Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1916-04-07 · 14 (7.4.1916) · p. Seite 123

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
14 (7.4.1916)
Date
1916-04-07
Page
Seite 123 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9102942-9119174--00783-9073609
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 14 Das Jüdische Echo 12B Juden sich gegenseitig wirtschaftlich und kulturell die Existenzbedingungen abgruben. All diesen inneren Reibungsflächen und Gegensätzen habe der Weltkrieg ein vorläufiges Ende beschieden, weil mit dem Zusammenbruch der russischen Herrschaft in Polen die Führer der russophilen Partei aus Polen flüchten mußten. Die inneren Sympathien, die die zurückgebliebenen Juden den anrückenden deutschen Heeren zuwendeten, seien leider von furchtbar traurigen Folgen für jenen Teil ihrer Glaubensgenossen begleitet gewesen, die sich noch hinter der russischen Front unter der Herrschaft der russischen Soldateska befanden. Die Leiden und Verfolgungen, die unter der Beschuldigung, daß die Juden es insgeheim mit den Deutschen hielten und die angeblich russischen Stellungen den deutschen Heeren verrieten, gegen diesen unglücklichen Teil unserer Glaubensgenossen in Szene gesetzt wurden, haben nach glaubhaften Berichten jener, die dieser Hölle rechtzeitig entronnen sind, alles bisher von der russischen Regierungspolitik auf dem Gebiete der Progrome und Verfolgungen Geleistete in den Schatten gestellt. Man brauche nur die Dumarede des Vertreters von Kowno, des Abgeordneten Friedmann, im Juli vorigen Jahres nachzulesen, um sich einen Begriff von den scheußlichen Verbrechen zu machen, die im Frühjahr und Sommer 1915 von den russischen Zivil¬ und Militärbehörden an den polnischen Juden begangen wurden. Der Redner schilderte alsdann die Eindrücke, die er gelegentlich einer im Oktober vorigen Jahres gemeinsam mit einigen Freunden zum Studium dieser Frage nach Warschau unternommenen Reise, hinsichtlich der gegenwärtigen Lage der polnischen Juden gewonnen habe und verwies darauf, daß, solange das Wirtschaftsleben in Polen durch den Mangel an Rohstoffen nicht wieder in Gang gebracht werde, die deutschen Juden verpflichtet seien, das dort herrschende Elend durch reiche Spenden zu lindern. Auf der andern Seite habe er sich überzeugt, daß die deutschen Verwaltungsbehörden alles aufbieten, um die jüdische Bevölkerung in ihrem Vertrauen auf eine gerechte Behandlung seitens der deutschen Behörden und auf den Schutz der ihnen zugesagten Gewissensfreiheit in allen religiösen Fragen zu stärken. Der Redner erörterte dies an einzelnen Beispielen, insbesondere an der jetzt in die Wege geleiteten Reorganisation der jüdischen Chederschulen, wobei er dem Referenten für die jüdischen Kirchen- und Schulangelegenheiten bei der Zivilverwaltung in Warschau, dem bekannten Reichstagsabgeordneten Dr. Haas, Karlsruhe, besonderen Dank und warme Anerkennung für seine wohlwollende Berücksichtigung der bei der Lösung dieser Frage in Betracht kommenden religiösen Imponderabilien aussprach. Der Schlußteil des Vortrages galt einem Ausblick in die Zukunft, die, bis über das zukünftige Schicksal Kongreßpolens nicht die Würfel endgültig gefallen sind, allerdings noch völlig in Dunkel gehüllt sei. Aber unabhängig voji der wohl nicht mehr in Zweifel zu ziehenden Niederreißung aller sichtbaren und unsichtbaren Ghettomauern sei unter allen Umständen an der Forderung festzuhalten, daß in einem mehr oder minder autonomen Polen die Rechte der jüdischen Mehrheit in allen Fragen des öffentlichen Lebens gesetzlich zu fixieren sind, wobei den Vorschlägen, die Prof. Dr. Franz Oppenheimer in dem jüngst erschienenen Sonderheft der „Süddeutschen Monatshefte“ bezüglich der Einrichtung einer jüdischen Matrik entworfen habe, besondere Beachtung zu schenken sei. Mit der Hoffnung, daß die zukünftige bürgerliche Gleichberechtigung die in ihrem Religionsgesetz so fest verankerte jüdische Bevölkerung nicht ihrem bisherigen Seelenleben, ihrer Gedankenwelt, und dem sittlichen Halt, den ihnen ihre religiöse Überzeugung bisher gewährte, entwurzeln möge, schloß 'der Redner seine von der Zuhörerschaft dankbar begrüßten Ausführungen. Welt-Echo Pessach und die jüdischen Soldaten. Das preußische Kultusministerium hat den stellvertretenden und mobilen Generalkommandos die Regelung des Pessach-Urlaubs, soweit solcher mit den dienstlichen Interessen Vereinbar, nach folgenden Gesichtspunkten anheimgegeben. 1. Für die heimatlichen Garnisonen oder in festen Standorten in den Etappengebieten befindlichen Mannschaften Heimatsurlaub, oder, wo dieser unmöglich, Dienstbefreiung an den vier Hauptfeiertagen (18., 19., 24., 25. April) und deren Vorabenden. An den beiden ersten Vorabenden Stadturlaub bis 12 Uhr nachts zur Teilnahme am Gottesdienst und der häuslichen Andacht (Seder). 2. Für die Mannschaften an der Front, soweit die Kriegslage nicht weitergehende Erleichterungen gestattet, die Möglichkeit zu gemeinsamer gottesdienstlicher Feier in Gruppen an den beiden Seder-Abenden. 3. Für diejenigen Mannschaften im Felde, denen ein Heimatsurlaub ohnedies in nächster Zeit gewährt werden würde, dessen möglichste Erteilung zum Osterfeste. Außerdem wird die Weiterleitung etwaiger Wünsche der in Etappenlazaretten und Reservelazaretten befindlichen Verwundeten wegen österlicher Verköstigung an die nächstgelegenen Rabbinate bezw. Synagogengemeinden empfohlen. Mazzosversorgung. Aus dem Bureau der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums“ wird uns geschrieben: Nachdem die Versorgung der jüdischen Bevölkerung des Reichsgebiets mit Mazzos im großen Ganzen abgeschlossen ist, scheinen, wie aus Zuschriften von Bäckern hervorgeht, einzelne Nachzügler, die nicht rechtzeitig bestellten, ohne Mazzos geblieben zu sein. Um auch diesen, soweit immer möglich, aus der Verlegenheit zu helfen, werden wir uns — ohne Verbindlichkeit — bemühen, 'für diejenigen rituellen Haushaltungen, die sonst gänzlich ohne Versorgung bleiben würden, unter folgenden Bedingungen ein Mindestquantum von Mazzos zu beschaffen: 1. Die Bestellung ist schriftlich an uns zu richten und zwar auf vorgeschriebenem Formular, das sofort telegraphisch von uns zu verlangen ist. 2. Der Bestellung ist in eingeschriebenem Briefe beizufügen: a) der amtliche Brotausweis, aus dem sich die Kopfzahl der Haushaltung ergibt, b) eine mit Stempel und Unterschrift versehene Erklärung des Vorstandes der zuständigen Synagogengemeinde oder des zuständigen Rabbinats, die bestätigt, daß der Besteller rituell lebt, bisher keine Mazzos bezogen hat und auch durch Vermittlung seiner Gemeinde keine erlangen kan n. 3. Festsetzung des dem einzelnen Besteller, je nach dem Verhältnis der Bestellungen zum Vorrat, zuzuteilenden Quantums bleibt uns über-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.