Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 24 (18.6.1915)
- Date
- 1915-06-18
- Page
- Seite 193 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 24 Das Jüdische Echo 193 nur die der unter ihrer Leitung stehenden Schulen, die sich aus den größten Gelehrten und ihren Schülern zusammensetzten.3) Ferner ist zu beachten, daß die Meinungsverschiedenheiten sich nie auf irgend eine Thorasatzung oder auch nur auf grundlegende rabbinische Gesetze beziehen; sie betreffen ausschließlich Fragen, die entweder die Erklärung der feststehenden Mischna oder die Ableitung neuer Normen aus den alten zum Ziele haben, und auch das namentlich in bezug auf entfernte Zweige rabbinischer Verordnungen. Viele Jahre bestanden die beiden Hochschulen mit ihren getrennten Ansichten über Einzelfragen nebeneinander, auch nach dem Tode der beiden großen Lehrer; trotzdem betrachteten sie sich nicht als zwei feindliche Schwestern, sondern lebten in Liebe und Eintracht nebeneinander und trugen keinen Augenblick Bedenken, auch das Leben nach der ihnen entgegengesetzten Ansicht als ein gottgefälliges zu betrachten und die Lehren beider als „Worte des lebendigen Gottes" zu schätzen. Die Entscheidung zwischen den auseinandergehenden Meinungen wurde erst später in dem Kollegium vorgenommen, das unter dem Nassi Rabban Gamliel in Jabne stand. Hillel selbst stand 40 Jahre an der Spitze seiner Schule, verbreitete Thorawissen in Jsrael und war bestrebt, das Volk in Frömmigkeit und der treuen Befolgung der göttlichen Satzungen zu erhalten. Wie sehr er darauf bedacht war, seine Volksgenossen von der Uebertretung des Gotteswortes fernzuhalten, geht aus der von ihm geschaffenen Einrichtung des P r o s b u 1 hervor. Das Gesetz schreibt nämlich vor, daß im Erlaßjahr der Gläubiger die Schuld erlasse, d. h. daß er nach dem Erlaßjahre den Schuldner nicht dränge, um ihn zur Bezahlung der Schuld zu zwingen, sondern es dessen gutem Willen überlasse, ob er ihm das schuldige Geld entrichten wolle oder nicht. Da jedes Zinsnehmen verboten war und das Darlehen daher einen Akt der reinsten Menschenliebe darstellte, kam es in Jsrael trotz des Erlaßjahres selten vor, daß ein Schuldner sich seiner Pflicht entzog. Zur Zeit Hillels war jedoch durch den unglaublichen Steuerdruck, der unter Herodes und seinen Nachfolgern auf dem Volke lastete, eine erschreckende Armut eingetreten, und es hatte in Geldsachen eine solche Aengstlichkeit Platz gegriffen, daß viele sich zurückhielten, dem Bruder in gewohnter Weise Darlehen zu geben, weil sie befürchteten, durch das Erlaßjahr ihr Geld zu verlieren. Damit übertraten sie das Verbot der Thora: „Hüte dich, daß in deinem Herzen nicht der nichtswürdige Gedanke liege, der da spricht, es naht heran das Erlaßjahr, und du scheel blickest auf deinen armen Bruder und ihm nichts gebest." Um nun einem Umsichgreifen dieser Uebertretung des Gottesgebotes vorzubeugen und den Gläubigern die Aengstlichkeit um die Sicherheit ihrer Darlehen zu nehmen, führte Hillel den sogenannten Prosbul ein; er bestimmte, daß der Gläubiger seine Ausstände dem Gericht übergebe, wodurch diese als schon vor dem Erlaßjahr eingefordert galten.4) Eine ähnliche Verordnung Hillels, die ebenfalls bezweckte, ein Thorag-ebot gegenüber 3) So erklärt es sich, daß sich in der Mischna oft die Ansicht Hillels und Schammais im Gegensatz zu der von Beth Hillel oder Beth Schammai befindet. 4) Wenn der Gläubiger den Schuldschein gerichtlich deponiert hatte, bedurfte es des Prosbul nicht; vgl. Schebiith 10, 2, 3 und die Dezisoren. etwaiger, durch die Verhältnisse hervorgerufener Hartherzigkeit aufrecht zu erhalten, betraf die Auslösung der verkauften Häuser. Die Thora gestattet es nämlich dem Israeliten, der sein in einer „ummauerten Stadt" gelegenes Haus verkauft hatte, am Ende des ersten Jahres sein verkauftes Gut gegen Rückerstattung des Kaufgeldes zurückzufordern. Bei der herrschenden Armut sahen viele sich gezwungen, ihre Besitzungen zu verkaufen, und manche Käufer, die das erworbene Besitztum behalten wollten, ließen sich am Ende des Jahres von dem Verkäufer nicht sehen, um eine Rückerstattung des Kaufgeldes zu verhindern. Damit nun das Gebot der Thora aufrecht erhalten werde, bestimmte Hillel, daß der Verkäufer das Kaufgeld dem Gerichte übergeben und sich dann, unter Umständen sogar mit Gewalt, in den Besitz seines Eigentums setzen dürfe. Aus all dem ersehen wir, daß in jener unglücklichen Zeit, die das geknechtete Jsrael unter Herodes und seinen Nachfolgern durchleben mußte, Hillel der starke Führer war, um den sich die Unglücklichen scharten. Er war ihnen Stab und Stütze und gab das lebendige Beispiel dafür, wie in den wahrhaft Großen Israels sich erstaunenswertes Wissen mit einzig dastehender Charaktergröße vereinte. Wenn das Volk zu Hillel, seinem Führer, emporblickte, zu seiner unbegrenzten Demut und Bescheidenheit, zu seiner allumfassenden Menschenliebe, zu seiner reinen, lauteren Gesinnung, zu seiner ehrfurchtsvollen Gottesliebe und dem unentwegt festen Lebenswandel in den Wegen des Gottgesetzes, dann empfand es gerechten Stolz auf sein Judentum, fühlte es sich in himmelhoher Ueberlegenheit über das sittenlose, allen Gefühlen der Scham und Ehrfurcht hohnsprechende Heidentum, das in dem verhaßten König seinen eifrigsten Gönner gefunden hatte. Hillel starb in hohem Alter, etwa im Iahre 10 nach der gew. Zeitrechnung, betrauert und beweint vom ganzen Volke. Ein Brief aus Russisch-Polen Daß die polnischen Juden inmitten von unsäglichen Leiden auch den Sinn für den Humor noch nicht verloren haben, beweist folgender Brief, den wir mit Beibehaltung Von Orthographie und Interpunktion wiedergegeben: „. . . ., den 16. Mai 1915. Hochgeehrter Herr Redakter „. . . " in Berlin. Da so wie in die Kreisen .... wie es finden sich bis 40,000 Jüdesche Einwohner welche von anfangs kriege gehen herum in der finster, und schmecken blos zu der Luft, und bekleren ferschidene gedanken, mit einem worth es weren fiel menschen aufgeregt muthlcsig, ferlierendig die hofnung das die weit wird sich wen zurück stellen so wie gewesen; darieber haben wir Juden sehr neutig eine Judische himoristische Zeitung welche sol uns treisten und aufleben und ferschaffen uns muth welchen wir haben schon ferlorert. Wir bekommen auch deutsche Zeitungen aber fon 100 Personen kennen blos 10 lesen deutsch, alsden ich proponiere ihnen zu bearbeiten für uns eine Judesche Zeitung mit den namen „Berliner Tage Blatt". Ich garantiere ihnen das sie werden bei grossen profit haben und die Judescher befölkerung fiel nutzen bringen, ich nehme mir vor die Zeitung zu ferspreitenfon . . . bis Lodz-Kalisz und weiter, und wen Polen wird mit göttlicher Hilfe in die deutsche Hände ferbleiben, so werden wir kannen bis 100,000 blatt ferwenden forleufig garatiere ihnen für 20,000 blatt täglich, ich kann ihnen forher Geld einschiken, nur mit diesen be-