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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 302

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 302 (sequence 307)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2306-9055759
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8. Die Fürsorge für Geisteskranke. ' Wie bekannt, existieren im Lande zwei Krankenhäuser für Geisteskranke, das Regierungshospital in Bethlehem mit 60 Plätzen und das jüdische der Esrath Naschim in Jerusalem, das 80 Kranke aufnehmen: kann, obwohl die nominale Aufnahmefähigkeit 50 nicht übersteigt. Die Aufnahme der jüdischen Kranken in Bethlehem, die in früheren Jahren sehr klein war, stieg unter dem Druck unserer Forderungen auf ein Drittel und auch auf die Hälfte der Gesamtzahl der Kranken, d. h. lauf 20 bis 30. Es befinden sich also etwa 100 bis 110 jüdische Geisteskranke in Krankenhäusern, während die Zahl der der Hospitalisierung Bedürftigen mindestens 150 ist (d. h. es kommt auf 1000 Einwohner ein Geisteskranker, was keine Grundlage für pessimistische Folgerungen über die Verbreitung der Geisteskrankheit im Jischuw bietet, da ja in Europa und Amerika gewöhnlich auf 1000 Einwohner zwei bis drei Geisteskranke kommen). Unter den jetzigen Bedingungen bleiben also einige Dutzend jüdischer Kranker außerhalb der Krankenhäuser. Ein Teil von ihnen treibt sich in den Straßen Tel-Awiws und anderer Orte herum und ein anderer Teil fällt ihren Verwandten oder den Siedlungen, die sich täglich an die „Zionistische Organisation" mit der Bitte um Hospitalisierung dieser Kranken wenden, aufs schwerste zur Last. Nur wenige von ihnen können im Krankenhaus in Bethlehem untergebracht werden, und auch diese nur nach monatelangem Warten, manchmal bis zu einem Jahr. Das Krankenhaus Esrath Naschim kann auch , infolge seiner schlechten finanziellen Lage Kranke nicht ohne eine Bezahlung aufnehmen. Etwa 10 bis 15 Kranken gaben wir die Möglichkeit, zu ihren Verwandten an ihre früheren Wohnorte zurückzukehren, allein in der Mehrzahl der Fälle haben wir nicht die Möglichkeit, den Kranken zu Hilfe zu kommen. Auch nach alledem bleiben noch zahlreiche Kranke ohne jede Hilfe. Unsere Forderungen an die Regierung wurden in Briefen und Eingaben der Zionistischen Organisation an den Leiter der Gesundheitsabteilung und den Hauptsekretär der palästinensischen Regierung dargelegt. Eine ausführliche Liste der der Hospitalisierung bedürftigen Kranken wurde beigefügt. In einer Unterredung des Vertreters der Zionistischen Organisation mit dem Leiter der Gesundheitsabteilung der Regierung am *23. März 1928 würde über die Mittel1 zur Besserung der Situation Übereinstimmung erzielt: Bau eines neuen Geisteskrankenhospitals', finanzielle Unterstützung an ,,Esrath Naschim", Einrichtung einer zeitweiligen Unterbringungsmöglichkeit in dringenden Fällen. Erst ein Jahr später (Februar 1929) benachrichtigte der Hauptsekretär uns, daß das Kolonialamt die Vorschläge der Regierung in folgenden. Punkten bestätigt habe : 1. Bau eines neuen Geisteskrankenhospitals mit genügender Bettenzahl; das Krankenhaus wird nach drei Jahren vollendet sein. 2. Subvention von £ 2500 an „Esrath Naschim" zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation. 3. Einrichtung von UnterbringungszeUen in den Regierungs- und städtischen Krankenhäusern für dringende Fälle. 502

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