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Das jüdische Echo · 1915-09-10 · 36 (10.9.1915) · p. Seite 292

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
2 (1915)
Issue
36 (10.9.1915)
Date
1915-09-10
Page
Seite 292 (sequence 4)
Language
German
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292 Das Jüdische Echo Nr. 36 Die dritte Kriegsanleihe! Die dritte Kriegsanleihe, deren Bedingungen soeben bekanntgegeben werden, unterscheidet sich von der ersten und zweiten Kriegsanleihe wesentlich dadurch, daß keine Schatzanweisungen, sondern nur Reichsanleihe ausgegeben wird. Diese ist seitens des Reichs wieder bis 1924 unkündbar, zu 5% verzinslich und wird zum Kurse von 99, für Schuldbuchzeichnungen zu 98,80 aufgelegt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916. Fünf Prozent Stückzinsen bis dahin werden bei der Zahlung zugunsten des Zeichners verrechnet. Die Zinsscheine sind am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, der erste Zinsschein am 1. Oktober 1916 fällig. Auch diese Anleihe wird ohne Begrenzung ausgegeben, und es können daher alle Zeichner auf volle Zuteilung der gezeichneten Beträge rechnen. Die Zeichnungsfrist beginnt am 4. und endet am 22. September. Die Zeichnungen können wieder bei allen den Zeichnungs- und Vermittlungsstellen angebracht werden, die bei der zweiten Kriegsanleihe tätig waren (Reichsbank und alle ihre Zweiganstalten, sämtliche deutsche Banken und Bankiers, öffentliche Sparkassen und ihre Verbände, Lebensversicherungsgesellschaften u. Kreditgenossenschaften). Die Post nimmt diesmal Zeichnungen nicht nur an den kleinen Orten, sondern überall am Schalter entgegen. Zahlungen können vom 30. September an jederzeit geleistet werden. Es müssen gezahlt werden: 30% am 18. Oktober, 20% am 24. November, 25% am 22. Dezember 1915 und die letzten 25% am 22. Januar 1916. Die Bestimmung, wonach die Zeichnungen von M. 1000.— und darunter bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt werden müssen, ist weggefallen; auch den kleinen Zeichnern sind diesmal Teilzahlungen in runden, durch 100 teilbaren Beträgen gestattet; die Zahlung braucht erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig werdenden Teilbeträge wenigstens M. 100,— beträgt. Auf die Zeichnungen bei der Post ist zum 18. Oktober Vollzahlung zu leisten. Die im Umlauf befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs werden unter entsprechender Diskontierung in Zahlung genommen. Um den bei allen Vermittlungsstellen gleichzeitig hervorgetretenen Klagen über die langsame Lieferung der Stücke bei der zweiten Kriegsanleihe zu begegnen, werden diesmal wieder Zwischenscheine, aber nur zu den Stücken von M. 1000.— und mehr und nur auf Antrag ausgegeben. Auch für die kleinen Stücke Zwischenscheine auszugeben, ist nicht möglich, da die dadurch entstehende Arbeit nicht bewältigt werden könnte. Die kleinen Stücke werden aber zuerst gedruckt werden und voraussichtlich im Januar zur Ausgabe gelangen. ihre Mitbürger des Verrates zeihen und auf diese Weise ihre Mißachtung gegen jene zeigen, sie selbst handeln verräterisch." Herr Friedmann verliest eine Stelle der Anklage in einem kürzlich in Lomza stattgefundenen Prozeß, bei dem mehrere, im Patrouillendienst stehende Militärpersonen verurteilt wurden, weil sie selbst in die Wohnung eines Juden zwei Telephone eingeschmuggelt haben, um ihn darauf der Spionage anzuklagen. Er schließt dann folgendermaßen: „Wie ich gelesen habe, wurde in allen Städten Rußlands durch Anschläge bekannt gegeben, in dem Dorfe Kush wäre durch jüdischen Verrat eine russische Kampfeinheit unterlegen. Herr Kerensky, Mitglied der Duma, hat an Ort und Stelle eine Untersuchung geführt, und es stellte sich dabei heraus,, daß dort überhaupt gar keine solchen Keller vorhanden sind, in denen man deutsche Soldaten hätte verbergen können. Da gab es nur einen einzigen, einem Juden gehörigen Keller, der 3 Meter lang und 2 Meter breit war und weniger als mannshoch. Es stellt sich ferner heraus, daß wir alle Mißerfolge am 28. Mai hatten, während die Juden den Ort bereits am 27. Mai verließen. Sie sind mit Genehmigung des Militärkommandos gegangen, was natürlich unmöglich gewesen wäre, wenn sie irgendwie schuldig gewesen wären. Wir wissen, daß dies auch dem Minister des Innern bekannt ist. Trotzdem ist die Verleumdung bis auf den heutigen Tag noch nicht dementiert. Wie schwer auch unsere Leiden sein mögen, wie groß auch unsere Opfer, unsere Verluste sind, das allerschwerste für uns ist diese unerhörte moralische Verleumdung, die uns zugefügt wird! Vor einigen Monaten, als einer Stadt an der Westgrenze Gefahr drohte, wurde in einer jüdischen Synagoge gebetet. Es betete das jüdische Volk, es betete zugleich mit ihm auch der alte jüdische Rabbi, und sein Gebet schloß er mit den Worten: „O Gott, rette unsere Stadt und nimm zu Dir unsere Seelen!" Bei diesen Worten stürzte der Rabbi tot hin.**) So empfand, so starb der alte jüdische Rabbi, so dachte, so empfand das jüdische Volk! Doch ihm wurde ein Schlag versetzt, der s,tark genug ist, seine Kraft zu vernichten, ein Schlag, der es aus dem Sattel geschleudert hat. Sie, meine Herren, haben jenes, wieder erweckende Wort zu sprechen, jene Tat zu leisten, die das jüdische Volk aus der verzweifelten Lage, in die es gebracht ist, befreien kann, die es wieder in die Reihe der russischen Bürger stellen kann, die sich zur Verteidigung ihres Vaterlandes erhoben haben (Stimmen: Sehr richtig!). Ich weiß nicht, ob die Duma dies tun wird, aber wenn sie es tut, da wird sie eine Ehrenpflicht erfüllen, dann wird sie eine politisch weise Tat vollbringen, die unumgänglich notwendig ist, zum Nutzen und für die Größe des Vaterlandes! (Beifall links.) Paul Ehrlichs Beziehungen zur „Jüdischen Gesellschaft für sanitäre Interessen in Palästina" Von Dr. Hans Mühsam in Berlin. Herr Dr. Mühsam, der dem Geschäftsführenden Ausschuß der oben genannten Gesellschaft angehört, sendet uns auf eine Anfrage folgende Zeilen, die seinen in der vorigen Nummer z. T. wiedergegebenen Nachruf ergänzen mögen. Exzellenz Ehrlich hielt sich als Ehrenmitglied der „Jüdischen Gesellschaft für sanitäre Interessen in Palästina" zu doppelter Arbeit verpflichtet. Ihm verdanken wir wertvolle Beziehungen zu amerikanischen Glaubensgenossen. Als Herr Jacob Schiff aus New-York in Deutschland war, **) Es handelt sich um den Rabbiner Rabinowitsch in Grodno, der Anfang dieses Jahres unter den hier geschilderten Umständen an einem Herzschlag starb.

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