Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 43 (29.10.1915)
- Date
- 1915-10-29
- Page
- Seite 360 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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360 Das Jüdische Echo Nr. 43 wo sich ein Zadik am Kol-Nidre-Äbend zum „Vater im Himmel" mit den einer seelischen Ruhe und einem inneren Stolz entspringenden Worten wenden konnte: „Sieh, Herr der Welt! Während Tausende unter den Fremden zu dieser Stunde in den Bierstuben saufen und Rohheiten begehen, ist Dein ganzes Volk bei Dir versammelt, und keinen einzigen von Deinen Söhnen wirst Du in Deinem Hause vermissen" .... Diese Welt stirbt aus, und es zeigt sich, daß geistige Fäden allein durchaus nicht genügen. Die jüdischen Institutionen stellen eine Reihe von abgesonderten Stücken und Flickwerken dar, welche ein organisches Ganze niemals ersetzen können, zumal da diese auf der Freiwilligkeit ihrer Mitglieder beruhen und einer festen Grundlage, eines Rückgrats entbehren. Dessenungeachtet erscheint zuweilen auch dem fremden Beobachter, dessen Auge freilich die geistigen Fäden nicht bemerken kann, das Gerippe als Körper, was dadurch zu erklären ist, daß die Beschränkungen, denen die Juden Ausgesetzt sind, eine fest zusammengeschmiedete Kette, eine permanente Mauer bilden, hinter welcher man sich unwillkürlich ein geschlossenes Ganze denkt. Daß es nur innere Kräfte, sind, die die fleisch- und hautlosen Gebeine zusammenhalten, daß es nur geistige Momente sind, die dem Stabgerüste das Gepräge eines Gebäudes verleihen, kann der Fremde nicht begreifen. Für den mystisch veranlagten Russen ist das merkwürdige jüdische Gemeinwesen ein Rätsel. Und unsere verlogenen Feinde (mit der „Nowoje Wremja" an der Spitze) machen sich das „Ahnungsvermögen" der intellektuell wenig entwickelten russischen Leute zunutze, indem sie ihnen die „Enthüllung" bringen, daß ein „K a h a 1" auch jetzt noch existiert, natürlich, ein geheimer, unterirdischer .... In Wirklichkeit ist der „Kanal" im Jahre 1844 abgeschafft worden und seitdem ist es mit der jüdischen Selbstverwaltung aus. Im gleichen Jahre wurden in Rußland die berühmten jüdischen Spezialsteuern eingeführt: die „K o r o b k a" (Steuer auf koscheres Fleisch) und die Kerzensteuer. Letztere ist eine direkte Steuer und wird durch die Stadtverwaltungen erhoben, zu deren Beihilfe ein (von den Juden bezahlter) jüdischer Beamter („Steuereinnehmer") bestimmt wird. Eine besonders große Bedeutung darf dieser Steuer (die an sich, als Spezialsteuer, ein Unrecht ist) nicht beigemessen werden, denn es handelt sich dabei nur um einige hunderttausend Rubel pro Jahr. Von weitaus größerer Bedeutung ist die „K o r o b k a". Ihr haben die verarmten jüdischen Volksmassen die Fleischteuerung und ihre üblen Folgen für die Volksernährung zu verdanken. Wohl bestand die „Korobka" auch zu Lebzeiten des „Kanals", damals aber als eine rechtlich zugelassene Steuerform, deren sich die jüdische Gemeindeverwaltung bediente, um die gemeindlichen Ausgaben für Armenpflege, Krankenhäuser und sonstige Wohltätigkeitsanstalten, Synagogen, Schulen und Erziehungsinstitute zu decken. Die Einnahmen, sowie die Ausgaben standen unter direkter Kontrolle des „Kanals", dieser hatte das Verwaltungsrecht. Theoretisch war es also möglich, die „Korobka" als ungerechte Steuerform abzuschaffen und durch eine andere (durch direkte Steuern etwa) zu ersetzen. Seit 1844 ist die „Korobka" eine Zwangseinrichtung, die Juden haben dabei überhaupt nicht mitzusprechen. Die Regierungsorgane (Gouvernementsverwaltungen) verpachten die „Korobka" einem Unternehmer, welcher dafür eine gewisse jährliche Summe bezahlt und daraufhin das Recht hat. das Fleisch mit Steuer zu belegen (2—5 Kopeken pro 1 Pfund, was für die Fleischsorten, welche von den Ärmsten gekauft werden, 20—40 Prozent des Fleischpreises ausmacht!), sowie zu verbieten, daß Fleisch von einem anderwärtigen Orte in die Gemeinde eingeführt wird. Der Pächter muß auch die Schochtim bezahlen. Das Pachtgeld fließt einer Sammelkasse des Gouvernements zu und steht der Gouvernements-Verwaltung zur Verfügung. Diese den ärmsten jüdischen Volksmassen entrissenen Groschen werden nicht einmal für speziell-jüdische Angelegenheiten verwendet, sie kommen vielmehr dann zur Verausgabung, wenn es sich um allgemeine Angelegenheiten, wie Straßenpflasterung und Beleuchtung u. a. m., handelt. Den Rekord haben aber jene scharfsichtigen Gouverneure geschlagen, welche es verstanden, diese Gelder für den Bau von griechisch-katholischen Kirchen zu verwenden. Für rein-jüdische Zwecke wird nur kärglich von den Geldern gegeben; besonders trifft dies für die kleineren Städte zu. Während es in den großen Städten jüdische Volksschulen, Talmud-Tora's und Krankenhäuser gibt, die zum Teil wenigstens auf Kosten der von speziell-jüdischen Einnahmen geschaffenen Kasse unterhalten werden, haben die kleinen, armen Gemeinden auch das nicht. Man empfindet es in der Regel als großes Glück, wenn es gelingt, für eine jüdische Gründung nach größter Mühe von der Gouvernementsverwaltung eine geringe Unterstützung zu erlangen. Es sieht danach aus, als wäre das Geld nicht jüdisches Vermögen, als wäre es nicht durch Erpressung den verarmten Volksmassen entrissen. Und welche Summen müssen dabei zur Bestechung der Tschinownik's verloren gehen! Ist doch der sogenannte „jüdische Tisch" der Gouvernements-Verwaltung in der russischen Beamtenwelt als der einträglichste Posten bekannt____ Und zu gleicher Zeit werden große Mengen jüdischen Geldes gehäuft, sogenannte „Reste" gebildet und nach Petersburg abgeschickt — nie werden sie für jüdische Zwecke verbraucht! Die Lehrer der jüdischen Volksschulen werden kläglich bezahlt, sind nicht pensionsberechtigt, bekommen in der Tat nicht einmal jene paar Groschen, welche ihnen selbst laut den „Bestimmungen" zukommen. Und dabei heißt es offiziell, es werde sehr viel Geld für „jüdische Bedürfnisse" (Jewreiskija Nuschdy) ausgegeben, die Korobka-Gelder seien also zum Besten der Juden selbst. Wie es mit diesen „jüdischen Bedürfnissen" aussieht, soll aus folgender Episode einleuchten, die von dem bekannten jüdischen Millionär L. B. auf dem „Kongreß der jüdischen, öffentlich und politisch wirkenden Männer" (im November 1909 in K o w n o) erzählt worden ist. Es hatten sich Gerüchte verbreitet, daß die K i j e w e r Gouvernernentsverwaltung einen außerordentlichen Betrag den „Korobka"-Geldern entnommen habe. Man ging der Sache nach und erfuhr, daß ein wirklich hoher Betrag genommen wurde und zwar zum Zwecke der Verstärkung der Polizeiwachen auf dem Lande. Die erstaunten jüdischen Fragesteller wurden durch die Versicherung beruhigt, es handle sich in diesem Falle um jüdische Bedürfnisse: man h!abe nämlich erfahren, daß sich in etwa 100 Dörfern des Gouvernements nicht-wohnberechtigte Juden aufftecP M I