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Das jüdische Echo · 1914-11-01 · 11 (Nov. 1914) · p. Seite 127

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
1 (1913-1914)
Issue
11 (Nov. 1914)
Date
1914-11-01
Page
Seite 127 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 11 Das Jüdische Echo 127 des „Esra" bezeichnet ihn als „einen der edelsten Söhne und erfolgreichsten Organisatoren des jüdischen Volkes* und Herr Justizrat Timendorfer, der Präsident der Qroßloge für Deutschland VIII U. O. B. B, bekundet: „Der Verblichene stand auch uns sehr nahe, da er eine Reihe von Jahren unserem Bunde in Treue angehörte. Insbesondere empfindet der mitunterzeichnete Qroßpräsident das Hinscheiden dieses ausgezeichneten Mannes überaus schmerzlich, da ihn mit dem Verewigten innige freundschaftliche Beziehungen verbanden.44 Die nebenbefindlichen Abbildungen stellen zwei Umschlagseiten des Wolffsohn-Markenheftesdar. Der in jüdischdeutscher Sprache sichtbare Text— er ist auf der Innenseite des Büchleins auch in Hebräisch vorhanden — heißt in Ubersetzung: „Der Jüdische Nationalfonds verlor einen seiner tüchtigsten Direktoren: Davi d Wolff söhn, der gewesene Präsident der zionistischen Organisation und Vizepräsident des Nationalfonds schied am 24, Elul 5674 aus dem Leben. Zusammen mit seinem großen Freunde Herzl, dem Begründer der zionistischen Organisation, half Wolffsohn unseren Fonds schaffen und vermehren und hütete ihn bis zu seinem letzten Tage, damit er seinen Aufgaben gerecht werde. — Der von seinen Verehrern gestiftete „David- und Fanny-Wolffsohn-Fonds", der ihm besonders lieb war, wurde auf seinen Wunsch dem Nationalfonds zu ewiger Verwaltung übergeben mit der Bestimmung, ihn zu vermehren und für die jüdischen Arbeiter in Palästina zu verwenden! Ehre seinem Andenken!" Jüdische Kriegsgefangene in Bayern Unter den Zivilgefangenen, die z. Z. in bayerischen Festungen interniert sind, befinden sich auch ziemlich viel Juden, hauptsächlich russische Staatsangehörige, aber auch Franzosen. Einer größeren Anzahl der ersteren nicht im militärpflichtigen Alter stehenden Personen wurde kürzlich die Heimreise über Stockholm gestattet. Sie passierten auf ihrem Wege auch München, wo einige über den Sabbath Aufenthalt nehmen durften. Die bayerische Militärbehörde bemüht sich überhaupt, den religiösen Bedürfnissen der jüdischen Gefangenen ebenso Rechnung zu tragen, wie sie es in mustergültiger Weise den jüdischen Heeresangehörigen gegenüber tut. E. S. üus einem Feldpostbrief aus Antwerpen (Datiert vom 27. Oktober.) „Vielleicht interessiert ihre Leser, daß in die hiesige Hauptsynagoge eine Granate eingefallen ist, die ziemliche Zerstörungen darin verursacht hat, so daß der Gottesdienst bis auf weiteres in der zweiten Synagoge stattfindet. Am vergangenen Freitagabend hatte ich die Freude, dort* als der zehnte Mann sehr willkommen zu sein. Der Herr Rabbiner erzählte mir, daß er zwei Nächte im Keller des Gotteshauses zugebracht habe. Nach dem Einschlagen der Granate sei es ihm jedoch, wie er mir selbst sagte, zu heiß geworden.44 S. G. Eine interessante Freisprechung Wir lesen im Nürnberger „Fränkischen Kurier" vom 11. November: Nürnberg, 9. November (Strafkammer). Wegen Amtsanmaßung steht der 54 Jahre alte verheiratete Händler Moses Rottenberg aus Galizien hier unter Anklage. Der Genannte, der in Österreich Rabbiner war und dem in Deutschland keine Befugnis zur Ausübung irgendwelcher religiöser Funktionen zusteht, soll im März d. J. in einem Gasthof in Roth a. S. die religiöse Ehescheidung an einem jüdischen Ehepaar vorgenommen, außerdem am 21. Juni in seiner Wohnung Galgenhofstraße in Nürnberg nach jüdischem Ritus die Trauung eines jüdischen Brautpaares geschlossen haben, ohne daß dieser die staatliche Ziviltrauung vorausgegangen wäre. Der Angeklagte bekundet heute, daß die in Roth vorgenommenen Handlungen lediglich eine Vorbereitung zur nachfolgenden Scheidung gewesen seien. Was die Trauung anlangt, so habe er eine solche nicht vorgenommen, die nehme nach jüdischem Ritus der Bräutigam

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