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Das jüdische Echo · 1916-03-17 · 11 (17.3.1916) · p. Seite 95

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
3 (1916)
Issue
11 (17.3.1916)
Date
1916-03-17
Page
Seite 95 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 11 Das Jüdische Echo 95 Ein neuer Staatenbund und das Ostjudenproblem.*) W|c ein Blick auf die Karte zeigt, fallen die 26 Gouvernements des Ansiedlungsrayons mit Ausnahme der jenseits des Dnjepr liegenden, nur schwach von Juden besiedelten Gebiete mit dem Gebiet zusammen, das von den Fremdvölkern unter russischer Herrschaft bewohnt wird. Die Abtrennung dieser Fremdvölker von dem russischen Kernland wäre für das Deutsche Reich eine ideale Lösung des Ostproblems. In diesem Gebiet würden sich die einzelnen Nationalitäten gegenseitig die Wage halten. Keine einzige wäre von so vorherrschender Bedeutung, um dem Ganzen ihren Charakter aufzuprägen. Es wäre dies kein polnischer Pufferstaat, sonder ein litauisch-ruthenisch-polnisch-jüdisches Zwischenreich. Im Gebiet von Kongreßpolen wäre der polnische, im Gebiet des Südwestens der ukrainische, im nordwestlichen Gebiet der litauisch-weißrussische Charakter vorherrschend. In den Städten würde überall der deutsche und jüdische Einfluß mit dem der Nationalitäten des flachen Landes in Wettbewerb treten. Das Problem ist auf verschiedene Weise lösbar. Zunächst könnten die ganzen Grenzlande in die oben erwähnten vier Volksgebiete geteilt werden, die als Bundesstaaten des neuen Gemeinwesens auszugestalten wären. Die Ostseeprovinzen zusammen mit Litauen, Polen, Weißrußland und die Ukraine bildeten vier verschiedene Staaten. Für jeden dieser Bundesstaaten wäre ein besonderer Statthalter aus dem österreichischen oder auch deutschen Herrscherhäusern zu ernennen. Die über das ganze Reich zerstreuten Deutschen und Juden wären das einzige Element, das durch Einführung des Matrikensystems eine besondere Bedeutung gewinnen würde. Die verschiedenen Nationalitäten bilden nach diesem Prinzip Sprach- und Kulturgemeinschaften mit eigenem Besteuerungsrecht. Alle kulturellen Einrichtungen, Volksschulen, Gymnasien, Universitäten, Vereine, Presse, Theater, Museen, werden aus diesen Mitteln unterstützt oder erhalten. Die Matriken sind eine Liste aller wahlberechtigten Bürger, die einer solchen Sprach- und Kulturgcmeiiischaft nach ihrem eigenen Bekenntnis angehören. Diese bilden eine Wahlkuiie, die ihre eigenen Abgeordneten in die Vertretungskörper, den Stadtrat oder das Parlament, wänlt. Die gewählten Abgeordneten gehören der Kurie ihrer Sprach- und Kulturgemeinschaft an. Die Gleichberechtigung allelr Nationalitäten und Religionen, die volle Freiheit des Gebrauchs der Muttersprache, das Recht auf Schulunterricht in dieser müßte verfassungsmäßig so festgelegt werden, daß es auch gegen Verfassungsänderungen durch die zu sojehen sonst befugten Gewalten geschützt wäre. (Gothein, Zum westslawischen Problem, „März“, Zeitschrift vom 7. Aug. 1915.) Für die Verfassung könnten im übrigen folgende Grundsätze Anwendung finden. Die ganzen besetzten Gebiete, soweit sie von Rußland losgetrennt werden, bilden ein einheitliches Bundesgebiet unter deutscher Militärkontrolle. Die Eisenbahnen gehei in den Besitz des Deutschen Reiches oder der Mittelmächte über. Das Bundesgebiet bildet eine Zolleinheit. Ein *) Wir veröffentlichen nachstehend einen Auszug aus der M. J. Bodmerschen Broschüre gleichen Namens. Landtag und ein Oberhaus wird nach westeuropäischem Muster eingerichtet. Die Abgeordneten in den Landtag werden nach dem Prinzip der Kurienwahl gewählt. Das Oberhaus setzt sich aus Vertretern des Deutschen Reiches und von Österreich-Ungarn sowie aus den Bürgermeistern der großen Städte und Delegierten und ständigen Deputierten von Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftskammern zusammen. Die Vertreter des Deutschen Reiches und von Österreich-Ungarn müßten zusammen die Majorität des Oberhauses bilden. Die ^völkerrechtliche Vertretung dieses Gemeinwesens könnte nach dem Muster der halbsouveränen Staaten geregelt werden. Diese Verfassung müßte für einen bestimmten Zeitraum oktoyiert werden und wäre später durch Volksabstimmung zu bestätigen. Ein solches Zwischenreich würde einen dauernden Schutzwall gegenüber Rußland bilden. Es würde seine Bevölkerung wesentlich mindern, da es sich um ein Gebiet mit annähernd 40 Millionen Einwohnern handelt. Gerade die Größe dieses Problems ist ein wichtiges Moment für die Möglichkeit, es zu verwirklichen. Ein kleiner Pufferstaat ist immer auf die Hilfe des Deutschen Reiches angewiesen. Im Augenblick aber, wo dieses große Staatsgebilde auf dem Wege der Besetzung durch deutsche Truppen errichtet wird, ist es gezwungen und imstande, seine Existenz gegen die russische Herrschaft mit Waffengewalt zu verteidigen. Selbst ohne Einmischung des deutschen Reiches werden diese Länder niemals mehr die (russische /Herrschaft dulden, (wenn sie einmal von ihr erlöst sind. Die jüdische Bevölkerung der Städte bietet für die Folge die Möglichkeit, der deutschen Kultur, dem deutschen Handel, der deutschen Industrie und der deutschen Wissenschaft einen bleibenden Boden in diesem ganzen Reiche zu eröffnen. Wenn der Grundsatz der nationalen Autonomie Eingang findet und eine jüdische Kurie nebst einer deutschen eingerichtet wird, besteht nicht der geringste Zweifel, daß die Juden und die Deutschen auf Grund der Verwandtschaft ihrer Sprache und Kultur in allen wesentlichen Fragen gemeinsam stimmen werden. Die bürgerliche Gleichberechtigung auf der Grundlage dieser nationalen Selbstverwaltung wird aber dies Entwicklung des jüdischen Volkes in dem besetzten Gebiete Rußlands so gewaltig fördern, daß. es imstande sein wird, große Kulturaufgaben der fortgeschrittensten Völker zu erfüllen, für die es heute zu schwach ist. Es ist eine merkwürdige Schicksalsfügung, daß die hier vorgeschlagene Lösung auch die besten Aussichten bietet, das Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Ostjuden mit dem einer Sicherung Deutschlands gegen eine sonst vielleicht unerwünschte Einwanderung zu vereinigen. Würden die fraglichen Gebiete annektiert und Teile des Deutschen Reiches werden, so besteht kaum eine staatsrechtliche oder verwaltungstechnische Möglichkeit, die Freizügigkeit der angegliederten Länder nach den übrigen Gebieten Deutschlands zu verhindern. Die Gefahr einer Massenauswanderung der Ostjuden würde aber erst dann brennend, wenn ein ausschließliches polnisches Gemeinwesen begründet würde. In diesem wären lediglich die Juden die nationale Minderheit, die den wirtschaftlichen und nationalen Druck der herrschenden polnischen Bevölkerung bald schwer empfinden würde. — — — — — — — — —

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