintragungen um 20 Pfennig für 100 Mk., so daß, wenn jemand 100 Mk. zur Eintragung in das Schuldbuch gezeichnet hat, von ihm am 30. September (98 Mk. — 0.20 Mk. 2.50 Mk.) 95.30 Mk. oder am 18. Oktober 95.55 Mk. zu erlegen wären. Die Zeichnung auf die Schuldbucheintragungen ist allen denen dringend zu empfehlen, die das Geld, das sie für die Kriegsanleihe aufgewendet haben, nicht so bald wieder für andere Zwecke brauchen, mit anderen Worten die Kriegsanleihe längere Zeit, behalten wollen. Wer Reichsanleihe ins Reichsschuldbuch eintragen läßt, ist der Mühe enthoben, seinen Anleihebesitz an einer sicheren Stelle unterzubringen; die Zinsen werden ihm durch die Verwaltung des Reichsschuldbuches fortlaufend kostenlos überwiesen, und sollte er das Geld, das er in der Kriegsanleihe angelegt hat, flüssig machen müssen, so braucht er nur bei dem Reichsschuldbuch den Antrag zu stellen, ihm die Kriegsanleihestücke auszufertigen. Diese kann er durch jede Bank oder jedes Bankgeschäft verkaufen lassen. Vor dem 1. Oktober 1917 würde allerdings eine Ausfertigung von Anleihestücken nicht erfolgen, weil die Vergünstigung von 20 Pfennig für 100 Mk. auf Schuldbucheintragungen unter der Voraussetzung gewährt wird, daß die Anleihe mindestens bis zum 15. Oktober 1917 im Reichsschuldbuch eingetragen bleibt. Auf zur Zeichnung! B. Müllers Musikinstitut München Fraunhoferstr. 29 :: Telephon 24540 Inhaber: Bruno Müller, Konzertmeister a. D. Schüler von: Prof. Dr. Joseph Joachim, Prof. Dr. Carl Reineoke, Prof. Dr. Heinrich Bellermann und Hofoperndirektor Gustav Mahler. Unterricht in allen praktischen (Klavier, Violine, Orgel, Cello usw.) u. theoretischen Fächern (Harmonie, Kompositions- und Instrumentationslehre, Kontrapunkt, Fuge usw. einschließlich Musikwissenschaft) von den ersten Anfängen an bis zur künstlerischen Reife für Kinder und Erwachsene (Kinder werden vom 6. Lebensjahre an aufgenommen) Prüfung, Auskunft und Einschreibung kostenlos!