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Das jüdische Echo · 1915-04-25 · 16 (25.4.1915) · p. Seite 127

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
2 (1915)
Issue
16 (25.4.1915)
Date
1915-04-25
Page
Seite 127 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 16 Das Jüdische Echo 127 wurden nämlich zahlreiche Flüchtlinge teils auf Marktplätzen, teils in den Straßen verhaftet. Als Vorwand dieses ungeheuerlichen Vorgehens diente die Verdächtigung, daß sie Lebensmittel zusammenkaufen, um dieselben wieder teurer zu verkaufen. In Wirklichkeit aber genügte der Ankauf von zwei Hennen oder zwei kleinen Fischen oder fünfzig Eiern, in manchen Fällen auch der Ankauf einer Weste oder eines Paar Schuhe, damit die Betreffenden zuerst ins Polizei-Gefangenhaus und dann ins Schubhaus abgeführt werden. Schließlich wurden aber die Leute auch ohne jeden Qrund von Wachmännern auf der Straße angehalten und verhaftet. In der orthodoxen Synagoge spielte sich beim Abendgebet eine sehr tragische Szene ab. Nach Schluß des Gebetes erhob ein Flüchtling ein furchtbares Geschrei und rief, daß 36 Flüchtlinge im Schubhaus festgehalten werden, die gesamte jüdische Gemeinde dürfe nicht früher zum Seder gehen, ehe man die Enthaftung dieser Unschuldigen erwirkt habe. Seitens des Gemeinde-Vorstandes wurde hierauf erklärt, daß sowohl dieser, als auch der Präsident Frankl diesbezüglich interveniert haben, aber leider ohne Erfolg. Man hat daher diesen Armen Pessach-Nahrungsmittel, und zwar Mazzes, Fleisch und Wein geschickt. Endlich wurden am Dienstag, den 30. März, 24 Personen aus der Haft entlassen, dafür aber wieder andere, die gewiß an diesem Tage (dem ersten Pessachtag) nichts gekauft hatten, verhaftet. Als dies allgemein bekannt wurde, bemächtigte sich der Flüchtlinge eine furchtbare Panik, sie wagten sich nicht auf die Straße, und nicht einmal zum Gebet. Soeben (2. April, Anmerkung der Redaktion) war bei uns ein Flüchtling, der bitterlich weinte und erzählte, er sei am Tage vor Pessach bloß deshalb verhaftet worden, weil er eine Frau auf der Straße fragte, ob sie ihm die zwei Hennen, die sie trug, verkaufen wollte. Erst über Intervention eines Advokaten und nach Deponierung einer Kaution von 800 K. wurde er aus der Haft entlassen. Er wirdjedoch samt Familie nach Böhmen abgeschoben." Die Flüchtiingsfürsorge in Oesterreich erhellt aus einem krassen Falle, den die „Wiener Morgen-Ztg." mitteilt: „Ein Lemberger Hausbesitzer und Direktor einer Druckerei, Herr S. O., der zuerst in Prag als Flüchtling gelebt hatte, übersiedelte am 14. März mit seiner Familie nach Wien, wo er den Posten eines Setzers antrat. Einige Tage darauf erhielt er von der Polizei den mündlichen Befehl, sofort Wien zu verlassen, andernfalls man ihn zwangsweise in die Baracken nach Leibnitz schicken werde. Gegen diese Ausweisung, die vom Ministerium des Innern bestätigt wurde, hatt Herr S. O. Beschwerde beim Reichstribunal erhoben, da durch die Ausweisung die konstitutionellen Gesetze der Freizügigkeit aller Bürger verletzt worden seien. Denn die Verordnung gegen den Zuzug nach Wien beziehe sich nur auf die Einwohner Galiziens und der Bukowina." Diese Beschwerde wird wohl das Reichstribunal zu einer prinzipiellen Entscheidung veranlassen. Eine Verletzung der Staatsgrundgesetze läßt sich, was uns schon seit Monaten bekannt ist, und die „Frankfurter Zeitung" am 18. d. M. urbi et orbi verkündet, das Justiz ministerium zu schulden kommen. Wir zitieren den k-Berichterstatter: „Es befinden sich unter den Flüchtlingen über tausend Advokaten, und von denen hatten sich vor einiger Zeit rund siebzig zur Eintragung in die Wiener Advokatenliste gemeldet . . . Die übergroße Zahl der Wiener Anwälte hat denn auch, als es zu Diskussionen über den Vorgang kam, die Eintragung durchaus befürwortet . . . Trotzdem erließ der Justizminister, gegen den Willen der Anwaltkammer, deren Glieder angeblich geschützt werden sollten, und gegen die klare Vorschrift des Staatsgrundgesetzes, kurzer Hand auf Grund des § 14 eine Verordnung, durch die er den Bezirk des Wiener Oberlandesgerichts gegen den Zuzug von Advokaten aus anderen Sprengein sperrte. Die Verordnung ist formell ganz allgemein gehalten, tatsächlich aber richtet sie sich in der gegenwärtigen Situation lediglich gegen die galizischen Advokaten, und es ist auch gar nicht der Versuch gemacht worden, dies zu bestreiten. Hätte die Staatsverwaltung," so schließt der Berichterstatter, „die gleiche Maßregel für nötig befunden, wenn etwa Steiermark das Unglück gehabt hätte, von dem Feinde besetzt zu werden?" Zu den Dokumenten des Burgfriedens gehören auch gewisse — jetzt oft wiederkehrende — Sätze der anständigen Presse, die dartun, daß dem Zensor recht schön getan werden muß, will man erreichen, sich gegen die unglaubliche Haltung der antisemitischen Meute zur Wehr setzen zu dürfen. Diese neueste Methode, die Parteilichkeit der Zensur zu mildern, ist geradezu ergötzlich, wie eine Wendung aus der „Wiener Sonn- und Montagszeitung'' zeigt: „Im Vertrauen darauf, daß die Zensur ebensowohl aus Billigkeitsgründen als auch mit Rücksicht auf das Staatsinteresse gestattet, das Treiben gegen den Burgfrieden ohne Rücksicht auf Person und Art dem Urteile der breiten Oeffentlichkeit vorzulegen, geben wir nachstehend ein Schreiben wieder usw." Wie die antisemitische Piesse hetzen darf soll an einem „harmlosen" Beispiele gezeigt werden. Im Morgenblatt der „Reichspost" vom 7. April findet sich folgende Notiz: Schützengrabenhumor. Aus K. . . in Polen schreibt man uns folgende Schilderung, die dort die Runde macht: Frau Pineles trifft ihre Bekannte, Frau Kohn, und fragt: „Was gibt's Neues, Frau Kohn? ' — „Mein Sohn ist assentiert (ausgehoben) worden, leider!" entgegnete Frau Kohn. „In welche Kanzlei kommt er?" fragt Frau Pineles teilnahmsvoll. Etwas kräftiger ist schon das folgende in der „St. Pöltener Zeitung" unbeanstandet gebliebene „Gedicht": Moises allüberall Auch bei uns in Polenland Ist der Jude wohlbekannt. Ueberall, wohin man geht, Gewiß auch schon der Itzig steht. Beim primitivsten Warenhaus Die krumme Nase schaut heraus Und unter eine Krone Bekommt man nichts vom Moritzsohne Als Läuse — diese Zuwaggaben Kann man vom Mauschel gratis haben. Tee mit Zucker ohne Rum, Das hat er alles in Konsum. For Ganserl, Speck und Eierspeise Hat festgesetzt er „höchste Preise". Er handelt, schachert jederzeit Jetzt und in alle Ewigkeit, Versorgt den Christ auf jede Weis, Versteht sich — nur zum Judenpreis.

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