Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 3 (22.1.1915)
- Date
- 1915-01-22
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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18 Das Jüdische Echo durch Volksschullehrer weiter belastet. Nehmen Sie einen Augenblick auch das als richtig an, daß hiedurch der Stadtgemeinde besondere Kosten nicht erwachsen, so bitte ich einen anderen Gesichtspunkt nicht zu übersehen. Wenn Sie den Haushaltplan der Stadtgemeinde München aufschlagen, so werden Sie Postulate von Millionen finden, an welchen die Israeliten Münchens partizipieren, ohne einen Pfennig Gegenleistung zu erhalten. Ich will nur an eine Ziffer erinnern. Der Armenetat etatisiert mit über 3 Millionen; Sie finden aber in keinem einzigen Spital einen jüdischen Pfründner; Sie finden wenige oder fast keine jüdische konskribierte Arme. Gewiß; die alten jüdischen Leute wollen in die Spitäler nicht eintreten wegen der rituellen Speisegesetze und sie brauchen auch nicht einzutreten, weil jüdische Stiftungen und eigene charitative Einrichtungen für die allerdings nicht geringe Zahl von jüdischen Armen geschaffen sind. Schauen Sie ferner unsere Friedhöfe an, welche so hohe Kosten erfordern. Die Israeliten haben ihre eigenen Friedhöfe, ohne einen Pfennig Gegenleistung zu beanspruchen. Sie sehen hieraus, meine Herren, daß es unbillig ist, sich auf den formellen Standpunkt zu stellen, den Zuschuß nur proportional zu erteilen. Ein weiterer Grund, weshalb der Zuschuß an die Juden größer sein muß, ist der, daß die jüdischen Kinder in der ganzen Stadt zerstreut sind und daß sie, dank dem mangelnden Entgegenkommen der Herren vom Zentrum, auch nicht in Simultanschulen zusammenkommen können. In einigen Stadtteilen wohnen ja die Juden enger beisammen, aber im großen und ganzen sind sie sehr zerstreut, weshalb auch ihre Schulklassen kleiner sein müssen und deshalb mehr jüdische Religionslehrer angestellt werden müssen. Aus allen diesen Gründen ist eine proportionale Verteilung der Zuschüsse eine Unbilligkeit und wir haben daher 4600 M. Zuschuß für die israelitische Kultusgemeinde postuliert gegenüber den 2000 M. des Magistratsbeschlusses. Die 4600 M. repräsentieren nur die Kosten für einen jüdischen Religionslehrer, deren die israelitische Kultusgemeinde 7 angestellt hat. Die israelitische Kultusgemeinde bringt 12% ihres nicht geringen Haushaltungsbedarfs lediglich für den israelitischen Religionsunterricht auf, während die übrigen Kirchengemeinschaften, die Katholiken und Protestanten, nicht einen Pfennig für den Religionsunterricht aufwenden. Es ist daher nach meinem Dafürhalten, abgesehen von der Gerechtigkeit, eine' Forderung mindestens der Billigkeit, daß wir diese Ziffer mit 4600 M. für einen jüdischen Religionslehrer bewilligen. Wenn Sie die Sache auf die Spitze treiben, so kann der Schaden, welcher der Gemeinde erwächst, ein recht großer sein, denn nach dem klaren Wortlaut des Schulbedarfsgesetzes sind konfessionelle Minderheiten berechtigt, eigene Volksschulen zu bilden, also können auch die Juden in München eigene Volksschulen errichten mit der finanziellen Wirkung, daß die Juden aus dem Bedarf an Umlagen, soweit sie für Volksschulen notwendig werden, ausscheiden. Wir haben solche Gemeinden in Bayern, in welchen das schon durchgeführt ist. Wenn die Juden in München eigene Volksschulen errichten, so scheiden sie aus der Umlagenpflichtigkeit für den Schulbedarf aus. So wurde in Regensburg, in Weiden, in Kitzingen die Sache gehandhabt. Sie wissen, daß der Schuldedarf mehr als V« der gesamten Ausgaben des Gemeindehaushalts München beträgt. In demselben Maße, wie nun die Juden mit ihrer nicht geringen Steuerkraft ausscheiden, in dem gleichen Maße schnellen die Umlagen für die übrigen Steuerzahler in die Höhe. Ich bin ein Gegner solchen Vorgehens und würde die Verschärfung der konfessionellen Gegensätze lebhaft bedauern, wobei ich aber bemerke, daß sich bereits innerhalb der jüdischen Bevölkerung Unterströmungen bemerkbar machen, welche der Errichtung eigener jüdischer Schulen nicht unsympathisch gegenüberstehen. Hinsichtlich der Gründe hiezu gestatten Sie, daß ich nur auf den berühmten Ukas des früheren Kultusministers von Landmann hinweise, in welchem der Satz enthalten ist: Es kann kein jüdischer Volksschullehrer ferner in Bayern an christlichen und auch nicht an Simultanschulen angestellt werden, welcher Ukas natürlich heute unter dem Zentrumsregiment erst recht aufrechterhalten wird. Die Wirkung ist die, daß fast keine jüdischen Volksschullehrer fernerhin angestellt werden können und damit unsere jüdischen Volksschullehrer auf den Aussterbeetat gesetzt sind ... Hierauf sprachen noch die Herren G.-B. Ruprecht und Schäfer gegen den Antrag. Nach dem Schlußwort des Referenten wurde die Abstimmung vorgenommen, die die Ablehnung des Antrags Siegel, Dr. Strauß, Ullmann und die Annahme des Ausschußantrages ergab. * * * Die Ablehnung des Gesuches beleuchtet grell das Vorhandensein eines schwer haltbaren Zustandes. Niemand von denen, die unsere Vorstandschaft kennen, wird glauben, daß sie eine Forderung erhebt, die zu erfüllen nicht ein Gebot der Notwendigkeit und Gerechtigkeit sei. Deshalb ist es kein Wunder, daß der Beschluß des Gemeindebevollmächtigten - Kollegiums bei den "Juden Münchens lebhafte Unzufriedenheit hervorgerufen hat. Die Frage „der finanziellen Leistungen der