Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1916-05-19 · 20 (19.5.1916) · p. Seite 183

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
20 (19.5.1916)
Date
1916-05-19
Page
Seite 183 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9072829-9102942-9119188--00849-9073675
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 20 Das Jüdische Echo 183 Wenn unsere Feldgrauen einst in die Heimat zurückkehren werden, werden sie wegen verschiedener Dinge Rechenschaft zu fordern habenwir sind nicht im Zweifel darüber, daß die bejammernswerte Schwäche unserer städtischen Verwaltung im vorliegenden Falb gleichfalls zu sehr ernsten Fragen Veranlassung geoer, wird.“ Über den Vorgang des Schächtens und die Qualen, die es — im Vergleich zu anderen Tötungsarten — den Tieren bereitet, haben wir eine sachverständige Persönlichkeit befragt, die uns die untenstehenden Ausführungen übergab. Was die zweite prinzipielle Frage des Aufsatzes im „Bayer. Volksfreund“ betrifft, 1 ümlich ob — abgesehen von der angeblichen Notwendigkeit eines Tierschutzes — das Schächten rieht aus sozialen Gründen, nämlich im Interesse der Herstellung billiger Kriegswurst, verboten werden müßte, so ist hierzu folgendes zu bemerken: Der Magistrat ist bei seinen Entschlüssen zweifellos von der sehr richtigen Auffassung ausgegangen, daß man es, um ein paar Hundert Kriegswürste mehr herzustellen (um größere Mengen Iv-mdelt es sich keinesfalls) nicht einem Teile der Bevölkerung unmöglich machen könne, überhaupt Fleisch zu genießen, besonders jetzt, zu Kriegszeiten, in denen von auswärts kein Ersatz beschafft werden kann. Der rituelle Teil der bayerischen Juden betrachtet es wahrlich nicht als ein „Privileg“, Schächten zu dürfen, sondern als eine religiöse Pflicht. Denn sicherlich ist es leichter und bequemer, jede Art von Fleisch zu essen, die man erhalten kann, als nur das nach rituellen Vorschriften behandelte. Im Übrigen ist es durchaus nicht so, daß das Blut geschachteter Tiere für die weitere Verwendung als Nahrungsmittel gänzlich verloren geht. Durch geeignete Maßnahmen läßt sich zum Mindesten der größere Teil desselben für die Zwecke der Volksernährung brauchbar erhalten. Es kann also nie und nimmermehr davon gesprochen werden, daß durch das rituelle Schächten eine irgendwie nennenswerte Beeinträchtigung der gesamten Volksernährung herbeigeführt wird. Wer diese Behauptung trotzdem aufstellt und sie gar, wie der „Volksfreund“ mit einer deutlichen Drohung verknüpft, beweist damit, daß ihn bei seinem Vorgehen nicht rein sachliche Beweggründe leiten. Dem inneren Frieden dient ein solcher Aufsatz jedenfalls nicht. — * * * Wie geht das Schächten vor sich? Nachdem das Tier in geeignete Lage gebracht worden, wird von einem eigens zum Schächten vorgebildeten und autorisierten Schächter der Halsschnitt ausgeführt, und zwar muß der Schnitt mit haarscharfem Messer so gemacht werden, daß Luftröhre, Speiseröhre und die beiden großen Schlagadern, die aus der Aorta das Blut zum Kopfe führen, mit einem Zuge durchschnitten werden. In großem Strom stürzt das But aus den großen Gefäßen, das Tier ist fast bewustlos durch die im Augenblick eintretende Blutleere des Gehirns. In 2—7 Minuten höchstens tritt Ohnmacht und völlige Bewußtlosigkeit ein. Zuckungen können dabei natürlich noch längere Zeit anhalten; das sind aber Reflexe, die mit dem Großgehirn, dem. Sitz des Bewußtseins, nichts zu tun haben. Der Schnitt mit dem haarscharfen Messer kann kaum als Schmerz empfunden werden. Es ist ja eine allbekannte latsache, daß ein Schnitt mit feinem Messer meist gar kein Schmerzgefühl erweckt und dem Verletzten erst zum Bewußtsein kommt, wenn er durch das Bluten auf die Verwundung aufmerksam wird. Der Schächtschnitt könnte darum als Schmerz dem Tiere wohl auch erst nach einigen Sekunden bewußt werden, zu einer Zeit also, wo meist schon jedes Gefühl aufgehört hat. Vor uns liegt ein umfangreiches Heft von Gutachten über das Schächten aus dem Jahre 1908. Es sind darin 147 Gutachten zusammengestellt von bedeutendsten Universitätsprofessoren der Anatomie und Hygiene, von Direktoren und Professoren tierärztlicher Hochschulen, von Veterinären, Schlachthofdirektoren und Schlachthoftierärzten. Unter den Münchener Gutachtern befinden sich die Professoren Gruber, Bollinger, Riickert,Voit, ferner die Schlachthofdirektoren M a g i n und Opel, der Obertierarzt M o e 11 e r u. a. m. Sie alle sprachen sich dahin aus, daß das Schächten eine humane, den modernsten Schlachtmethoden durchaus gleichwertige Tötungsart ist. Bleibt noch die Vorbereitung zum Schächten: das Fesseln und Niederlegen. Auch darüber bestehen schon im ältesten Religionsgesetz Bestimmungen. Wenn das Tier durch rohes und gewaltsames Werfen irgend eine Verletzung oder einen Bruch erleidet, ist es für den Genuß verboten. Es liegt also im eigensten Interesse des Metzgers — dieser besorgt die Vorbeitung, nicht der Schächter — schonend vorzugehen. Es gibt längst sehr gute Legeapparate und Kopfhalter, die in größeren Betrieben wohl überall eingeführt sind. (In kleineren Orten ist es meist üblich die Tiere auf Matrazen umzulegen.) Wenn Rohheiten von Metzgerlehrlingen ausgehen, wie ein jüngst in den „Süddeutsch. Monatsheften“ erschienener Bericht „Im Münchener Schlachthaus“ angibt, so muß unbedingt Abhilfe geschaffen wer-* den. Allerdings sind manche der dort wiedergegebenen Aufzeichnungen zwar gut gemeint, aber absolut irreführend. Wenn der Berichterstatter z. B. notiert: „Ausbluten 7—12 Minuten. Bei fortwährenden Zuckungen“, so muß das ganz falsche Vorstellungen erwecken über die Schmerzen, die das Tier auszuhalten hat. Über das Wesen der Zuckungen als bloße „Reflexe“ war schon oben die Rede, und die Ausblutzeit des ganzen Körpers ist natürlich eine viel längere, als die des Gehirns, die allein für das Bewußtsein in Betracht kommt. Auch alle Angaben über die „sichtliche Todesangst“ und Sätze, wie „der Ausdruck der Augen zeigt den höchsten Grad des Leidens“, müssen doch mehr als subjektive Eindrücke eines Laienbeobachters und nicht als objektive Tatsachenfeststellung erscheinen, wenn wir sie mit dem Gutachten erster wissenschaftlicher Autoritäten vergleichen, wie z. B. dem eines unserer bedeutendsten deutschen Physiologen Prof. R. du Bois-Reymond, der darüber folgendes sagt: „Was Josefine Marti Sendlingerstraße 52 Damen-Moden- Atelier nur erstklassige Ausführung Kostüme, Sport-, Reit- und Gesellschafts - Kleider Kriegspreise I 1

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.