Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- 31 (4.8.1916)
- Date
- 1916-08-04
- Page
- Seite 284 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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284 Das Jüdische Echo nationalen Interesse diktiert sind, wird der Welt als eine organisierte Gruppe gegenübertreten, die einerseits Anspruch auf Beachtung hat, andererseits die Möglichkeit besitzt, Garantien für die Ausführung ihrer Pläne und für den zweckmäßigen Gebrauch der ihr eingeräumten Vorrechte zu geben. Den amerikanischen Juden soll der Kongreß beweisen, daß das Judentum der Vereinigten Staaten mündig geworden ist, sich nicht länger von einzelnen Persönlichkeiten bevormunden lassen braucht und daß es — dank seines Vorrechtes, als gewaltige jüdische Masse in einem freien Lande zu leben, das der Erhaltung seiner völkischen Kräfte keinen Widerstand entgegensetzt — befähigt und berechtigt ist, für die Rechte des gesamten jüdischen Volkes in den verschiedenen Ländern einzutreten. Dem Alljudentum soll der Kongreß nicht nur den Glauben und das Vertrauen geben, daß ein nationaler Zusammenschluß der Judenheit aller Länder (wie er von den Nationaljuden schon lange erstrebt wurde) möglich ist, sondern er soll ihm beweisen, daß an einer Stelle der Welt die Plattform schon erbaut worden ist, von der herab die Forderungen des jüdischen Volkes verkündet und ihre Erfüllung erkämpft werden sollen. Dem jüdischen Volke soll das Vertrauen auf die Möglichkeit seiner politischen Erlösung zurückgegeben werden. Es soll ferner auf diesem Kongreß der Weg bezeichnet werden, wie diese Erlösung zu erringen ist. Durch Beschlüsse über die Forderungen, die man beim Friedensschluß zu stellen haben wird (bei denen hoffentlich das amerikanische Judentum sich nicht nur auf seine eigenen Wünsche und Anschauungen stützen, sondern vor deren Formulierung es sich sicherlich über die Wünsche und Anschauungen derjenigen Teile der ausländischen Judenheit, die es vertreten will, genau unterrichten wird), wird der erste Schritt zur wirklichen Lösung der politischen Judenfrage, besonders der Judenfrage in den Ländern des Ostens getan werden. Der jüdische Kongreß wird der Beginn einer Aktion auf dem künftigen Friedenskongreß sein. Seinen erstgenannten Zweck: die Erhebung des amerikanischen Judentums zu einer Macht, wird der Kongreß zweifellos erreichen. Zwar ist es durchaus möglich, daß die Einigung zwischen der Masse des Volkes und den im American Jewish Comittee vereinigten, bisher führenden Persönlichkeiten sich vor dem Zeitpunkt des Kongresses nicht mehr erzielen lassen und der Kongreß daher ohne die Teilnahme der genannten Körperschaft stattfinden wird. Daß aber — wenn nicht bis zum Kongreß, so doch früher oder später nach dem Kongreß — die bisherigen Führer der amerikanisch-jüdischen Massen die Notwendigkeit elinsehen werden, sich dem Willen des Volkes zu fügen und Schulter an Schulter mit den vom Volke gewählten Führern zu kämpfen, darüber kann kein Zweifel bestehen. Tuen sie es nicht, weigern sie sich weiter, den Kongreß als Volksparlament anzuerkennen, so werden sie sich jegliches Vertrauen der Massen verscherzen und sich aus der jüdisch-politischen und jüdisch-sozialen Arbeit vollständig ausgeschaltet sehen. kiir die Bedeutung, die der Kongreß für das amerikanische Judentum haben wird, ist der Zeitpunkt der Verständigung zwischen den sich jetzt bekämpfenden Elementen, wie gesagt, nebensächlich. Wichtiger erscheint er im Hinblick auf die Aufgaben, die der Kongreß der Gesarntjudenheit Nr. Bl gegenüber erfüllen soll. Auf das Ausland wird der Kongreß natürlich einen viel tieferen Eindruck machen, wenn auf ihm das g e s am te amerikanische Judentum zu einer Einheit verbunden ist. Dann wird man wirklich an die Möglichkeit des nationalen Zusammenschlusses und die Stoßkraft der Organisation glauben können. Aber auch von einem anderen Gesichtspunkte aus scheint es sehr wünschenswert, daß die Einigung vor dem Kongreß zustande kommt: die auf, zustellenden Forderungen und zu fassenden Be-* Schlüsse müssen sich auf das Bewußtsein stützen, daß die amerikanische Judenheit die Macht hat, ihre Forderungen und Pläne durchzusetzen, nötigenfalls zu erzwingen. Es darf, wie einer der Führer in der Kongreßbewegung sagte, nie wieder etwas ähnliches eintreten, wie das was sich in Rumänien zugetragen hat, wo man unter völliger Nichtachtung der auf dem Berliner Kongreß von 1878 erhobenen Forderung der Gleichstellung der Juden einfach weiter mit den Juden schaltete und waltete, wie es einem gefiel. Das amerikanische Judentum muß die praktische Ausführung derartiger Beschlüsse künftig in der Praxis durchsetzen können. Dafür ist es freilich wünschenswert, daß die Männer, die große Mittel und — wenn sie nur wollen — einen starken Einfluß auf die Staatsregierung besitzen, sich nicht abseits stellen, sondern ihre Mittel und ihren Einfluß sozusagen als Bürgschaftsfonds zur Verfügung stellen. Man wird auf dem Kongreß mit viel mehr Sicherheit Forderungen formulieren können, wenn man auf die Mitwirkung der „Notablen“ zählen darf. Die Frage, ob die Männer des American Jewish Comittees genügend Größe, aber auch genügend Klugheit besitzen, sich schon vor dem Kongreß dem Volke anzuschließen, ist nicht unwesentlich für die Beantwortung jener anderen Frage, ob dieser Kongreß neben seinem hohen demonstrativen, einen ebenso hohen praktischen Wert für das Gesamtjudientum haben wird. Eine Tatsache besteht, die eine ziemlich große Gewähr für das Gelingen der Einigung gibt: an der Spitze der Kongreßbewegung steht Louis D. B r a n d e i s , ein Mann von hohem politischen Ansehen, der den Kreisen des American Jewish Comittee persönlich nahesteht. Daß dieser Mann mit Eifer für die um den Kongreßgedanken sich gruppierende Bewegung zur Nationalisierung des amerikanischen Judentums eintritt, dürfte seine Freunde davon überzeugen, daß es nur eine Wahl gibt: entweder in dieser nationalen Welle mitzuschwimmen oder von ihr früher oder später verschlungen zu werden. H. H.C. Vorarbeiten zum amerikanischjüdischen Kongreß. Der vorbereitende Ausschuß des Kongreßbüros hat einen Arbeitsplan für die Veranstalter des Kongresses ausgearbeitet. Diesem Arbeitsplan zun* iuiS0^ •)'S z 1,111 Datum des Kongresses folgendes Material zusammengetragen werden: Rußland. L Geschichtlicher Überblick über die Ansiedir Jlldcn in Kußland. 2. Überblick über die r enthebe Lage der Juden von der frühesten Peloüe bis zur Regierung Alexanders II. 3. Ausa"! ,1Tlesps,etze einschließlich der Bestimmung des Ansiedlungsrayons, der Maigesetze und weiteren er ugungen bis Juli 1914. 4. Ausnahmebestimmungen seitens der Kreis-, Stadt- und Polizei-