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Das jüdische Echo · 1915-11-12 · 45 (12.11.1915) · p. Seite 376

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
2 (1915)
Issue
45 (12.11.1915)
Date
1915-11-12
Page
Seite 376 (sequence 4)
Language
German
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376 Das Jüdische Echo Nr. 45 Cohen so gründlich Mißbrauch treibt, lassen uns verhältnismäßig unberührt, weil sie nicht das Wesen seiner Schrift betreffen. Was uns an der Cohensehen Broschüre so unbegreiflich erscheint, ist ihr absoluter Mangel an Überblick und Distanz, ihre beinahe kindliche, jeder Scharfsinnigkeit entbehrende Beweisunkräftigkeit und vor allem das Fehlen jedweden Verantwortlichkeitsgefühls gegenüber der gesamten Judenheit. Man kann sagen, daß ein Professor, der, wie Cohen es tut, etwa Ibsen und Dostojewsky als „falsche Literaturgrößen der Ausländerei" ablehnt und Schopenhauer, Nietzsche und Wagner nur ungern neben Kant, Goethe, Bach und Beethoven auf dem deutschen Parnaß ein Plätzchen einräumt, von vornherein nicht ganz die wünschenswerte Qualifikation besitzt, um ein tausend Mal mehr Gerechtigkeits- und Objektivitätssinn beanspruchendes Problem, als welches sich das deutschjüdische darstellt, befriedigend zu behandeln. Und in der Tat beweist sich Cohen alsi unfähig, zu seinem Thema jene Distanz zu bewahren, die einmal für Urteilende notwendig ist. Man hat vielmehr den Eindruck eines blind Tastenden, der so ziemlich alles, was ihm auf den Weg kommt, als billiges Auskunftsmittel „verwendet" und dies mit der Geste des Hellsichtigen, des planvoll die dumpfe Materie Durchleuchtenden. Es grenzt beinahe an Sinnlosigkeit, das deutsche Mittelalter wie ein halbes Eden für die deutschen Juden hinzustellen. Eine Seite aus Grätz hätte Cohen eines anderen belehren müssen. Und zu behaupten, das Deutsche an der deutschen Judenheit sei das die gesamte übrige Judenheit innerst Beherrschende, dazu gehört die ganze Unberührtheit Cohens von jeder Wirklichkeit. Die jüdische Assimilations.presse nennt den Inhalt der Broschüre reich. In Wirklichkeit aber ist dieser scheinbare Reichtum ein Chaos, das die innere Dürftigkeit zu verbergen strebt. Noch nie sind die Beweise für eine in gewissen Grenzen ja berechtigte Analogie so weit und so vereinzelt und so nichtssagend herbeigeschleppt worden. Was aber unser jüdisches Solidaritätsgefühl so sehr verletzt, ist die schier unglaubliche Tatsache, daß Cohen die gesamte Judenheit für das Deutschtum reklamiert, und zwar nicht auf Grund von äußeren Merkmalen, wie die Verwandtschaft der deutschen und jidischen Sprache, auch nicht auf Grund mancher tatsächlich bestehenden Wesensähnlichkeit, sondern auf Grund eines postulierten .Dankbarkeitsgefühls für die erwiesene Wohltat geistiger und seelischer Beeinflussung. Diese Forderung von Pietät etwa der französischen und englischen Juden gegen das Deutschtum stellt eine so verstiegene und beinahe ans Unausdenkbare streifende Meinung dar, daß selbst so extrem assimilatorische Juden, wie der Geheimrat Ludwig Geiger, sich energisch dagegen verwahren müßten. Aber uns läge wenig daran, noch eine assimilatorische Unmöglichkeit eines deutschen Juden mehr zu ertragen, wenn diese Forderung nicht geradezu den Juden des Auslandes gefährlich werden könnte. Das eben ist der Fluch der Cohenschen Assimilationsapologie, daß sie, indem sie den deutschen-Juden zu schützen sucht, die Judenheit aller anderen Länder g e w i s s ie n 1 o s preisgibt. Professor Cohen wird demnächst von den französischen, englischen und russischen Antisemiten als Kronzeuge aufgerufen werden, daß die französischen, englischen und russischen Juden im Grunde ihres Wesens Deutsche seien. Und was in Frankreich und England vielleicht nur böses Blut und Haß erzeugen wird, kann in Rußland leicht zum allgemeinen Pogrom gegen die Juden werden. Ob der Marburger Gelehrte dann den imaginären Wert seiner seltsamen Pietätsforderung teuer genug bezahlt fühlt? Jüdisches Gemeindewesen in Kußland Von L. A„ München. (Fortsetzung.) Wie schon eingangs erwähnt, existiert die jüdische Gemeinde rechtlich nur als religiöse Organisation mit einer eigenen Registratur der Geburten usw. Was diese Organisation anlangt, so muß jeder Jude ihr angehören. An der Spitze dieser Gemeinde steht der sogenannte „öffentliche Rabbiner" (Kronrabbiner). Dieser wird von den Gemeindemitgliedern für eine bestimmte Zeit gewählt und, vom Gouverneur bestätigt, als der legale Vertreter der Gemeinde betrachtet, freilich, nur soweit seine Funktionen reichen, die, wie man sieht, nicht sehr bedeutend sind. Kein Mensch weiß, warum man diesen Mann Rabbiner nennt. Gelehrter Jude braucht er nicht zu sein, ist es in der Regel auch nicht. In den größeren Ortschaften wird von den Kandidaten auf dieses Amt ein Bildungsnachweis verlangt (früher existierten in W i 1 n a und S c h i t o m i r spezielle Rabbinerschulen zur Ausbildung von Rabbineramtskandidaten, sie wurden aber seit Jahren abgeschafft), weshalb oft „diplomierte Männer" — Juristen, Ärzte, Ingenieure — das Rabbineramt bekleiden. Jüdische Bildung ist Nebensache; und mancher unter diesen „Rabbinern" hat auf dem Gebiete der „viereckigen Buchstaben" geringe Orientierung . . . Das Volk betrachtet häufig den Kronrabbiner als Tschinownik, und manchem fällt es schwer, ihn Rabbi zu betiteln. Es ist kein schlechter Witz, wenn man den Kronrabbiner (zum Unterschied von dem geistlichen, also dem eigentlichen Rabbiner) als russischen Rabbiner bezeichnet. "Es muß allerdings anerkannt werden, daß mancher unter diesen Rabbinern bei gutem Willen und entsprechender Befähigung seiner Gemeinde hervorragende Dienste leisten kann. Besonders in den kulturell hochstehenden Großgemeinden begegnet man Männern, die es verstehen, durch ihre Predigten Einfluß zu gewinnen und wirklich zu geistigen Führern ihrer Gemeinden zu werden. Es genügt, nur zu erwähnen, daß zu den „öffentlichen Rabbinern" ein hervorragender Gelehrter und Schriftsteller wie Dr. J. L. Kantor zählte. Berühmt ist auch Dr. Mase-Moskau durch seine geistreichen und glänzenden Reden. Eine Zeit lang war auch der bekannte jüdische Schriftsteller und Politiker Dr. Schmarja L e w i n als Kronrabbiner tätig. Wie dem auch sei, der einzige legale, offiziell anerkannte Vertreter der jüdischen Gemeinde ist der Kronrabbiner. Dieser beglaubigt den Heiratsschein, stellt die Matrikel aus. Er bezieht ein festes, legales Gehalt. Dieser letzte Satz drückt ja nur etwas Selbstverständliches aus. Leider mußte ich es aber unterstreichen, denn der geistliche Rabbiner bezieht sein Gehalt nicht legal. Dieser Rabbiner existiert offiziell überhaupt nicht! Frei-

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