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Das jüdische Echo · 1916-07-14 · 28 (14.7.1916) · p. Seite 259

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
28 (14.7.1916)
Date
1916-07-14
Page
Seite 259 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 28 Das Jüdische Echo ‘259 Der Verlag Georg Müller .München, pflegte früher Wert auf literarischen Geschmack zu legen. Jetzt begnügt er sich damit, auf die Instinkte der Leser von Hintertreppenromanen zu spekulieren. Und diese Leser werden tief enttäuscht sein, wenn sie dann in dem Buche eine solche Fülle anständiger Kleinstädter und tugendsamer Jünglinge und Jungfrauen aus dem polnischen Ghetto finden.— Jüdische Lehrkräfte für die Dauer des Krieges. Eine jüdische Lehrerin, die sich kürzlich an die Breslauer Schuldeputation mit der Bitte um Beschäftigung gewandt hat, hat von ihr die folgende Antwort erhalten: „Breslau, den 12. Mai 1916. Wir haben Sie in die Liste der Vertreterinnen aufgenommen, bemerken jedoch, daß nach eiinem Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten jüdische Lehrkräfte zur vorübergehenden Vertretung christlicher Lehrer und Lehrerinnen nur ausnahmsweise für die Dauer des Krieges herangezogen werden dürfen, wenn eine andere geeignete Vertretung nicht vorhanden ist. Die Schuldeputation. Beglaubigt: Thielsch, Ratssekretär.“ Die Berliner und die Charlottenburger Schuldeputation hatten das Gesuch mit dem einfachen Bemerken abgelehnt, daß der „Bedarf an jüdischen Lehrkräften gedeckt“ sei. Diese Haltung ist insofern ganz korrekt, als sie sich auf einen tatsächlich ergangenen ministeriellen Erlaß stützt. Es fragt sich aber, ob es nicht allerhöchste Zeit ist, dieses Gesetz aufzuheben. Da man Tausenden jüdischer Soldaten das Recht gibt, für Deutschland ihr Blut zu vergießen, dürfte man wohl auch endlich ihren Schwestern das Recht einräumen, Volksschulkindern das Lesen und Schreiben beizubringen. Welt-Echo schreibt der Reichskanzler: „Nach Benehmen mit dem Verwaltungschef bei dem Gouvernement Warschau teile ich Euer Hochwohlgeboren mit, daß diie vorgetragenen Beschwerden geprüft worden sind und daß, wie sich dabei ergeben hat, die Schaffung einer Konkurrenz von Schneidern aus Lodz gegenüber hiesigen deutschen Handwerksmeistern weder beabsichtigt war, noch tatsächlich herbeigeführt worden ist. Im übrigen ist die Zulassung von ausländischen Arbeitern während des Krieges in der Weise geregelt, daß sie im wesentlichen von den Militärbefehlshabern abhängt. Von diesen sind einheitliche, auch durch die Tagespresse bekannt gewordene Anordnungen für das gesamte Deutsche Reich getroffen, durch die im einzelnen festgesetzt worden ist, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeiter nach Deutschland übergeführt und dort beschäftigt werden können. Bei dem Erlaß dieser Bestimmungen ist in erster Linie der Gedanke leitend gewesen, daß die Zulassung ausländischer Arbeiter, namentlich von solchen aus besetzten Gebietsteilen Russisch-Polens nur in dem Umfang erfolgen darf, in dem sie zur Beseitigung eines vorhandenen Arbeitermangels unbedingt geboten ist. Diese Ausländer stehen während ihres Aufenthalts im Inland unter dauernder Aufsicht und dürfen auch nur mit Einwilligung der Behörden ihre Arbeitsstelle und ihren Wohnort verlassen. Bei der Handhabung der erlassenen Bestimmungen durch die Behörden finden nicht nur die militärischen, sondern auch die .allgemeinen Volksinteressen sachgemäße Beachtung, und es ist gegen den Zuzug oder das Verbleiben unerwünschter Elemente ausreichende Vorsorge getroffen.“ Einführung des Oberrabbiners in Straßiburg. Am 9. Juli fand in der Konsistorial-Synagoge zu Straßburg i. E. die Einführung des neuen Oberrabbiners Dr. Emil L e v y statt. Ein Vertreter des Statthalters sowie die Spitzen der Militär- und Zivilbehörden waren dazu erschienen; ebenso der Präsident der Augsburger Konfession und der reformierten Kirche. Vom Bischof Dr. Fritzen war ein herzliches Glückwunschschreiben eingelaufen. Rohfett für rituelle Haushaltungen. Der Reichskanzler hat in einer unterm 16. April d. J. an die Landes-Zentralbehörden gerichteten Verfügung auf Antrag der Fr. Ver. f. d. Interessen d. orthodoxen Judentums genehmigt, daß unter bestimmten Bedingungen je nach dem örtlichen Bedürfnis ein Teil der rituell brauchbaren Rohfette von der Beschlagnahme in den Schlachthäusern freibleiben und den rituellen Haushaltungen zugeführt werden soll. Die Anträge auf Freigabe des Rohfettes haben in allen Fällen von den jüdischen Gemeinden auszugehen, wobei auch das örtliche Bedürfnis in jedem einzelnen Falle nachzuweisen ist. Die Anträge sind in Preußen an die Regierungs-Präsidenten, in Württemberg an die Fleisch-Versorgungsstelle zu Stuttgart, in Baden an die Kommunen, in Hessen an die Kreisämter in Elsaß-Lothringen an das Ministerium für Landwirtschaft, in Oldenburg an das Ministerium des Innern zu richten. Einwanderung jüdischer Handwerker. Der antisemitische Reichstagsabgeordnete Dr. Werner (Gießen) erhielt eine Antwort vom Reichskanzler zu seiner Eingabe wegen der Frage der Übersiedlung jüdischer Handwerker aus Lodz. Darin Die ostjüdische Schulfrage. Das Exekutivkomitee der Zionisten Österreichs hat die folgenden Beschlüsse gefaßt: 1 Wir verlangen für die Juden Russisch-Polens die Schulautonomie, das Recht, ihre Schulen einzurichten und zu leiten. 2. Wir verlangen, daß dem Hebräischen und ebenso dem. Jidischen, der Umgangssprache von 90% der Juden Russisch-Polens, die gebiihren- Josefine Marti Sendlingerstraße 52 Damen-Moden- Atelier nur erstklassige Ausführung Kostüme, Sport-, Reit- und Gesellschafts - Kleider Kriegspreise

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