Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 3 (22.1.1915)
- Date
- 1915-01-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Bayerische Blätter für die jüdischen Angelegenheiten Erscheinungszeit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag. — Bezugspreis: Viertel). M. 1.—, Halb). M. 2.—, Qanzj. M. 4.—, Einzelnummer 10 Pf. — V erlag „des Jüdischen Echos" : München, Herzog Maxstr.4. — Redaktion: Norbert Weidler,München-Solln, Erikastraße 6. ^^PP^i^ ^-^^^!!y^ff Anzeigen: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile oder deren Raum 25 Pf. — Bei Wiederholungen Rabatt.— Dieselbe für kleine Anzeigen 15 Pf. — Anzeigenannahme: Verlag „des Jüdischen Echos", München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 8099. Postscheckkonto: München 3987. W^£M$^K$$ 22. Januar 1915 München / 2. Jahrgang Nummer 3 Inhalt! Stadtu. Kultusgemeinde München.— ^— Wochen-Echo. — Sigmund Fraenkel: Oberregierungsrat Gustav Seiler s. A. — J. R.: Willy Greifenhagen. — Gefallene jüdische Krieger. — Beförderungen. — Davis Trietsch: Palästina im Kriege. — Feuilleton: Die Flucht der van Spandows, eine Novelle von Arnold Zweig. — Gemeinden-, Vereins-, Gesellschafts-Echo usw. Stadt« und Kultus« gemeinde München (Schluß) Zur Begründung des Antrages, den Zuschuß zu den Kosten der Kultusgemeinde auf 4600 M. zu erhöhen, führte G.-B. Siegel aus: Meine verehrten Herren! Der Stadtmagistrat und auch der Herr Berichterstatter unseres Kollegiums gehen von der Annahme aus, daß der Zuschuß an die israelitische Kultusgemeinde für das Jahr 1914 mit 2000 M. den Verhältnissen vollständig entsprechend sei. Nun geht meiner Auffassung nach sowohl der Magistrat wie der Herr Berichterstatter von der ganz falschen Voraussetzung aus, daß der Zuschuß proportional zu gewähren sei. Es ist eine bekannte Tatsache, daß der Religionsunterricht an den Volksschulen unentgeltlich von den betreffenden Kirchengemeinden geleistet werden muß, ein Zustand, der ja von 1915 ab mit Rücksicht auf die jetzt gestatteten Kirchenumlagen auch durchgeführt werden soll. Bisher aber galt der Beschluß vom Jahre 1877, den damals die städtischen Kollegien einstimmig gefaßt haben, und darin ist nicht ausgesprochen, daß die Stadtgemeinde einen proportionalen Zuschuß erteilt, sondern der Beschluß von 1877 geht dahin — der Herr Referent wird das in den Akten finden —, daß die Stadtgemeinde in Zukunft darauf bedacht sein wird, für genügenden Religionsunterricht aller vom Staat anerkannten Religionsgesellschaften zu sorgen. Mit diesem Beschluß haben die städtischen Kollegien erklärt: „Wir werden für den Religionsunterricht an den Volksschulen, obwohl eine rechtliche Verpflichtung hiezu nicht besteht, nach Maßgabe der Bedürfnisse Sorge tragen." Also nicht ein proportionaler Zuschuß ist zu leisten, sondern das Bedürfnis soll voll gedeckt werden. Nun, meine verehrten Herren, zählte die israelitische Kultusgemeinde im Jahre 1877 360 Religionsschüler an den Volksschulen, im Jahre 1912 ca. 780. Im Jahre 1877 ist der israelitischen Kultusgemeinde der Gehalt für einen Religionslehrer bewilligt worden, welcher 13 Stunden an den städt. Mittelschulen zu erteilen hatte, zu deren Honorierung die Stadtgemeinde ohnehin verpflichtet war, und 11 Religionsstunden an den Volksschulen, also 24 Stunden für einen Religionslehrer. Vom Jahre 1877 bis zu dieser Stunde ist eine Erhöhung nicht eingetreten. Ich bitte die Kenner unseres Etats zu vergleichen, welche Erhöhung in den Gehältern für die Katecheten an den katholischen und protestantischen Schulen vom Jahre 1877 bis 1912 eingetreten ist. Die Kultusgemeinde ist mit einem Lehrer abgespeist worden vom Jahre 1877 bis zum Jahre 1914! Es sind wiederholt Eingaben gemacht worden, die aber stets unbeachtet blieben und in den Akten findet sich vorgetragen, daß in einer Sitzung des Gemeindekollegiums, das um einen Zuschuß angegangen wurde, der damalige Vorstand Seyboth erklärte, dazu sind wir nicht kompetent, das ist Sache des Aiagistrats; drüben im Magistrat war aber nie ein Beschluß in dem Sinne einer Erhöhung des Zuschusses zu erhalten. Endlich nach 27 Jahren kommt der Magistrat zu dem Schlüsse, daß den Juden proportional nicht mehr zuzubilligen sei als 2000 M. Dieser Standpunkt ist natürlich falsch. Wollen wir aber einen Augenblick annehmen, daß es richtig wäre, den einzelnen Kirchengemeinden nur proportional nach ihrer Kinderzahl Zuschüsse zu gewähren, so ist trotzdem die Rechnung falsch, weil in den katholischen und protestantischen Volksschulen die Volksschullehrer den Religionsunterricht miterteilen, während es bekanntlich jüdische Volksschullehrer nicht gibt. Infolgedessen ist die Stadtgemeinde mit der Erteilung des katholischen und protestantischen Religionsunterrichts