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Das jüdische Echo · 1916-09-15 · 37 (15.9.1916) · p. Seite 334

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
37 (15.9.1916)
Date
1916-09-15
Page
Seite 334 (sequence 4)
Language
German
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334 Das Jüdische Echo Nr. 37 rielle; die Ostjudenfrage ist daher zunächst eine wirtschaftliche und sozial-politische, erst dann eine kulturpolitische“.! Die gemeinsame Lösung aller nationalen und religiösen Richtungen im Osten müßte lauten: „Emanzipation ,und wirtschaftliche Hebung ohne Assimilation“. Die Ostjuden verlangen in erster Linie „Brot und Gerechtigkeit“, „ein menschenwürdiges Dasein“. „Können sie das erlangen auch ohne Veränderung ihres Wohnsitzes und ihrer Kultur, — ohne Gefährdung der Religion — dann.freilich desto lieber“. Nach dieser Abschweifung kehrt Feuchtwanger im nächsten Kapitel über „praktische Jude npol.it ik“ zu seiner theoretischen Darlegung zurück.?Er bekennt als das Ergebnis seiner Untersuchung: Die wissenschaftliche Judenfrage („Was ist der Jude, wie wirkt er?“) ist bislang ungelöst. Daher konnte notwendigerweise auch die politische Judenfrage („Was soll der Jude sein, wie soll er wirken?“) bisher nicht gelöst worden. Vielleicht gibt es überhaupt keine Lösung. Dies scheint sogar die Überzeugung des Verfassers zu sein. Aber auch solange eine Lösung „der Judenfrage“ nicht gefunden ist, heischen „die Judenfragen“ des Alltags, wie sie an jeden von uns ununterbrochen herantreten, eine Antwort. Fragen des persönlichen Lebens (Namengebung, Heirat), des wirtschaftlichen, des gesellschaftlichen Lebens, der politischen Betätigung sind für den Juden — und vielfach auch für den Nichtjuden — davon abhängig, wie er sich subjektiv zu der aus der „Verquickung' des Jüdischen und des Nichtjüdischen“ erwachsenen Judenfrage stellt. Der Verfasser gesteht, daß hier das subjektive Ermessen vorwiegend entscheiden wird, daß eine „feste Formel“ hier nicht gegeben werden kann und die Opportunität und das Bedürfnis des Tages vielfach den Ausschlag geben. Die Anweisung, die der Verfasser für die praktische Lösung der Judenfrage dem Einzelnen in die Hand gibt, lautet: „praktische Assimilationskunst treiben“. „Nicht trennen, was zusammen ist und zusammen will; aber auch nicht künstlich zusammenschmelzen, was eigenartig weiterleben will und kann“. Die Assimilationskunst soll aber — hiergegen verwahrt sich der Verfasser, einen naheliegenden Einwand zurückweisend — keineswegs als jüdische! Weltanschauung empfohlen werden. Diese sucht (nach Feuchtwanger) überhaupt nicht die Lösung des Judenproblemes, sondern stellt die Frage nach der Möglichkeit und nach der Wünschbarkeit der Erhaltung des Judentums. r- Auch für die jüdische Weltanschauung muß die Wissenschaft das Material liefern, damit die „Antwort1,1, die diese dem Fragenden zu geben hat, der Willkür entzogen wird. 7 Die Judenfrage ist für die Menschen nur deshalb ein „quälendes Rätsel“, „weil sie sich mit der Lösung von Unlöslichem und Unlösbaren abquälen,■ weil sie von der Verquickung zu wenig wissen“. Dies ist die subjektive Judenfrage, Sie ist nicht in den Tatsachen begründet, sondern in der . Art und Weise, wie die Menschen die Tatsachen auffassen. Diese subjektive Judenfirage aber kann gelöst werden von der WisseriSchaft“. est. (Schluß folgt.) Die neue Kriegsanleihe. Vorteilhafte Einzahlungsbedingungen. Wann ist die gezeichnete Kriegsanleihe zu bezahlen? Auf diese Frage hat die von uns veröffentlichte Zeichnungsaufforderung bereits Auskunft gegeben. Es dürfte indes von Interesse sein, zu zeigen, wie sehr bei den festgesetzten Zahlungsterminen auf die Interessen und Wünsche des Zeichners Bedacht genommen ist. Zunächst sollen alle Jdie, die schon jetzt über flüssige Mittel verfügen oder bis zum Ablauf des Monats September die erforderlichen Gelder flüssig machen und sofort in den Genuß der hohen Zinsen treten wollen, bereits am 30. September die Möglichkeit haben, Vollzahlung zu leisten. In diesem Falle würde jemand, der z. B. 1000 M. 5(f ige Reichsanleihe gezeichnet hat, die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis zum 31. März 1917 sofort mit 272% vergütet erhalten, also nur (980 M. abzüglich 25 M.) 955 M., für Schuldbuchzeichnungen 953 M., aufzubringen haben. Wer im September noch keine freien Mittel hat, wohl aber alsbald nach dem Vierteljahrswechsel Geld einnimmt, ist in der Lage, an jedem beliebigem Tage sein Geld zinstragend anzulegen, d. h. zur Einzahlung auf die Kriegsanleihe zu benutzen. Erster Pflichtzahlungstermin — für die Zeichnungen bei der Post gelten besondere Bestimmungen — ist der 18. Oktober; an diesem Jage müssen 30% des dem Zeichner zugeteilten Betrages an Kriegsanleihe bezahlt werden, wobei Voraussetzung ist, daß die Summe des fällig gewordenen Teilbetrages wenigstens 100 M. ergibt. Infolge dieses Vorbehaltes beginnt bei ganz kleinen Zeichnungen die Einzahlungspflicht nicht schon am 18. Oktober, sondern an einem der späteren Termine, die folgendermaßen festgesetzt sind: 20% des zugeteilten Betrages am 24. November dieses Jahres, 25% am 9. Januar 1917 und 25% am 6. Februar 1917. Hat jemand z. B. 100 Mark Kriegsanleihe gezeichnet und zugeteilt erhalten, so sind diese 100 M. am 6. Februar 1917 zu bezahlen. Bei einer Zeichnung auf 200 M. Kriegsanleihe sind je 100 M. am 24. November 1916 und am 6. Februar 1917 zu bezahlen. Bei einer Zeichnung auf 300 M. Kriegsanleihe sind zu bezahlen: 100 M. am 24. November dieses Jahres, 100 M. am 9. Januar und 100 M. am 6. Februar nächsten Jahres. Wer hingegen z. B. 2000 M. Kriegsanleihe zugeteilt erhalten hat, muß 600 M. Kriegsanleihe am 18. Oktober, 400 M. am 24. November und je ,500 M. Kriegsanleihe am 9. Januar und 6. Februar nächsten Jahres bezahlen. Bemerkenswert ist, daß der Monat Dezember überhaupt keinein P f 1 i c h t Zahlungstermin enthält, und zwar mit Rücksicht darauf, daß der Jahreswechsel an und für sich die Bereitstellung größerer Mittel erforderlich zu machen pflegt. Ebenso wie schon vor dem ersten Zahlungstermin die Vollzahlung geleistet werden kann, ist es zulässig, Teilzahlung vor dem Pflichtzahlungstermin vorzunehmen, jedoch immer nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwertes der Anleihe. Bei sämtlichen Einzahlungen auf die 5% ige Reich san leih e werden, wie schon oben erwähnt, 5% Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens vom 30. September 1916 ab, zugunsten des Zeichners verrechnet. Das erklärt sich daraus, daß der Zinsenlauf der 5%igen Reichsanleihe erst am 1. April 1917 beginnt, wäh-

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