Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1915-11-12 · 45 (12.11.1915) · p. Seite 377

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
2 (1915)
Issue
45 (12.11.1915)
Date
1915-11-12
Page
Seite 377 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9102856-9116251--00572-9073399
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 45 Das Jüdische Echo 377 lieh ist auch der Regierung und den Lokalbehörden bekannt, wer in jeder Gemeinde der Rabbiner ist; er wird von der Regierung geduldet, von einer verständigen Behörde sogar mit Respekt behandelt — aber nicht mehr. Er ist sozusagen ein Privatangestellter einer religiösen Gemeinschaft, mit der offiziellen Gemeinde hat er rechtlich keine Berührung. Die kleineren Gemeinden sind daher nicht in der Lage, ihrem Rabbiner ein auch für die ärmsten Verhältnisse angemessenes Gehalt zu gewähren, sie helfen sich oft durch Erteilung einer „Lizenz" zum Alleinverkauf von Hefe und Salz in der Gemeinde ... 3$ traurig sind die Verhältnisse in manchen kleinen Ortschaften! Aber auch in den reicheren und größeren Gemeinden ist der Rabbiner oft zum Teil auf freiwillige Gaben angewiesen (beim Chomez-Verkauf zu Pessach, Hochzeits- und anderen Gelegenheiten). Rechtlich festgesetzte Gehälter gibt es überhaupt nicht, wie es auch keine Gemeinde gibt, die über Geldmittel verfügte und feste Verträge schließen könnte. Die nichtoffiziellen Vertreter der Gemeinde, die Baale-Batim, welche den in hebräisch-chaldäischer Sprache verfaßten Vertrag (Kssaw) mit dem in der Regel durch eine Gemeinde-Versammlung in der Synagoge durch Akklamation gewählten Rabbiner unterzeichnen, müssen dafür Sorge tragen, daß der Rabbiner sein wöchentliches Gehalt pünktlich erhält. Auf verschiedenen Umwegen, nicht legal, wird das Geld beschafft. Beispiel: man verabredet sich mit dem „Korobka"-Pächter, daß er wöchentlich so und so viel zu zahlen habe; dieser fügt sich dem gern, weil er diese Ausgaben mit in die Veranschlagung der Kosten einrechnet. Dadurch wird freilich der Pachtpreis herabgesetzt, was aber auch vom Standpunkte der Regierung nicht als gesetzwidrig gelten kann, denn zur Herstellung von Fleisch nach den Regeln des Ritus ist der Rabbiner, ebenso wie die Schochtim, unentbehrlich; es ist also Sache des Pächters, einen Rabbiner zu bezahlen. Aus diesem Grunde ist der Pächter auch gezwungen, sein Versprechen zu halten, denn sonst kann sein Geschäft ins Stocken geraten. (Schluß folgt.) Welt-Echo Unterstaatssekretär Dr. Wahnschaffe über die deutsche Verwaltung in Polen. Eine der größten jüdischen Zeitungen Amerikas „Die Wahrheit" berichtet in der Ausgabe vom 29. August ds. Js. über eine Unterredung, die ein Vorstandsmitglied des jüdischen „Komitees für den Osten" in Berlin mit dem Chef der Reichskanzlei, Herrn Unterstaatssekretär Dr. Wahnschaffe hatte. Der Unterstaatssekretär äußerte sich im Verlaufe der Unterredung über die Grundsätze der Verwaltung der okkupierten Teile Russisch-Polens folgendermaßen: „Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß wir alle Teile der dortigen Bevölkerung gleichmäßig und gerecht behandeln. Alle Behörden wurden angewiesen, den Juden nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Humanität denselben Schutz zuteil werden zu lassen wie den anderen Nationalitäten. Es ist für jeden, der das deutsche Staatswesen kennt, ohne weiteres klar, daß wir ihre grausame und unmenschliche Ausnahmebehandlung durch die russische Regierung mißbilligen. Es liegen uns aus dem okkupierten Gebiet keinerlei Beschwerden vor, wohl aber tausende von Danksagungen über die Loyalität und Unparteilichkeit der Verwaltung." Wie wir erfahren, ist das „Komitee für den Osten" seit Kriegsbeginn im Reichsinteresse tätig und beschäftigt sich vorwiegend mit dem Schicksal der Ostjuden. Es besteht aus hervorragenden jüdischen Persönlichkeiten und angesehenen Mitgliedern großer jüdischer Organisationen. Jüdisches Hilfskomitee „Roter Halbmond". Das kürzlich gegründete Hilfskomitee versendet eine Mitteilung, in welcher über die erfolgreiche Tätigkeit Dr. Alfred N o s si i g s , des Geschäftsführers der Allgemeinen Jüdischen Kolonisations- Organisation (A.J.K.O.) in Sachen des Komitees berichtet wird. Dr. Nossig leitete einen Sonderzug mit Sanitätsartikeln, die das Komitee aus den Mitteln seiner weitverzweigten Sammlungen anschaffte, nach Konstantinopel, wo er von hervorragenden Vertretern der türkischen Regierung empfangen wurde. Zugleich bemühte er sich in Konstantinopel um die Gründung einer „Osmanisch-Israelitischen Union", welche die Pflege freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Juden verschiedener Länder und den Osmanen, sowie die festere Angliederung der osmanischen Juden an die anderen Bevölkerungsgruppen der Türkei bezweckt. Der „Osmanisch-Israelitischen Union" sind bereits auf Grund der ihr von der türkischen Regierung verliehenen Satzungen in der Angelegenheit der gesetzlichen Regelung der Einwanderung der Juden nach der Türkei wichtige Befugnisse übertragen worden. Es ist besonders hervorzuheben, daß das jungtürkische Komitee „Einheit und Fortschritt", dessen Verhältnis zur türkischen Regierung bekannt ist, einen ständigen Vertreter in den Vorstand der „Osmanisch-Israelitischen Union" entsendet. Die Vereinigung gedenkt auch mit den die ostjüdische Bevölkerung betreffenden Fragen gelegentlich der internationalen Verhandlungen nach Beendigung des Weltkrieges sich zu befassen. In dieser Angelegenheit fand auch bereits zwischen der türkischen Regierung und der deutscher. Botschaft in Konstantinopel ein Meinungsaustausch statt, der ergab, daß die türkische Regierung, ebenso wie die deutsche und österreichisch-ungarische, den Bestrebungen zur Besserung des Loses der Juden des Ostens durchaus wohlwollend gegenüberstehen. Nähere Mitteilungen über die Dr. Nossig in Konstantinopel erteilten Erklärungen, sowie über die Aktion der „Osmanisch-Israelitischen Union" werden gelegentlich einer Konferenz erfolgen, die demnächst nach Berlin einberufen werden wird. — Auf Grund dileser allgemeinen Mitteilungen über die neue Organisation läßt sich noch nicht übersehen, welche Bedeutung den Arbeitsmöglichkeiten der „Union" zukommt. Cognac Macholl München den besten französischen Marken ebenbürtig — überall erhältlich Eigene Verkaufsstelle: Karlsplatz 25 (Hotel Königshof)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.