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Das jüdische Echo · 1916-09-08 · 36 (8.9.1916) · p. Seite 325

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
36 (8.9.1916)
Date
1916-09-08
Page
Seite 325 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 36 325 Das Jüdische Echo £)ie SriegsonteiOe ifl Oie Baffe Oer iOaOeimgeOtießenen! besondere Zustimmung des Parlaments, welcher Weg durch seine Langwierigkeit und Kostspieligkeit fast unmöglich ist. Sie dürfen keine öffentlichen Ämter bekleiden, sind ausgeschlossen vom Staatsdienst in Stadt und Land, sind jeden Wahlrechtes beraubt. Sie haben die Pflicht, beim Militär drei Jahre als Soldaten zu dienen, sind aber von jedem militärischen Avancement ausgeschlossen. In den Dörfern haben die Juden kein Wohnrecht. Sie dürfen sich mit Feld- und Landarbeit nicht beschäftigen, sind überhaupt von jeder Agrikultur ausgeschlossen. Juden dürfen keine Rechtsanwälte sein, rumänischen Rechtsanwälten ist es verboten, jüdische Assistenten zu haltern Ein Jude darf nicht den Beruf eines Pharmazeuten ausiiben. Nur in ganz geringem Prozentsatz sind Juden als Apothekergehilfen zugelassen. In keinem Direktorium einer Aktiengesellschaft dürfen Juden die Mehrheit bilden. Rumänische Schiffe, die unter rumänischer Flagge fahren, dürfen keine jüdischen Offiziere haben. Unter der Mannschaft darf sich nicht mehr als ein Drittel Juden befinden. Juden dürfen sich nicht als Import-Agenten betätigen. Handels- Gilden und Vereinigungen dürfen Juden nicht als Mitglieder aufnehmen. Fabriken jüdischer Eigentümer oder solche Fabriken, die von Juden verwaltet werden, müssen mindestens den dritten Teil ihrer Arbeit an Rumänen abgeben. Juden ist es verboten, sich mit dem Handel oder der Produktion von geistigen Getränken zu beschäftigen. Öffentliche Arbeiten müssen an Rumänen abgegeben werden, selbst wenn sie fünf Prozent mehr als der jüdische Konkurrent verlangen. Um Schulbildung zu bekommen, müssen die Juden eine besondere Bildungssteuer zahlen. Juden, die bei der Regierung unbeliebt sind, können über Nacht ausgewiesen werden. Kranke Juden dürfen in einem Staats-Hospitz, falls man den Platz für einen Rumänen braucht, nicht aufgenommen werden. Ein Jude darf nicht verantwortlicher Redakteur einer Zeitung sein. Schulen, die von Juden gegründet und erhalten werden, müssen eine bestimmte Zahl rumänischer Lehrer anstellen, die von speziellen Geldern, die bei den Juden gesammelt werden, bezahlt werden. Das alles sind nur einzelne Zitate von grausamen und herzlosen Gesetzen, die in den letzten 40 Jahren speziell dazu geschaffen wurden, um das jüdische Leben in Rumänien zu verkrüppeln und zu schädigen. Diese Gesetze werden manchmal etwas strenger, manchmal etwas milder angewendet. Sie machen aber das Leben der Juden in Rumänien unmöglich. Im Jahre 1878 (Berliner Kongreß) wußten die europäischen Mächte wohl, unter welchen Verhältnissen die Juden in Rumänien leben müssen. Die Mächte verlangten daher von Rumänien die Garantie, die Emanzipation der Juden gewissenhaft und ehrlich durchzuführen. Nur unter Durchführung dieses Punktes ist die rumänische Unabhängigkeit anerkannt worden. Rumänien hat damals die Gleichberechtigung der Juden anerkannt und dies durch ihre Repräsentanten Bratianu und Kogolnitschanu unterzeichnen lassen. Der Artikel 44 besagt in kurzen Worten, daß die Zugehörigkeit zu ■ irgend einer Religion kein Grund sein darf, um einem Einwohner Rumäniens die volle bürgerliche Gleichberechtigung zu verweigern. Um diesen Punkt durchzuführen, war es notwendig, eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Bei dieser Änderung hat aber die rumänische Regierung einen Punkt hineingestellt, der ein Schandfleck für Rumänien bleiben wird, weil es einen Trick darstellt, um ein vor der ganzen Wfelt gegebenes Versprechen einer Nation gewissenlos zu brechien. Die rumänische Regierung hat nämlich folgendes Amendement hinzugefügt: „In Rumänien lebende Ausländer, die sich unter keinem ausländischen Schutz befinden (damit sind die Juden gemeint), können durch ein Gesuch an das Parlament ihre Naturalisation erlangen. Das IWrlament wird das Recht haben, die Naturalisation in solchen Fällen zu gewähren, in denen sie es für richtig anerkennt. Es versteht sich von selbst, daß die Naturalisierten alle Bürgerrechte bekommen. Aber anstatt die Judenmasse als naturalisiert zu erklären, wie es der Berliner Kongreß verlangt hat, hat die rumänische Regierung beschlossen, ihre Juden einzelweise zu naturalisieren. Die Folge dieser ehrlosen Politik war, daß im Laufe der letzten 35 Jahre nur einige hundert Juden emanzipiert wurden, während mehr als eine Viertel Million Juden heute noch als Fremde im Lande betrachtet werden. Das Schlimmste an diesem Akte war, daß, während vor dem Berliner Kongreß die Juden als rumänische Untertanen angestehen wurden und sich unter dem Schutz der rumänischen Regierung befanden, sie durch dieses Amendement plötzlich als in Rumänien lebende Ausländer ohne ausländischen Schutz erklärt wurde. Große Massen von Juden, die seit Generationen in Rumänien leben, ihre Militär- und alle anderen staatlichen Pflichten erfüllen, sind eines schönen Tages schutzlose Ausländer geworden. Diese Tatsache wird eine der Schandtaten bleiben, die jeder Gerechtigkeit und jeder Gesetzlichkeit Hohn spricht. Sie wird ein Schandfleck bleiben, bis Europa ihn schließlich erkennen und diesem Zustande ein Ende machen wird. Ich appelliere an die ganze zivilisierte Menschheit, ich protestiere gegen Rumänien! B. Müllers Musikinstitut München Fraunhoferstr. 29 :: Telephon 24540 Inhaber: Bruno Müller, Konzertmeister a. D. Schüler von: Prof. Dr. Joseph Joachim, Prof. Dr. Carl Reineoke, Prof. Dr. Heinrich Bellermann und Hofoperndirektor Gustav Mahler. Unterricht in allen praktischen (Klavier, Violine, Orgel, Cello usw.) u. theoretischen Fächern (Harmonie, Kompositions- und Instrumentationslehre, Kontrapunkt, Fuge usw. einschließlich Musikwissenschaft) von den ersten Anfängen an bis zur künstlerischen Reife für Kinder und Erwachsene (Kinder werden vom 6. Lebensjahre an aufgenommen) Prüfung, Auskunft und Einschreibung kostenlos!

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