Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 40 (8.10.1915)
- Date
- 1915-10-08
- Page
- Seite 337 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40 Das Jüdische Echo 337 Damit leistet er etwas ganz Singuläres, das meines Wissens nichts Ahnliches aufzuweisen hat Ich habe mich, um ja nicht fehlzugehen, an authentischer Stelle erkundigt, ob es etwa der „Volksverein für das katholische Deutschland" oder der „Protestanten verein" für notwendig befunden hat, die anderen beiden Konfessionen mit einem Manifest zu beglücken, das zur Unterstützung der offiziellen Kundgebungen hatte dienen sollen. Die Auskunft die ich erhielt, war rein negativ. Es ist ein trauriges Zeichen für unsere innere Unsicherheit, daß wir einerseits ängstlich darnach schielen, was und wie es die anderen machen, andererseits uns ganz besonders hervortun exzellieren wollen. Und wenn der Verband beschließt, sich an die deutschen Juden zu wenden, warum tut er es nicht dort, wo es allein angebracht wäre, in der jüdischen Presse? Daß er diese unberücksichtigt läßt, als einen Faktor, den er nicht zu schätzen weiß, und sich der allgemeinen Zeitungen bedient, stempelt den Aufruf zu einer gar nicht für die Juden bestimmten Demonstration. Der Verband wollte ein Übriges in den Augen der christlichen Mitbürger tun und wußte nicht, was für einen schlechten Eindruck er hervorrufen würde. Der Nichtjude wird unwillkürlich auf den Gedanken kommen, daß für die Juden die Proklamationen der Reichsregierung nicht genügten, daß wir erst der Weisung unserer Instanzen bedürften, um zu wissen, wie wir uns verhalten sollten. Oder der Schlechtgesinnte wird sich die Verdächtigung erlauben, der Verband besorge die Interessen der deutschen Judenheit, indem er sie auffordere, sich das gute Geschäft, das die Zeichnung der deutschen Kriegsanleihe biete, ja nicht entgehen zu lassen. Andere werden sich wieder sagen, aus dem Aufruf ergebe sich, daß wir, schuldbeladen durch irgendwelche Vorkommnisse, uns vor der Öffentlichkeit reinzuwaschen suchten. Jeder wird nach einem anderen Hintergedanken fahnden, denn niemand wird verstehen, warum der V. d. D. J. sein eigenes Instrument spielen will. Das bleibt auch mir selbst, der als Jude die Verhältnisse besser zu beurteilen weiß als ein beliebiger Zeitungsleser, durchaus unverständlich. In jüdischen Angelegenheiten möge der Verband Direktiven ausgeben: dann wird er gehört werden. Aber in Sachen, die von seinen Aufgaben so weit entfernt liegen wie« die Kriegsanleihe, ist er nicht z u s t ä n d i g * die deutschen Juden zu harangieren und ihnen kund und zu wissen zu tun, „Zeichnungen können nur bis zum 22. September bewirkt werden", was doch den Interessenten in tausenden Annoncen und Plakaten von der Reichsbank selbst nachdrücklich gesagt wurde. Denn ich und alle anderen machen unsere Zeichnung nicht abhängig von dem patriotischen Inserate des Verbandes. Wenn sich das Reich an seine Bürger wendet, meint es selbstverständlich diesesmal gewiß auch mich. Deshalb sind die Unkosten, in die sich der V. d. D. J. gestürzt hat, unnötig gewesen. Wenn nicht zu befürchten wäre, daß er nächstens wieder einmal in einer solchen Form an die Öffentlichkeit trete, hätte ich nicht zur Feder gegriffen. Ich tat es, um ihn von der Stimmung zu unterrichten, die in meinen Kreisen wegen seines wiederholten, von falschen Voraussetzungen ausgehenden, unangenehme Folgen versprechenden Hervortretens herrscht und danke Ihnen, wenn Sie meinen Ausführungen in Ihrem Blatte Raum geben wollen, damit sich die Leser des Jüdischen Echos klar werden, wie die Annoncen des Verbandes zu beurteilen sind. Auszahlung des Menagegeldes an gesetzestreue jüdische Soldaten. Die „Freie Vereinigung" in Frankfurt a. M. teilt mit: Durch eine Verfügung des Kriegsministeriums vom 3. Oktober 1913 wurden sr. Zt. die Truppenkommandeure ermächtigt, einzelne Leute, die unter Berufung auf die Religionsgesetze sich selbst zu verköstigen wünschen, von der Teilnahme an den gemeinschaftlichen Speiseeinrichtungen zu entbinden. Wie wir erfahren, ist nunmehr durch eine neuerliche Verfügung vom 23. August ds. Js. (Nr. 522) festgestellt worden, daß diese Bestimmung auch für die Dauer der Kriegszeit gilt. Mannschaften, die sich hiernach selbst verköstigen, haben Anspruch auf Auszahlung einer Gelda b f i n d u n g gemäß § 28 2 b der Kriegsverpflegungsvorschrift bezw. auf den erhöhten Satz gemäß Verordnung vom 5. Sept. 1914 (Nr. 829). — Für die Erhaltung des religiösen Pflichtgefühles unter den jüdischen Mannschaften und zur Vermeidung harten Gewissenszwanges ist es von größter Bedeutung, daß diese wohlwollenden Anordnungen des Kriegsministeriums in der Praxis überall Verwirklichung finden,' wozu die Herren Rabbiner, Lehrer und Gemeindevorstände als natürliche Berater der jüdischen Mannschaften gewiß gerne beitragen werden. Der französische Charakter der Alliance Israelite bewiesen? In deutschen Tagesblättern lesen wir: TU. Rotterdam, 3. Oktober. Einer Meldung aus Paris zufolge erklärt die „Alliance Israelite" von Frankreich in einem Aufruf an die Judenschaft in den neutralen Ländern u. a. folgendes: Die Revolution brachte den Juden des Westens die Befreiung aus Knechtschaft, und nur der Sieg des Vierverbandes vermag das Judentum im übrigen Europa zu erlösen. Wir warten daher mit Vertrauen auf den Sieg des Vierverbandes. — Wir werden auf die Sache später eingehen, wenn sich die Nachricht bewahrheitet und der Wortlaut des Aufrufes vorliegen wird. „Das Warschauer Tageblatt" ist der Titel einer neuen jüdischen Zeitung in Warschau, dessen Erscheinen das „Lodzer Volksblatt" ankündigt. Anerkennung der jüdischen Sprache durch die deutsche Verwaltung in Lodz. In der Polizeiverordnung für Stadt und Landkreis Lodz über die Inschriften der Läden, Werkstätten und die Anbringung von Straßenschildern wird verfügt, daß diese in deutscher, polnischer oder jüdischer Sprache abgefaßt sein müssen. Eine jüdische Gemeinde im Engländerlager von Ruhleben. Im Engländerlager bei Ruhleben — die jüdischen „Engländer" sind bekanntlich fast ausschließlich osteuropäische Juden, die die englische Staatsangehörigkeit erworben haben —, ist eine jüdische Gemeinde, natürlich mit dankenswerter Billigung der Behörde, begründet worden. Zum Vorsitzenden ist Herr Kessel gewählt wor-