Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 46 (19.11.1915)
- Date
- 1915-11-19
- Page
- Seite 384 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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384 Das Jüdische Echo Nr. 46 Organ kontrolliert werden können, so kann jedermann neue Vereine gründen, obwohl schon ähnliche existieren. Es ist nicht selten, in einem verarmten jüdischen Städtchen 2—3 Vereine mit absolut gleichen Aufgaben und Bestrebungen zu treffen, etwa zwei parallel arbeitende und einander bekämpfende Vereine zur Gewährung von Unterstützungen an arme Kranke. Eine schädliche Zersplitterung der Kräfte, aber die Gründer sind zufrieden . . . ., denn jeder von ihnen hat nun einen G a b a i (Vorstand) -Titel inne! Bodenlosigkeit, das Fehlen eines Zentrums, welches die einzelnen Vereine speisen und kontrollieren könnte, die vollste Zwanglosigkeit im Aufbau der jüdischen Gemeinde haben eine Desorganisation und einen Partikularismus erzeugt, die ein unüberbrückbares Hindernis für jede normale Entwicklung darstellen. Wenn oben vom doppelten Rabbinertum die Rede war, so könnte man doch meinen, daß wenigstens auf dem rein geistlichen Gebiet eine Einheitlichkeit herrscht, indem wenigstens e i n geistlicher Rabbiner an der Spitze einer religiösen Gemeinde steht. Dem ist nicht immer so! Und in manchem Städtchen, welches nicht einmal einem Rabbiner ein festes Gehalt gewähren kann, begegnet man zwei geistlichen Rabbinern, deren Adepten einander heftig bekämpfen. Die Streitigkeiten auf diesem Gebiet, die sogenannten „Machlokess", sind oft nicht anders denn als Blasphemie zu bezeichnen. Die zwei Extreme, das anarchische Prinzip und die Autokratie, haben sich merkwürdigerweise gut zusamengelebt in der jüdischen Gemeindepolitik. Denn einerseits fällt es dem Juden schwer, in einem anderen Juden einen Vorgesetzten zu sehen; man läßt sich von dem Nicht-Juden alles gefallen (derzu senen mir doch Juden" . . .), gegenüber einem Juden fühlt man sich berechtigt, Gehorsam zu verweigern; hier gilt es nach dem uralten Muster „mi somcho lerosch?" (wer hat dich zum Vorgesetzten ernannt?) zu fragen. Andererseits verstehen es aber manche unberufene Männer, sich als „Führer" durchzusetzen und in unverantwortlicher Weise, demagogisch zu regieren. P e r e z hat in einer kleinen „R e b - B e r'l" betitelten Skizze gezeigt, wie Tausende von Menschen einen einfachen, in gewisser Hinsicht sogar unwürdigen Mann vergöttern und sich ihm gerne fügen, obwohl keiner von ihnen jhm etwas Gutes nachrühmen konnte. Die Frage der Beeinflussung der jüdischen Volksmassen und der geistigen Führerschaft ist eine äußerst wichtige, ihre Bedeutung ragt weit über den Rahmen der Gemeindepolitik hinaus. Ich erwähne nur die Überraschung, welche die Wahlen zur Zweiten Duma brachten, als es sich herausstellte, daß trotz der Volkstümlichkeit' der radikalen Ideen bei den Juden die bürgerlichen Elemente, also die Baale-Batim, die sogenannten „Pnei" der Gemeinden, die nicht einmal parteimäßig organisiert waren, es verstanden haben, einen Sieg davon zu tragen. Diese Wahlen haben viel dazu beigetragen, die große Bedeutung der alten und veralteten Institutionen und die Notwendigkeit, sie zu verbessern, neu aufzubauen, klar zu erkennen. Die „Eroberung der Gemeindestube" ist wieder zur Losung geworden. Nun ist es aber praktisch nicht so leicht, einen Modus der Mitarbeit an schlecht organisierten und schlecht funktionierenden Institutionen für junge, schöpferische Kräfte zu finden. Denn das zaristische Regime ist der Hemmschuh aller Entwicklung, alles frischen Lebens, und daß die russische Regierung das größte Interesse hat, auf diesem, wie auf allen Gebieten alles beim alten zu lassen, braucht nicht hervorgehoben zu werden. Ist doch „divide et impera" einer der wichtigsten Grundsätze des russischen Absolutismus! Aber nicht nur passiv, sondern auch aktiv wollte die russische Regierung sich das jüdische Gemeindeunwesen zunutze machen. Namentlich in dem schönen Odessa, wo es überhaupt seit der Ära Tolmatschow nichts Unmögliches gibt, hat man sich bemüht, aus den Vorständen der Synagogen eine den „echt-russischen Leuten" in nichts nachstehende jüdische „Schwarz-Hunderf'-Organisation ins Leben zu rufen. Dieser Organisation sollte die Aufgabe zufallen, zusammen mit dem trotz der jüdischen Proteste gewaltsam ernannten „Rabbiner" Awinowitzki die geplagte Odessaer Judenschaft zu regieren und die „Revolution auszurotten". Man sieht, die kommunale Frage der Juden hängt zusammen mit der Frage der Richtlinien der allgemeinen inneren Politik des Staates und kann nur zusammen mit dieser gelöst werden. Palliativ-Versuche, wie der in W i 1 n a vorgenommene Zusammenschluß aller Vereine und Chewroh's in eine Zentralorganisation (Zedokoh Gedoloh), haben wenig Aussicht auf einen wirklichen und dauernden Erfolg. * * * Die „Korobka" bildet das Hauptcharakteristikum des ganzen jüdischen Gemeindewesens. Dieses Institut allein genügt, um die ganze Kommunalwirtschaft zu kompromittieren. Denn, was oben über die „Korobka" als Spiegelbild der Rechtlosigkeit der Juden in Rußland, als Ausdruck der nationalen Unterdrückung und Vergewaltigung gesagt worden ist, muß noch durch die Darstellung der „Korobka" als sozialen Unrechts innerhalb der jüdischen Gemeinschaft ergänzt werden. Tragen auch sonst die Beschränkungen der Juden dazu bei, den sozialen Antagonismus innerhalb der Judenschaft zu verschärfen, weil alle Beschränkungen von den auf den unteren Stufen der sozialen Leiter Stehenden viel lästiger empfunden werden als von den höheren Gesellschaftschichten, so hat die „Korobka" es verdient, als Symbol allen Unrechts, als Hort aller Mißhelligkeit angesehen zu werden. Nicht nur, weil durch die durch sie bedingte Fleischteuerung und (weil Einfuhrverbot) Ausschaltung jeder Konkurrenz auf dem Fleischmarkt die Ärmsten eines der wichtigsten Nährmittel beraubt werden, sondern weil die Schwere der Last ganz ungleich verteilt wird. Nicht genug, daß die höheren Kreise des Judentums, weil diese häufig dem Ritus fern stehen, sich an der Fleischsteuer eo ipso nicht beteiligen, ist es noch in den Bestimmungen vorgeschrieben, daß die „Diplomierten", also Ärzte, Juristen usw., von der Steuer rechtlich befreit werden! Und wohin hat diese Bestimmung geführt? Daß es zur Regel geworden ist, daß die erwähnten Kategorien von den Pächtern einen festen jährlichen Betrag als Rückzahlung beziehen, da es ihnen nicht sehr bequem ist, täglich dem Metzger den Nachweis ihrer Steuerfreiheit zu erbringen. Und so haben die Pächter in die Veranschlagung der Unkosten spezielle Summen miteinzusetzen, welche in die Taschen der Reichsten fließen. Das ist aber noch nicht alles. Viele von diesen „Diplomierten" haben es verstanden, 25 Rubel jährlich zu beziehen und ausnahmslos nicht-koscheres Fleisch